Beiträge von BHKW_newbee

    ...Nachtrag...


    Weiß eigentlich jemand/ oder hat Erfahrung damit, wie der Strom den der Vermieter/Anlagenbetreiber an seine Mieter weiterreicht steuerlich behandelt wird? Denn auf selbstverbrauchten Strom muss man ja keine Stromsteuer zahlen, aber wenn der Strom vom Vermieter weiterverkauft wird (an seine Mieter) dann müsste auf diesen doch Umsatzsteuer und Stromsteuer entfallen, oder? Und wie sieht das mit dem eingespeisten Strom aus? Auch strom- und umsatzsteuerpflichtig? :-(|__|


    Danke im Voraus!

    Hallo noch einmal. Nach einiger Recherche habe ich noch ein paar Fragen zu vorherigen Einträgen:

    Problematisch kann auch eine zu erfolgende EEG-Umlage und Besteuerung des "verkauften" Stromes sein. Auch dies wird mit der Kaltmietenlösung umschifft.

    Was genau ist nun mit der Problematik "EEG-Umlage" gemeint? Dass der BHKW-Betreiber eine Stromkennzeichnung im Stromvertag ausweisen muss (was ich mir nicht vorstellen kann, denn er zählt ja nicht als Energiesersorger im Sinne des EnWG. da für kleine Netze vereinfachte Regelungen gelten) oder ist damit gemeint dass bei manchen BHKWs eine EEG-Vergütung auftreten kann? :?:


    1. Da alle Mieter der Stromversorgung durch mich / über das BHKW zugestimmt hatten, wurden die bestehenden Stromlieferverträge bei den einzelnen Lieferantengekündigt. Das örtliche EVU hat seine Uralt-Ferrariszähler ausgebaut und ich habe auf eigene Kosten moderne elektron. Zähler durch den Elektriker installieren lassen. Die sind für 10 Jahre geeicht. Der Mieter zahlt 1,-€ Zählergebühr pro Monat. Ansonsten keine Gebühren. Die elektro. Erfassung u. Abrechnung übernimmt die gleiche Firma, die auch die Heizkosten und Betriebskostenabrechnung erstellt. Die Mieter erhalten den Strom immer zu den Konditionen, die der günstigste Stromanbieter ( ohne Vorauskasse u. Bonuszahlungen ) incl. Grundgebühren im Versorgungsgebiet anbietet. Vergleichsgrundlage ist hier das Portal Verivox. Das stellt für mich als Vermieter sicher, dass der Mieter nicht argumentieren kann, er bekäme den Strom von Anbieter X günstiger. In der Regel ist der günstigste Tarif des EVU vor Ort immer noch teurer als andere Anbieter im Versorgungsgebiet. Macht ungefähr 1,5 - 2 Cent Pro KWh an Ersparnis aus, also bei 4.000 KWh sind das rund 80,- € p.a..


    Sollte das BHKW zu Spitzenzeiten nicht genügend Strom erzeugen, so wird über das öffentliche Netz zusätzlicher Strom bezogen. Hierfür muß sich dann der Vermieter selber um einen günstigen Lieferanten kümmern. Ich habe mit jedem Mieter einen entsprechenden Stromliefervertrag abgeschlossen, wo diese Dinge festgehalten sind. :rtfm:

    Wie wird die Stromversorgung durch BHKW bzw. externen Lieferanten erfasst? Wie wird der Fremdbezug bei Ihnen verrechnet? Denn der genaue Verbrauch der Mieter (wieviel er vom BHKW, wieviel vom externen Lieferanten bezieht) wird ja nur als Summe erfasst. Wie darf ich mir die Regelung vorstellen? ?(


    Vielen Dank für die Hilfe!

    Hallo noch einmal,
    ich hätte da noch eine Frage zu Vergütung von KWK-Strom
    Der durch das BHKW erzeugte Strom wird ja vom jeweiligen Netzbetreiber dem BHKW-Betreiber mit 5,11Cent/kWh vergütet. Haben die Mieter einen Anspruch an der Vergütung beteiligt zu werden?
    Habe von einem Bekannten gehört, dass bei Eigentumswohnungen das wohl gemacht wird. Hat da jemand Ahnung? :suchend:


    Danke!

