Energiesteuer Entlastung früher Formular 1135 und 1139

  • Hallo Forum,


    ich wollte gerade den Entlastungsantrag für 2023 auf dem neuen Zoll Portal auf https://zoll-portal.de online stellen. Anmeldung und Login ist mir gelungen aber jetzt stehe ich da wie der Ochs vorm Berg. Ich finde keine Formulare zum Ausfüllen. Hat das schon jemand erfolgreich hinbekommen und einen Tipp oder gibt es ein Tutorial?


    Danke

  • Hat das schon jemand erfolgreich hinbekommen und einen Tipp

    Ich kenne niemanden der das erfolgreich hinbekommen hat, nur zahlreiche Betreiber die sich "schwarz" geärgert haben und dann wieder die "Papierform" gewählt haben.

    Hier muss man ja nur die Vorjahresdatei aufrufen und die neuen Werte eingeben. Allerdings siehe hier gibt es Änderungen im Formular, die dann auch ausgefüllt werden müssen.

    Das Formular, dass man hinterher ausdrucken muss, hilft jedoch.


    Erwähnt werden soll hier noch am Rande, dass es oftmals vorgekommen ist, dass Servicepartner Ärger bekommen haben, wenn Sie Betreibern helfen. siehe hier

  • Erwähnt werden soll hier noch am Rande, dass es oftmals vorgekommen ist, dass Servicepartner Ärger bekommen haben, wenn Sie Betreibern helfen. siehe hier

    Das stimmt, allerdings sollte man den HZA dafür keinen Vorwurf machen: Die sind verpflichtet so zu handeln.


    Hintergrund: Es hat wohl vor einigen Jahren eine Klage eines Steuerberaters (m/w/d) dahingehend gegeben, dass auch triviale Dienstleistungen im Verkehr mit Finanzbehörden (d.h. die jedenfalls aus meiner Sicht keinerlei steuerliches Fachwissen erfordern sondern dem Bürger nur Arbeit ersparen) unter das Steuerberatergesetz fallen und deshalb (sofern der Bürger es nicht selbst machen möchte) ausschließlich durch Steuerberater erledigt werden dürfen (natürlich zu den gesetzlich festgelegten Gebühren). Ein meiner Meinung nach geistig umnachtetes Gericht hat dieser Klage stattgegeben, woraufhin die Finanzverwaltung allen Servicepartnern, die nicht den steuerberatenden Berufen angehören (z.B. auch Banken für triviale Dienstleistungen wie das Beantragen von Wohnsitzbestätigungen) derartige Tätigkeiten verbieten musste – selbst wenn diese bis dahin ohne Entgelt ausgeübt wurden.


    Heiliger Bürokratius, steh uns bei! :saint:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Präzisierung

  • Meiner Meinung nach ja. Entscheidend ist, dass das gelieferte Gas im BHKW eingesetzt wurde. Die Lieferadresse auf der Rechnung ist ja mit der des BHKW identisch, egal wer das Gas bezahlt hat.


    Wie das mit der Sonderkündigung laufen soll ist mir allerdings nicht klar. Ein Sonderkündigungsrecht hat man üblicherweise nur bei Preisänderungen oder wenn sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Selbst bei einer Scheidung müsste derjenige, der in der Wohnung bleibt, den Vertrag bis zur ordentlichen Kündigung weiterführen.

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • bekommt man die Energiesteuer auch wenn das Bhkw auf Ehemann angemeldet ist und Gasverträge auf Ehefrau laufen?

    Ich würde den Antrag dann als GbR ausfüllen.


    Meiner Meinung nach ja. Entscheidend ist, dass das gelieferte Gas im BHKW eingesetzt wurde.

    Leider ist das HZA in der Regle anderer Meinung.

    Entlastung beanspruchen kann nur der, der das Gas gekauft und bezahlt hat UND wenn die KWK Anlage bestimmungsgemäß dann mit dem Gas betrieben wurde.

  • bekommt man die Energiesteuer auch wenn das Bhkw auf Ehemann angemeldet ist und Gasverträge auf Ehefrau laufen? Die Gaspreise und Einspeisevergütung ändern sich so schnell, dass ich Sonderkündigungsrecht nutzen will und z.B. Gas über meine Frau abschließen möchte.

    Sonderkündigung keine Ahnung.


    Gasvertrag lauf auf den Namen meiner frau.

    Strom Einkauf falls von Interesse auch auf den Namen meiner Frau.

    Die Zollgeschichte läuft auf meinem Namen und die Einspeisevergütung auch auf meinem Namen.


    Geld landet alles auf unserem "Haus-Konto"


    Ist alles kein Problem.


