SolydEra GmbH Insolvenzantrag (SolidPower BlueGen)

  • Mein BG 15 letztes Jahr Juni gekauft. Jetzt im August noch einen Service bezahlt und seit 3 Tagen läuft sie nur noch mit 200 Watt.

    Laufen die bei euch noch normal?

  • Hallo,

    nun geselle ich mich dazu.

    Unsere Anlage wurde im Dez. 22 in Betrieb genommen, im Juni 23 ging sie in den Notlauf und seit Sep. 23 steht sie. Wir haben noch round about 800€ bezahlt, dass evtl. noch ein Techniker kommt, um evtl. an seine Kontaktdaten zu kommen. Leider kam nie jemand.

    Wir überlegen auch einen Anwalt ins Boot zu holen, haben aber leider keine Versicherung. So wie es sich hier liest lohnt es sich aber auch eher nicht, verstehe ich das richtig?

    Ich fühle mich aber hauptsächlich von Buderus hinters Licht geführt. Bis das Teil im Haus war gingen wir davon aus, eine Buderus Anlange zu bekommen. Ggf. hätten wir uns sonst für Viessmann entschieden.

  • Das angeblich eine Rettung möglich gewesen sein sollte, scheint nur eine Beruhigungspille für die Gläubiger/Betreiber gewesen zu sein. Habt Ihr den Teil hier aus dem Insolvenzeröffnungsbeschluss gelesen?

    Zitat

    Die Produktion wurde am 20.02.2023 eingestellt. Nach Insolvenzeröffnung ist der Betrieb nur abzuwickeln […] da der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin eingestellt war.

    Das klingt eher nach einer von langer Hand geplanten Beerdigung der deutschen Niederlassung… Wenn man in Italien nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, hat man sich seit Februar alles, was zukünftig noch nützlich sein könnte, aus Heinsberg abgeholt…

    Gensauso ist es geschehen. Laut Telefonat mit dem IV, hat dieser mir, im August, am Telefon gesagt, alle ERsatzteile sind bereits nach Italien verkauft.


    Übrigens, heute erhielt idh eine Rechnung des IV, über bereits gutgeschrieben Rechnungen aus 2021 (hier wurde keine Wartung durchgeführt und wurde mit Kompensationszahlungen verrechnet) und der Rechnung aus 2022 (habe dazu eine Gutschrift erhalten) erhalten.

    Kann nur mit dem Kopf schütteln, was dieser IV noch so alles an Forderungen stellen wird. Er sollte sich lieber mit den Geschäftsführern über eine Insolvenzverschleppung unterhalten, da ja es bereits am 20.02.2023 eine Einstellung der Produktion erfolgte. Eine Firma, die bestrebt ist, weiter am Markt zu aggieren, hätte dies nie gemacht.


    Bin mal gespannt, was dieser IV noch so alles versucht.


    Zitat

    Die Produktion wurde am 20.02.2023 eingestellt. Nach Insolvenzeröffnung ist der Betrieb nur abzuwickeln […] da der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin eingestellt war.

    Das klingt eher nach einer von langer Hand geplanten Beerdigung der deutschen Niederlassung…

    Gibt es denn einen Produktionsstandort (für Stacks) außerhalb Deutschlands?

    Ja, es gab eine Schweizer Firma, die zu zeiten von SolidPower Stacks gefertigt hat. Nur habe ich dazu keine weiteren Informationen. Der damalige Geschäftsführer hat mir diese Information vor ungefähr 5 Jahren, nach der ersten Insolvenz von BlueGen, mitgeteilt. Denn damals hat diese Schweizer Firma Beteiligungen an SolidPower gahbt. Ob es diese Fa. noch gibt, ist auch außerhalb meiner Kenntniss.

    Einmal editiert, zuletzt von Freidenker52525 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Freidenker52525 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich glaube bluwi hatte es schon erwähnt.


    Insolvenzverwalter sind mächtig, die können und dürfen sehr viel, auch Sachen wie die von dir genannten Rückforderungen.

    Ich kenne eine Insolvenz von einem Gastrobetrieb da hat der Insolvenzverwalter Zahlungen des insolventen Kunden vom Lieferanten

    zurückgefordert und auch bekommen. (Spezialfall Lieferant hat beim Kunden abgebucht mit Lastschrift)

    Aber die 6 Wochen Rückholfrist waren da schon lange rum, er hat für ein ganzes Jahr Geld zurückgefordert und auch gerichtlich

    bestätigt bekommen.


    Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt und lasse das direkt prüfen und eventuell kommst du nicht drumherum die Rechnung

    vom Inso zu bezahlen. Nur als gut gemeinter Rat von mir. Nimm es nicht auf die leichte Schulter.

    Zum Schluss bist du der Depp, auch wenn es niemand mit gesundem Menschenverstand versteht.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ich habe genau zu diesen Vorgängen Schriftstücke in meinen Unterlagen, die die Gutschriften beweisen. Werde das mit dem Anwalt evtl. machen. Doch habe ich ehrlich gesagt keine große Lust noch gutes Geld zu verschwneden. Meine Anlage war am 13.August 10 Jahre alt, also in 2023 kpl. abgeschrieben. Wer die Anlage für kleines Geld kaufen möchte, Stack wurde in 2022 gewechselt, kann gerne zu mir kommen, Anlage abbauen, aufladen und fertig ist.