    Hallo,

    klingt vlt. ein bisschen blöd, aber woher kommen die 40.000kWh in deiner Rechnung? [5.000+40.000-25.000...)? :whistling: 8|


    Wenn die Abrechnung nicht sooo detailliert erfolgt:
    - auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese "vereinfachte" Abrechnung dann? Ich meine beschweren sich die Mieter denn nicht, dass die Abrechnung teilweise ungenau ist?
    - und haben die BHKW-Betreiber (die lieben Vermieter) denn kein Interesse an einer verbrauchsgerechten und genauen Abrechnung und Kostenaufstellung/ Verbrauchsaufstellung?


    Ich kann mir gar nicht richtig vorstellen, dass die Abrechnung in der Praxis so einfach sein soll. Kann mir da jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank! :thankyou:

    Der "saldierende Zähler" (Summenzähler) misst nicht gesamtsaldierend sondern nur phasensaldierend. Den kannst Du dir vorstellen wie zwei Stromzähler, welche rücklaufgesperrt sind. Einer misst, was Du in das Netz einspeist - und der andere was du beziehst. Beispiel: Du erzeugst 5kW brauchst gerade 4kW -> es wird ein 1kW vom Einspeisezähler gemessen. Du brauchst 4kW ohne etwas zu erzeugen, der Bezugszähler misst 4kW.


    Achso, eins noch: wie darf ich mir das "phasensaldierend" denn vorstellen?


    Danke!

    Guten Morgen an Alle,
    also das was alikante gesagt hat, ist im Prinzip auch das, was ich meinte. ^^
    Das Prinzip des Summenzählers ist mir schon klar, nur was ich nicht verstehe ist:
    der Querulant bezieht zur Tageszeit X 5kW. Zur gleichen Zeit erzeugt das BHKW 20kW und die restlichen Bewohner (Nutzer des BHKW-Stroms) verbrauchen 10kW. Nun wird ja am Bezugszähler nichts gemessen, weil ja der Querulant vorrangig (physikalisch, nicht abrechnungstechnisch) ebenfalls vom BHKW versorgt wird. Demnach hätte er in diesem Zeitraum die Einspeisemenge des BHKW verringert. Wenn nun aber der Verbrauch über der vom BHKW erzeugten Menge liegt, dann wird am Bezugszähler selbstverständlich ein Wert erfasst. Wenn das BHKW wegen Wartungsarbeiten nun aber mal nicht läuft, dann wird nur über den Bezugszähler gemessen. Dennoch lassen sich die realen Verbräuche der Bewohner aber doch nicht separat erfassen. Ich meine wenn nur Fremdbezug auftrott, so weiß man doch am Jahresende nicht mehr ob der Querulant daran wirklich einen Teil beigestuert hat, oder ob er nur zu den Zeiten einen (hohen) Verbrauch hatte, als das BHKW lief und er (ungewollt) darüber mit versorgt wurde.
    Soll also heißen, dass der Teil, der den Querulant vom BHKW und nicht von Außen bezieht nicht zu ermitteln ist. Ansonsten ist mir schon ziemlich klar, wie diese Verrechnung erfolgen soll. Nur ist das bei MFH mit Mietern die nicht über das BHKW (abrechnungstechnisch) versorgt werden nicht richtig vom Gesetzgeber zu Ende gedacht. |__|:-)


    Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Vlt. lieg ja schon wieder daneben :whistling: , aber dann wird sich doch hoffentlich jemand finden und mich darauf hinweisen? ?( Danke!


    Und allen noch einen schönen Tag!

    Bei den "Unnormalen Querulaten, wobei Querulant ja falsch ist, den er nimmt sich ja nur das ihm zustehende Recht", wird immer der externe Preis zugrunde gelegt.
    Daher die bilanzielle Durchleitung, dort wird dessen Zähler vom EVU abgerechnet und die Verbrauchssumme dem BHKWbetreiber als Volleinspeisung vergütet.
    Daher ist es wie bei den "normalen" egal ob BHKW bei Bezug läuft oder nicht.

