Selbstbehalt bei Steuererstattung?

  • Hi,
    wer weiß etwas über Paragraph 25, Abs. 4, MinöStG ?


    So wie ich es verstehe, werden Beträge unter 205 Euro
    nicht erstattet, bzw. es werden 205 Euro einbehalten.


    Bislang habe ich das noch in keiner Wirtschaftlichkeitsberechnung
    gesehen.
    Was habe ich (oder alle Dachs-Betreiber?) da falsch verstanden?


    MfG
    no bad ger

  • Hallo no bad ger,


    wie ich Dir schon per PN geschrieben habe,
    bin ich sicherlich nicht der Aus-Kenner


    ..drum wär es als erstes interessant,
    Wer von den anderen Foren-Mitgliedern hat hier Ahnung???
    Wir bei Euch ein Sockelbetrag von 205€ einbehalten???


    Wird bei Eurer Steuer-Rückerstattung (richtigerweise heisst es wohl Vergütung) ein Sockelbeitrag einbehalten???



    Ich hab mich mal kurz belesen
    und meiner Meinung nach wurde die von Dir angesprochene Regelung mit Einführung der Ökosteuer zur Verhinderung von übermäßiger Belastung von produzierenden Unternehmen eingeführt.


    Nach meinem Empfinden dürfte das nix mit der Steuer-Rückzahlung für KWK-Anlagen zu tun haben.


    Kommt sicherlich immer drauf an,
    wie auch die privat-/gewerbliche Steuerbetrachtung des Betreibers aussieht.

  • Stimmt!
    Danke, da hätte ich mich vorher schlau machen können!


    alicante hat recht,
    ab 1.8.2006 geht es nach EnergieStG, Paragraph 53.
    Würde mich jetzt noch interessieren, ob Alt-Dachsbetreiber
    die 205 Euro erstattet bekommen haben?


    MfG
    no bad ger

  • Hi zuammen,


    ich betreibe meinen Dachs seit 2005, ein Sockelbetrag wurde auch zu Zeiten des Mineralölsteuergesetzes nicht einbehalten.


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo Euse


    Deine Aussage verstehe ich nicht ganz.


    Die Mineralölsteuererstattung mußt du beim Hauptzollamt einreichen.


    Formulare findest du unter http://www.zoll.de


    Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate zum vor Jahr.Die Mineralölsteuer erstattet nicht das Finanzamt sondern der Zoll.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hi GB1530,


    Zitat

    Original von GB1530
    Deine Aussage verstehe ich nicht ganz.


    Wieso das denn nicht, ist sie sooo unklar? :]


    Zitat

    Original von GB1530
    Die Mineralölsteuererstattung mußt du beim Hauptzollamt einreichen.


    Genauso mache ich das.


    Zitat

    Original von GB1530
    Formulare findest du unter http://www.zoll.de


    Da habe ich sie auch her.


    Zitat

    Original von GB1530
    Die Mineralölsteuer erstattet nicht das Finanzamt sondern der Zoll.


    Das habe ich auch an keiner Stelle geschrieben, oder?


    Also noch mal:


    Bei meinen bisherigen Anträgen zur Erstattung der Mineraölsteuer an das für mich zuständige Hauptzollamt ist für die Jahre 2005 und 2006 kein Sockelbetrag einbehalten worden.


    Besser so? ;)


    Viele Grüße - und meine Antwort ist nicht bös' gemeint. :]


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo Euse


    Das war aus deinen Betrag so aber nicht zuverstehen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei, die Meldung für den Zoll fertig zu machen.
    Revidiert das Zollamt eigentlich jedes Jahr seine Formulare und Zahlen?


    Für die Jahre 2005, 2006 und auch für das 'warme' Jahr 2007 werde ich über den 205 Euro, bisher aber immer unter 300 Euro liegen. In den vorangegangen Jahren habe ich stets die gesamte Summe erstattet bekommen.
    Ich habe es eher so verstanden, dass Anträge, die Euro 205 nicht überschreiten wegen Geringfügigkeit nicht ausbezahlt werden. Es wäre es interessant zu wissen, ob BHKW-betreiber, die noch geringere Betriebsstunden haben, überhaupt etwas bekommen. Hoffentlich bin ich da auf dem Holzweg, denn wenn ich mein Haus jetzt noch mehr dämme, wäre das ggf. monetär kontraproduktiv.


    Gibt es da


    Gruß
    rosisosi

  • Hi zusammen,


    Zitat

    Original von rosisosi
    Es wäre es interessant zu wissen, ob BHKW-betreiber, die noch geringere Betriebsstunden haben, überhaupt etwas bekommen.
    rosisosi


    für das Inbetriebnahmejahr 2005 habe ich sogar 81,48 Ero erstattet bekommen, also deutlich weniger als die 205 Euro.


    Gruß


    euse

    Natürlich mit Dachs - man gönnt sich ja schließlich sonst auch alles!

  • Hallo rosisosi,


    wenn das Risiko durch die Dämmung zu groß werden sollte, kannst Du ja die Fenster offen lassen.


    Aber mal im Ernst, sparst du einen Liter Heizöl sinkt natürlich Deine Erstattung um 6 Cent. Gleichzeitig ergeben sich aber durch den eingesparten Liter Heizöl ca. 72 Cent weniger Ausgaben.


    Wo ist da ein Risiko?





    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat

    Original von rosisosi
    Es wäre es interessant zu wissen, ob BHKW-betreiber, die noch geringere Betriebsstunden haben, überhaupt etwas bekommen.


    Hallo rosisosi,


    mein Dachs ging im Dezember 2006 an's Netz. Für die in jenem Monat eingespeisten 11,491 MWh entsprechend 504 Bh hat mir das (vermutlich auch für Dich zuständige) HZA Darmstadt 63,20 € erstattet - und bislang auch nicht zurück gefordert.


    Gruß, maxnicks