  • Habe heute ein Einschreiben vom IV bekommen, dass er die Servicegebühr für dieses Jahr noch haben möchte.

    Sehe ich natürlich nicht ein, da ja keine Leistung mehr (zumindest seit 1.10.) und meines Erachtens auch Vertragsbruch Seitens Solydera.


    Teilrechnung könnte ich ja noch verstehen, aber alles ist schon eine Frechheit!


    Hat da jemand schon Erfahrungen?

  • Übrigens, heute erhielt idh eine Rechnung des IV, über bereits gutgeschrieben Rechnungen aus 2021 (hier wurde keine Wartung durchgeführt und wurde mit Kompensationszahlungen verrechnet) und der Rechnung aus 2022 (habe dazu eine Gutschrift erhalten) erhalten. Kann nur mit dem Kopf schütteln, was dieser IV noch so alles an Forderungen stellen wird.

    Es ist der Job des Insolvenzverwalters, Geld einzutreiben und auch alle möglichen Forderungen zu stellen - ob diese im Einzelfall berechtigt sind oder nicht. Jeder kann einfach mal alles von jedem "verlangen", ob man damit durchkommt ist eine andere Frage. Oder anders gesagt: Nur weil ein Insolvenzverwalter eine Insolvenzanfechtung für Zahlungen versucht, muss diese noch lange nicht berechtigt sein. Der Insolvenzverwalter wird nur haftbar, wenn er eine Möglichkeit zum Geldeintreiben ungenutzt lässt, nicht aber, wenn er versucht Geld einzutreiben... Oder anders gesagt: Gibt es die kleinste Chance auf Geld, muss er seine Einschreiben versenden - auch, wenn der Empfänger im Recht ist, die gestellte Forderung zurückzuweisen. Leider muss man seinen eigenen Anwalt für die Zurückweisung derartiger Forderungen in aller Regel selbst bezahlen...

    Insolvenzverwalter sind mächtig, die können und dürfen sehr viel, auch Sachen wie die von dir genannten Rückforderungen. Ich kenne eine Insolvenz von einem Gastrobetrieb da hat der Insolvenzverwalter Zahlungen des insolventen Kunden vom Lieferanten

    zurückgefordert und auch bekommen. [...] er hat für ein ganzes Jahr Geld zurückgefordert und auch gerichtlich bestätigt bekommen.

    Wenn die Voraussetzungen aus § 129 ff. InsO vorliegen kann das gut sein. Der von Dir genannte Fall ist ein Klassiker: Zahlt ein Kunde hin und wieder nicht, platzt mal eine Lastschrift oder erwähnt er auch nur beiläufig, dass er etwas "klamm" ist bzw. gerne später zahlen würde, sind Gläubiger vorgewarnt, dass eine Zahlungsunfähigkeit ins Haus stehen könnte. Dann geht die Insolvenzanfechtung auch über drei Monate hinaus (regelmäßig bis 4 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Jahre!) ganz wunderbar zur Freude des Insolvenzverwalters. Besonders kritisch sind aber immer die letzten drei Monate vor Insolvenztantragstellung, da gibt es zahlreiche Vereinfachungen.

    Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt und lasse das direkt prüfen und eventuell kommst du nicht drumherum die Rechnung

    vom Inso zu bezahlen.

    Das ist in der Tat richtig. Die Insolvenzanfechtung ist eine komplexe Materie. Zum kurzen Einstieg empfiehlt sich der ganz gut strukturierte und übersichtliche Wikipedia-Artikel zum Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/…zanfechtung_(Deutschland) Google liefert sonst aber auch viele schöne Artikel von Anwälten und den Handelskammern.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Aha, das scheine ich dann wohl auch zu erhalten, denn ich wurde heute wg. einem Einschreiben benachrichtigt. Der IV kann viel verlangen, aber bekommen wird er es nicht, denn für nicht erfolgende Gegenleistungen muss auch keine Bezahlung erfolgen. Das hatte ich auch mit einem Anwalt abgestimmt.


    Ich hatte dem IV nach 2 Wochen ohne Rückmeldung schon mitgeteilt, dass ich sein Schweigen als Zustimmung zu diesem Sachverhalt werte, die Sache damit als erledigt betrachte und ihm auch schon mitgeteilt, dass er von mir die gleiche Begründung erneut mitgeteilt bekommt, wenn er auf die Idee kommen sollte, zu mahnen. Evtl. werde ich das dem IV mit anwaltlichem Nachdruck mitteilen! Von mir sehen die keinen EUR mehr!

  • hier ein Textausschnitt meines Schreibens an den IV. Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderem im Forum weiter.


    Zitat

    "Ich bestreite die Berechtigung Ihrer Forderungen und widerspreche den Rechnungen....