    :huh:
    Hier mal ein paar Beispielzahlen:
    1. Zeiteinheit: Verbrauch Querul.:10, Verauch BHKW-Strombezieher: 50, Erzeug. BHKW: 100
    Zähler: Einspeisung ins Netz (gemessen): 0, (real): 10 (da ja aber Querul. einen Teil bezieht); Bezug aus dem Netz (gemessen): 40, (real): 50 (da ja Verbr. Querul. eigentlich Mehrbezug verursachen würde)
    2. Zeiteinheit: Verbrauch Querul.:10, Verauch BHKW-Strombezieher: 50, Erzeug. BHKW: 55
    Zähler: Einspeisung ins Netz (gemessen): 0, (real): 5 (da ja aber Querul. einen Teil bezieht); Bezug aus dem Netz (gemessen): 5, (real): 10 (da ja Verbr. Querul. eigentlich Mehrbezug verursachen würde.3
    3. Zeiteinheit: Verbrauch Querul.:10, Verauch BHKW-Strombezieher: 60, Erzeug. BHKW: 50
    Zähler: Einspeisung ins Netz (gemessen): 0, (real): 0 (da ja aber Querul. einen Teil bezieht); Bezug aus dem Netz (gemessen): 20, (real): 10 (da ja Verbr. Querul. eigentlich Mehrbezug verursachen würde.
    4. Zeiteinheit: Verbrauch Querul.:5, Verauch BHKW-Strombezieher: 50, Erzeug. BHKW: 0
    Zähler: Einspeisung ins Netz (gemessen): 0, (real): 0 (da ja aber Querul. einen Teil bezieht); Bezug aus dem Netz (gemessen): 55, (real): 55 (da ja Verbr. Querul. eigentlich Mehrbezug verursachen würde.
    Summe Zeiteinheit: Verbrauch Querul.:35, Verauch BHKW-Strombezieher: 210, Erzeug. BHKW: 205
    Zähler: Einspeisung ins Netz (gemessen): 40, (real): 55 (da ja aber Querul. einen Teil bezieht); Bezug aus dem Netz (gemessen): 80, (real): 95 (da ja Verbr. Querul. eigentlich Mehrbezug verursachen würde.


    Also lt. dieser Rechnung würde nur eine zeitgenaue Messung die richtigen werte liefern. Würde man z.B. eine jährliche Messung durchführen, so gehen wie aufgezeigt die Werte zwischen gemessen und real weit auseinander und man kann sie nicht sauber bereinigen. Würde man die 4 Zeiteinheiten mit den entsprechenden Werten getrennten erfassen, wäre eine genaue und gerechte Abrechnung möglich.
    Oder geht die Messung auch einfacher? Ich meine wie löst man das Problem mit dem Herrausrechnen der Anteile denn nun, wenn man nicht zeitgenaue Messwerte besitzt? :?:


    MfG
    BHKW_newbee

    Gut ist die Sache für die Mitmacher bzw. den Betreiber. Zum einen kein extra Netzanschluss und ewiges Umbauen bei querulanten Mietern... Zum anderen zahlt der Querulant dann auch für den günstigen BHKW Strom den vollen Preis. Beispiel: Ohne Querulant 20.000kWh Verbrauch (10.000kWh Summenzähler, 10.000kWh BHKW). Mit einem Querulanten der 3.000kWh Verbrauch hat: Wieder 20.000kWh Gesamtverbrauch (10.000kWh Summenzähler, 10.000kWh BHKW). Jetzt werden von den 10.000kWh Bezug die 3.000kWh abgezogen obwohl der Querulant nur 1.500kWh teuren Bezug hatte und der Rest aus dem BHKW gekommen ist.

    Guten Morgen,
    habe dazu nochmal eine Frage. Ich hab am Wochenende dazu mal eine Übersicht erstellt und dabei ist mir aufgefallen, dass sich die Verbräuche nicht einfach "rausrechnen" lassen. Im Grunde stiommt es zwar, dass es möglich wäre den Verbrauch des Querulanten rauszurechnen, aber das ergebnis wäre nie zu 100% richtig. Denn man weiß ja nicht zu welchem Zeitpunkt der Querulant den Strom vom BHKW bezieht und wann aus dem Netz. Also kann man die Menge an Strom, die das BHKW tatsächlich ausspeist auch nicht genau errechnen. Und auch die Menge die die restlichen Nutzer zum BHKW-Strom zusätzlich beziehen wäre nicht errechenbar. Also zumindest nicht wenn man die Abrechnung über einen längeren Zeitraum (Monat, Jahr) erstellt.


    [z.B. bezieht der Querulant in einem Monat Strom von 5kWh, das BHKW stellt selbst 20kWH zur Verfügung. Die anderen BHKW-Strombezieher verbrauchen 15kWh. Dann wäre kein Strombezug am Zähler messbar. Im nächsten Moment bezieht der Querul. 10kWh, das BHKW erzeugt 20kWh und die anderen verbrauchen 15kWh. Wenn dann einmal das BHKW nix erzeugt und nur Fremdbezug auftritt, lässt sich über eine Abrechnungsperiode keine genaue Abrechnung erstellen. Da man die Anteile des Verbrauches der einzelnen Abnehmer nicht trennen kann.]


