Hi,
wer weiß etwas über Paragraph 25, Abs. 4, MinöStG ?
So wie ich es verstehe, werden Beträge unter 205 Euro
nicht erstattet, bzw. es werden 205 Euro einbehalten.
Bislang habe ich das noch in keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung
gesehen.
Was habe ich (oder alle Dachs-Betreiber?) da falsch verstanden?
MfG
no bad ger