    Die Forderungen verstoßen gegen den vereinbarten Wartungsvertrag und ich fordere Sie deshalb hiermit auf,

    • mir die Berechtigung Ihre Forderung anhand des Wartungsvertrags und den bisher durchgeführten Wartungen zu belegen,
    • einen wirksamen Zahlungsverzug für die Forderung nachzuweisen sowie ferner zu belegen, dass allen Belehrungs- und Informationspflichten ordnungsgemäß nachgekommen wurde und eine Verjährung der Forderung nicht eingetreten ist.

    Ich erwarte eine Erklärung Ihrerseits, dass Sie von der Behauptung und Geltendmachung der streitgegenständlichen Forderungen Abstand nehmen. Sollte ich bis zum 26.10.2023 nichts von Ihnen hören, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt an."

  • Richtig!


    Mehrere der hier im Thema geposteten Textvorlagen sind höchst bedenklich. Ohne das jetzt im Detail durchzugehen oder jetzt jemandem hier Vorwürfe zu machen... Eine Einrede der Verjährung wäre selbst inhaltlich zu substantiieren und nicht durch die Gegenseite zu beweisen, dass die Verjährung nicht eingetreten ist... Warum eine gesetzlich begründete Insolvenzanfechtungserklärung mit Verweis auf einen privatrechtlichen Wartungsvertrag abgewiesen werden können sollte, ergibt auch keinen Sinn. Hier wäre eigentlich inhaltlich darauf einzugehen, warum die Insolvenzanfechtung nicht statthaft ist. Keine Ahnung, wo Ihr Eure Vorlagen für die Schreiben hergenommen habt, aber ich kann nur dringend dazu raten, so etwas von einem Juristen erstellen zu lassen und nicht blind aus dem Internet halbgare Grütze zu kopieren.


    |__|:-)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich hatte dem IV nach 2 Wochen ohne Rückmeldung schon mitgeteilt, dass ich sein Schweigen als Zustimmung zu diesem Sachverhalt werte, die Sache damit als erledigt betrachte

    8| Schweigen ist keine Zustimmung.

    Doch, im rechtlichen Sinne schon.


    Beispiel: Wenn ich AGB-Änderungen usw. nicht ausdrücklich widerspreche, gelten sie als von mir angenommen.

  • Doch, im rechtlichen Sinne schon.

    Nein, man beachte bitte den Grundsatz des Schweigens als rechtliches Nullum. Es gibt davon einige Ausnahmen, so auch etwa das "beredete Schweigen", was aber zuvor zwei mit Bezug aufeinander abgegebene und übereinstimmende Willenserklärungen bedarf und nicht einfach einseitig in den Raum geworfen werden kann. Es gibt auch einige Fälle, in denen Schweigen gesetzlich geregelt eine Zustimmung oder Ablehnung auslöst - aber davon ist nichts offensichtlich einschlägig.

    Beispiel: Wenn ich AGB-Änderungen usw. nicht ausdrücklich widerspreche, gelten sie als von mir angenommen.

    Doppelnein. Warum genau das nicht der Fall ist, wurde sehr anschaulich vom Bundesgerichtshof in Az. XI ZR 26/20 dargelegt. Das ist auch der Grund, warum Banken inzwischen ihre Kunden fast schon nötigen, längst vergangenen AGB-Änderungen zuzustimmen und bei fehlender Zustimmung Karten und/oder Konten kündigen. Pfiffige Kunden haben sich nämlich diverse Kosten und Gebühren der letzten Jahre erstatten lassen, die mit nicht akzeptierten AGB-Änderungen vermeintlich eingeführt wurden. Neuerdings versuchen es einige Banken mit einer Zustimmungsfiktion durch Annahme einer konkludenten Willenserklärung in Form der fortgesetzten Kontonutzung... Das ist zwar schon besser als "Schweigen" einen Willensinhalt anzudichten, aber ich freue mich auf das absehbar dazu kommende BGH-Urteil, habe eine Popcornreserve dafür angelegt und würde auf eine Bruchlandung dieser Argumentation wetten. Aber jetzt bitte kein illegales Glücksspiel hier, die Folgen fänden sich sonst in § 284 StGB.

    :-)_:-)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • 8| Schweigen ist keine Zustimmung.

    Doch, im rechtlichen Sinne schon.


    Beispiel: Wenn ich AGB-Änderungen usw. nicht ausdrücklich widerspreche, gelten sie als von mir angenommen.

    Einfach mal googeln: BGH Urteil Schweigen ist keine Zustimmung


    Mehrere der hier im Thema geposteten Textvorlagen sind höchst bedenklich. Ohne das jetzt im Detail durchzugehen oder jetzt jemandem hier Vorwürfe zu machen.... Keine Ahnung, wo Ihr Eure Vorlagen für die Schreiben hergenommen habt, aber ich kann nur dringend dazu raten, so etwas von einem Juristen erstellen zu lassen und nicht blind aus dem Internet halbgare Grütze zu kopieren.


    |__|:-)

    Meine ebenfalls |__|:-)