    Finanzamt / Steuerberater meckern da nicht herum, da wir idr. zusammen veranlagt werden.

  • Hat jetzt die letzten beiden Jahre geklappt. Und die haben es sich mit mir jedes Mal genauer angeschaut, da ich für meine BSZ erst im letzten Jahr neue Formulare bekommen habe und ich nicht wusste wie ich es genau ausfüllen musste/ Fehler dabei gemacht habe gab es telefonische und E-Mail Unterstützung dabei zu Korrektur. 🤷‍♂️


    Aber wenn die Zollbeamten es eng sehen kann es denke ich wirklich passieren. Da stimme ich dir zu.


    Oder gibt es ggf. Noch einen Unterschied bei den Formularen für Brennstoffzelle und dem "normalen" Bhkws?

  • Ich habe gerade "zum Spaß" das Formular 1135 für 2023 ausgefüllt (geht endgültig erst wenn im Juli die Rechnung für 2023/24 da ist, weil ich erst dann die genauen Brennwertzahlen kenne). Folgende Erkenntnisse daraus:


    1) Ich muss meinen Beitrag #5 korrigieren. Sorry.  ;-)_)

    Das Formular verlangt explizit, dass der Antragsteller das zur Entlastung angemeldete Gas selbst eingesetzt hat. Entsprechende Angaben dazu werden in Zeile 5.3 und noch mal in Zeile 6.1.5. verlangt. Wenn man hier das Falsche ankreuzt, gibt es keine Entlastung. Wenn aber die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, so ist das streng genommen Steuerhinterziehung. Will heißen: den Antrag darf nur der Betreiber des BHKW stellen (oder ein von ihm beauftragter Steuerberater), und der Antragsteller/Betreiber muss auch das Gas selbst bezogen haben. (Wer es bezahlt hat ist wahrscheinlich egal, aber der Gasvertrag muss auf den BHKW-Betreiber laufen.)


    2)

    Ich würde den Antrag dann als GbR ausfüllen.

    Das wäre eine Lösung (machen wir hier auch so), allerdings müsste dann m.E. der Gasvertrag auf die GbR laufen und die GbR müsste auch als Betreiber im MaStR eingetragen sein. Und wenn der Antrag kein Erstantrag ist würde ich bei einem Wechsel des Antragstellers für dasselbe BHKW Probleme erwarten.


    3) Ansonsten ist das Formular für 2023 nahezu identisch mit dem für 2022. Neu war bei mir nur die Zeile 5.1 (da muss man "Nein" ankreuzen) und in Zeile 8.10 die Möglichkeit Anmerkungen anzubringen.


    Ergänzung:

    Oder gibt es ggf. Noch einen Unterschied bei den Formularen für Brennstoffzelle und dem "normalen" Bhkws?

    Nach meiner Kenntnis muss für Brennstoffzellen ein völlig anderes Formular ausgefüllt werden. BHKW's werden nach 53a EnergieStG entlastet, Brennstoffzellen nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG. Das zugehörige Zoll-Formular hat soweit ich weiß die Nummer 1103 (siehe z.B. den Leitfaden von Viessmann, den ich hier angehängt habe, hier in Abschnitt 3a).

    Dateien

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Das wäre eine Lösung (machen wir hier auch so), allerdings müsste dann m.E. der Gasvertrag auf die GbR laufen und die GbR müsste auch als Betreiber im MaStR eingetragen sein. Und wenn der Antrag kein Erstantrag ist würde ich bei einem Wechsel des Antragstellers für dasselbe BHKW Probleme erwarten.

    Normalerweise ist es kein Problem wenn Gas und Betreiber auf unterschiedliche Namen eingetragen sind, in bisher keinem Fall hat ein HZA dafür "ein Fass aufgemacht".


    Du hast Deinen Beitrag nun korrigiert, was richtig ist, Perfekt wäre es natürlich udn richtig wie Du geschrieben hast, dass alles dann auf z.B. Müller Energie GbR läuft. Erfahrungsgemäß sind Finanzamt und hZA jedoch grosszügig wenn man es dann entsprechend beantragt. WIe Du richtig schreibst ist eine falsche Beantragung möglicherweise Steuerhinterziehung.


    WIe gesagt in dem hier vorliegenden Fall würde ich im Antrag ausdrücklich "GbR" wählen und ganz oben als Betreiber beide Vornamen und Familienname eintragen.

  • Oh jee, was habe ich denn da losgetreten... Danke für die Beiträge. Meine Zollanmeldung habe ich inzwischen wie in den letzten 14 Jahren auch - in Papierform abgegeben. Gruss HM