BHKW zur E-Auto Ladung
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Um es dann richtig hinzudrehen ist dein erster Teilsatz falsch weil Flüssiggas kann für vielerlei Zwecke genutzt werden.
Es gibt dafür keine Zweckbindung (wie deine genannten Heizzwecke).
Das ist unzutreffend, wobei ich davon ausgehe, dass der TE wie unsere Flüssiggaskunden das Flüssiggas Heizgas - Propan oder Butan kauft. Siehe z.B. hier
Der TE betreibt auch kein Notstromaggregat sondern nutzt Geräte womit er Strom und gekoppelte Wärnme erzeugt, die jedoch keine zugelassene KWK Anlage darstellen. Damit darf er, wie auch Kollege Alicante zutreffend versucht klarzumachen, weder Heizgas als Erdgas noch als Flüssiggas verwenden und nein Heizöl ebenfalls nicht.
Letztlich muss das jedoch das Hauptzollamt entscheiden !
Dies wurde jedoch offenbar nur wegen der Stromsteuer kontaktiert.
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Der TE betreibt auch kein Notstromaggregat sondern nutzt Geräte womit er Strom und gekoppelte Wärnme erzeugt, die jedoch keine zugelassene KWK Anlage darstellen. Damit darf er, wie auch Kollege Alicante zutreffend versucht klarzumachen, weder Heizgas als Erdgas noch als Flüssiggas verwenden und nein Heizöl ebenfalls nicht.
Letztlich muss das jedoch das Hauptzollamt entscheiden !
Dies wurde jedoch offenbar nur wegen der Stromsteuer kontaktiert.
Hallo!
schau dir mal das hier KLICK und das hier KLICK an und erkläre mir bitte mal wie du zu obiger Aussage kommst. Lediglich für die Steuerentlastung muss die Anlage hocheffizient sein was u.a. eine Wärmeauskopplung natürlich voraussetzt.
Viele Grüße
Joachim
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Ja - natürlich ist das billiger, zumindest, wenn man die Wärme benötigt.
Ok, was kostet dich denn Strom+Wärme bzw. was benötigt dein Aggregat an Treibstoff pro Stunde und wieviel Strom+Wärme kommt dabei raus ?
und auch kein steuervergünstigtes Gas. Ganz normales Erdgas,
Da hast du ein Verständnisproblem, was auch den Disput mit einigen Usern hier erklärt. Dein Flüssiggas wird für Heizzwecke verkauft, gegenüber dem Gas an der Tankstelle ist es steuervergünstigt - daher darf es nicht als Treibstoff für Fahrzeuge verwendet werden. Bei Erdgas ist es im Prinzip genauso, nur gibt es hier aktuell eine Sonderregelung. Um unnützen Fragen vorzubeugen - das steht so im Energiesteuergesetz .
Also das Dual Fuel Gerät betreibe ich mit Propangas derzeit. Verhältnis ist 1 zu 2 bis 60 Grad auf dem Pufferspeicher. Darüber hinaus wird der Wirkungsgrad schlechter, weil weniger Wärme über den Abgaswärmetauscher entnommen werden kann. Vorlauftemperatur bis über 80 Grad sind möglich. Wenn keine Wärme entnommen werden kann, aktiviert sich der Kühler des Geräts. Also ich benötige 4 KW pro KW Elektroenergie und gewinne 2 KW Wärme. Derzeit kostet mich die KW im Propangas 9 Cent. Macht also grob 36 cent durch 3. 12 cent für Strom und Wärme. Derzeit bin ich bei Vattenfall , in unserer Gegend ein günstiger Stromanbieter. Der kassiert 39 cent für die KW. (Brandenburg hat sehr hohe Netzentgelte). Meist lade ich etwas schieflastig mit 11 KW auf drei Phasen und dann nochmal 3,4 KW zusätzlich auf einer Phase. Also mit rund 15 KW. Das Gerät läuft meist nur 2 Stunden am Tag. Bald mehr, weil dann noch ein Batteriespeicher geladen wird.
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erkläre mir bitte mal wie du zu obiger Aussage kommst.
Da sehe ich nicht viel Sinn drin. Wie Du sicherlich weißt, spielen viele Vorschriften und Gesetze eine Rolle und nicht nur eins.
Die Hauptzollämter sind relativ sensibel was die Verwendung von Heizstoffen in Motoren angeht.
In Notstromaggregaten die zu Notstromzwecken betrieben werden und in KWK Anlagen mit Zulassung ist dies ausdrücklich gestattet, bei allem anderen empfielt es sich dringend mit dem zuständigen Hauptzollamt Rücksprache zu nehmen, d.h. sich das schriftlich "frei geben zu lassen".
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Wieviel Kindes hast du, die dir den Strom abkaufen ?
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Wieviel Kindes hast du, die dir den Strom abkaufen ?
Soll was heißen ?
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vermutlich Kunden
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Meine Kunden kaufen keinen Strom von mir sondern z.B. Senertec Dachse und Wärmepumpen gegen entsprechendes Entgeld.
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Die Verwendung von steuerbegünstigten Kraftstoffe in ortsfesten Verbrennungsmotoren ist zulässig.
Orstfest ist auch ein tragbarer 2kW Stromerzeuger, solange er während seines Betriebs an einem festen Ort verbleibt (also nicht auf / an Fahrzeugen betrieben wird)
Google doch mal ortsfest stromerzeuger steuerbegünstigter kraftstoff
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Genauso kontrovers wie Ihr das diskutiert und seht, so sehen das auch die Finanzämter und Hauptzollämter unterschiedlich und legen das dementsprechend unterschiedlich aus und wer dann schon einmal damit Kontakt hatte - verzichtet dann beim nächsten mal lieber freiwillig. und meine Erfahrung nach über 20 Jahren Selbstständigkeit.
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Genauso kontrovers wie Ihr das diskutiert und seht, so sehen das auch die Finanzämter und Hauptzollämter unterschiedlic
Um so wichtiger ist, einmal selber einen Blick in das entsprechende Gesetz geworfen zu haben. Mit dem Finanzamt hatte ich diesbezüglich noch keinen Kontakt, kann aber von Erfahrung mit Netzbetreibern berichten, die auch erst behauptet haben, dies und das (Rundsteuerempfänger, externer NA-Schutz evtl sogar Wandlermessung) wären nötig. Auf die Aufforderung hin, ihre Forderung zu belegen, wurde zunächst behauptet, das müssten sie nicht. Nach Hinweis auf die entsprechenden Passagen der AR-Ns sind sie zurück gerudert.
Das kann man, denke ich, 1/1 auf die Finanzämter übertragen. Auch dort arbeiten Menschen, die Fehler machen und so seltene Sachverhalte evtl. erst mal falsch einschätzen.
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Klar, aber leider habe ich es beim Finanzamt schon einmal erlebt, dass beide Seiten eine gegensätzliche Meinung zu einer Sache hatten und eine Einigung war nicht möglich. Das wurde dann leider richtig teuer für mich und deshalb kann ich die Aussage von Dachsfan verstehen.
Ergänzung:
Eine Überzeugung der Gegenseite war nicht möglich. Eine Einigung schon und die war dann leider sehr teuer.