Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage zu Pflanzenöl BHKW´s und Genehmigung.
Gibt es da Leistungsstufen ab wann PÖ-BHKW´s genehmigungspflichtig sind und welche?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Hallo Engy 27
Herzlich willkommen hier im Forum
Ich bin zwar nicht der Spezi für Pflanzenöl, aber Anmelden musst du das generell.
Alikante wird dir da ganz genau Auskunft geben.
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Und da isser schon
tja, die Sache ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Grundsätzlich ist Rapsöl weder Wassergefährdent noch Brennbar ^^|__| - deshalb keine Auflagen für die Lagerung. Das BHKW selbst fällt auch nicht unter die Feuerstättenverordnung es ist maximal der Abgasweg nach Baurecht vom BSFM auf "sichere Benutzbarkeit" zu prüfen.
Das sind meine Erfahrungen aus Sachsen und von 2006!!
Ansonsten gibt es noch die Beschränkung bis 50KW Thermisch , alles was drüber ist muß wohl abgenommen werden(wie normale Kessel auch)aber das weiß die GWS Fraktion.
mfg
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Über 1 MW Feuerungsleistung ist eine BImSchG-Genehmigung notwendig, darunter nicht. Gebäude, Tanks etc. mit normaler Baugenehmigung.
Wie gross solls denn werden?Gruss
Horst Bernauer BET -
Über 1 MW Feuerungsleistung ist eine BImSchG-Genehmigung notwendig, darunter nicht.
Ein kleiner Haken:
Wenn da schon ein Heizkessel mit 995 Kw steht, dann ist sogar ein Dachs RS mit 10,xx therm. genehmigungspflichtig!
(Oder zählt bei den BHKW´s nicht sogar Leistung thermisch und elektrisch zusammen als Feuerungsleistung? )Gruß Dachsgärtner
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Hallo in die Runde
Hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, aus folgenden Grund.
Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt. Der dachs hat einen Feuerungstechnischenanschlußwert von ca. 20 Kw. -
Der Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt.
Dusslige Frage:
Ist das bei einem Kessel auch so? Ich weiß zwar das die Brennstoffzufuhr immer um den Wert der Abgasverlusste größer ist, aber ich meine für die Genehmigung zählt das was auf dem Typenschild steht!Gruß Dachsgärtner
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Hallo GB1530,
ZitatDer Feuerungstechnische Anschlußwert ist der Wert den die Anlagen als Energieaufnahme haben, das ist der Wert der für Die Genehmigungagrunlagen ( Bimsch und Baugenehmigung) zählt und nicht die Therm. Leistung die hinten raus kommt.
Einspruch, das stimmt so nicht. Es zählt nur die thermische Leistung und z.B. beim Dachs ~ 12,5 KW.
Den Rest interessiert den Bezirkschonsteinfeger-Meister nicht. Es wird da kein Gesamtwert angegeben und berechnet. Unter 50 KW wird auch keine Baugenehmiging oder Fachunternehmer Bescheinigung benötigt.GUSS
Spornrad -
1. Bei BHKW gilt die Feuerungsleistung Hi
2. Bei gemeinsamer Anlage mit Kesseln gilt die Quotientenregel.Gruss
Horst Bernauer BET -
Hallo alle zusammen,
polsprung hat Recht!
Bei einem BHKW zählt die Gesammtfeuerungswärmeleistung! Die befreiungsgrenze ist 1MW, el.Leistung ca. 300kW/h.
oebuba
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hmm also doch ein wenig schwieriger als Gedacht.
Also ich fasse nochmal zusammen.
- bis 50KW Nennleistung keine Genehmigung nach Bimschg, FeuV , Baurecht notwendig (bei BHKW gilt Gesamtleistung laut Typenschild oder die aus dem Brennstoffdurchsatz mit einem Wirkungsgrad von 80 v. H. ermittelte Leistung ) trotzdem mit dem Schorni sprechen!!
- ab 50KW Baugenehmigung sowie spezieller "Heizungsraum" nach FeuV. Achtung!! Baurecht ist Landesrecht.
- ab 1MW zusätzlich Genehmigung nach BimSchG (nur ÖL und Gas)
- Bei BHKW und Kessel im Heizungsraum gilt die Gesamtleistung der Anlage
- Achtung!! Die Feuerstättenverordnungen der Bundesländer weichen ab - unbedingt vorab klären.
- Grundsätzlich keine Auflagen für Lagerung von Pöl
Mfg
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1. Bei PÖL (= Diesel) dieser Grössenordnung liegt der el. Wirkungsgrad 40 - 45 %, damit entspricht die Feuerungsleistung von 1 MW ca. 400 - 450 kWel
2. PÖL-Lagerung wird inzwischen von manchen Genehmigungsbehörden etwas enger gesehen, wir bauen das inzwischen wie HEL.
3. Bei gemeinsamer Anlage mit Kesseln wird nicht einfach zusammenaddiert, es gilt die Quotientenregel (= anteilige Anrechnung nach Ausnutzung Genehmigungsgrenze). Ausserdem sind ein BHKW + Heizkessel nicht unbedingt eine gemeinsame Anlage.....Gruss
Horst Bernauer BET -
1. Bei PÖL (= Diesel) dieser Grössenordnung liegt der el. Wirkungsgrad 40 - 45 %, damit entspricht die Feuerungsleistung von 1 MW ca. 400 - 450 kWel
2. PÖL-Lagerung wird inzwischen von manchen Genehmigungsbehörden etwas enger gesehen, wir bauen das inzwischen wie HEL.
3. Bei gemeinsamer Anlage mit Kesseln wird nicht einfach zusammenaddiert, es gilt die Quotientenregel (= anteilige Anrechnung nach Ausnutzung Genehmigungsgrenze). Ausserdem sind ein BHKW + Heizkessel nicht unbedingt eine gemeinsame Anlage.....Gruss
Horst Bernauer BETBei Großanlagen bin ich nicht so firm - aber unter 50KW gilt nach wie vor Genehmigungsfreiheit.
Welche Behörden sind für PÖL Lagerung denn zuständig?? Und ab welcher größenordnung sehen die das mittlerweile enger??
Die FeuV zählt die Leistungen im Heizungsraum einfach zusammen, dort stammt auch die Angabe der 80% her (hat nix mit dem technischen Wirkungsgrad zu tun)
Aber offen bleibt nun noch ob wir dem Fragesteller helfen konnten bzw. wie groß seine Anlage werden soll??
mfg
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Hallo Alle,
die Frage ist nicht nur wie groß die Anlage ist, sondern wo die gebaut wird, denn wir mussten überhaupt nicht tun, außer der Anmeldung beim EVU .
-> siehe Standort
Gruß
Rapsy01