    Mit welcher Art von Zählern garantiert ihr also die zeitgenaue Erfassung. Denn für den Querulanten wäre die Abrechnung ja kein Problem, aber der BHKW-Betreiber und die restlichen Strombezieher wären nicht korrekt abrechenbar. Denn deren Werte wären nicht exakt, da die zeitliche Komponente (genaue Angaben zu Bezugsmenge und Einspeisemenge) außer Acht gelassen ist.
    Oder hab ich da einen Denkfehler im Konzept? _()_


    MfG

    Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!


    Danke firestarter für die gute Einführung in das Thema!

    Sollte das BHKW zu Spitzenzeiten nicht genügend Strom erzeugen, so wird über das öffentliche Netz zusätzlicher Strom bezogen. Hierfür muß sich dann der Vermieter selber um einen günstigen Lieferanten kümmern. Ich habe mit jedem Mieter einen entsprechenden Stromliefervertrag abgeschlossen, wo diese Dinge festgehalten sind. :rtfm:

    Danke Herzogsweg16, nun habe ich eine gute Vorstellung wie die Basis für den Strompreis des BHKW aussehen kann. Reichst du die Preise des Versorgers der bei Bedarf liefert an die Mieter weiter, oder Beziehen sie immer zu dem günstigsten Preis?


    Problematisch kann auch eine zu erfolgende EEG-Umlage und Besteuerung des "verkauften" Stromes sein. Auch dies wird mit der Kaltmietenlösung umschifft.

    Die Neuendorfer: kannst du das mit der EEG-Umlage noch einmal erklären? Danke!




    Bei soviel Rat bin ich ja schon fast überzeugt den BHKW-Strom doch abzunehmen^^ Bei dieser Überlegung hat sich mir aber eine andere Frage gestellt:
    Bei der Strommessung werden ja die einzelne Verbräuche der Mieter (jeder besitz seinen eigenen Unterzähler) , die Erzeugung des BHKW (extra Zähler soweit ich das verstanden habe) und die Mengen des ausgespeisten und die Menge des fremdbezogenen Stromes am Zweirichtungszähler erfasst. Wie rechnet der Vermieter den Verbrauch derjenigen heraus, die nicht über das BHKW Strom beziehen. Weil rein logisch gesehen würden sie ja trotzdem Strom vom BHKW bekommen, nur nicht abgerechnet werden. Aber deren Strom(MIT)bezug verringert ja die Menge die ausgespeist werden kann. Oder ist das ganz anders? ?( Ich will ja dann als möglicher BHKW-Strombezieher nicht die anderen mit finanzieren (weil die Ausspeisevergütung so ja geringer ausfällt und der Teil den ich vom BHKW beziehe und der Teil den ich vom externen Besorger bekomme, sich nicht mehr trennen lassen).


    Nochmals Danke an Alle für die Hilfe! :thankyou:

    Hallo,
    bin bei meiner Internetrecherche auf diese tolle Seite gestoßen und wollte jetzt mal ein paar Fragen loswerden. :-(|__|
    Mein Vermieter plant den Einbau eines BHKW in unser MFH. Nach seinen Vorstellung sollen die Mieter die erzeugte Wärme und den dabei mit anfallenden Strom selbst verbrauchen. Nur bei Bedarf soll Strom von einem externen Anbieter zugekauft werden. Die Abrechnung soll über den Vermieter erfolgen und an die Mieter weitergegeben werden.
    Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, muss ich den Strom aus dem BHKW beziehenoder kann ich bei meinem jetztigen Anbieter Kunde bleiben? Und muss ich bei Strombezug von einem externen Anbieter mögliche Umrüstkosten an den Zählerständen selbst tragen? Wie kann mir mein Vermieter garantieren einen genauen Stromverbrauch zu registrieren, wenn BHKW und Mieter an einem Stromkreis hängen und es nur einen Zweirichtungszähler als Zusatz zu den Unterzählern bei den Mietern geben soll? Wie werden die Gaskosten für den Betrieb des BHKW umgelegt, wenn Strom und Wärme anfallen. Weil ich möchte ja nicht die Stromerzeugung mitbezahlen, sondern nur den Teil der für die Wärmeerzeugung anfällt. Hat da jemand einen Tipp für mich und ggf. Hinweise wo ich rechtliche Regelungen und Gesetze dazu finde?
    Vielen Dank für die Unterstützung schon im Voraus!