Erhalte keine Abrechnung vom Netzbetreiber

  • Wir speisen unseren Strom über Mitnetz ein. Die ganzen Jahre hat es funktioniert. Zum Ende des Jahres 22 kam weder eine Postkarte, noch eine Mail oder ein Ableser. Wir meldeten am 2.1.23 den Zählerstand. Abschlagszahlung wurden eingestellt und bis zum heutigen Tag keine Abrechnung. Auskunft erhält man nur wenn am Telefon die komplette!!! IBAN Nummer genannt wird. Was eigentlich frech ist. Jedoch kann keiner sagen, wann und wie es weiter geht. Geht es jemand genauso.

    Übrigends die Abrechnung der Photovoltaik kam sofort. :( Anfrage bei Verbraucherschutz ergab die ihk wäre zuständig weil man ja mit Erzeugung Gewinn macht. Ihk meinte der einzige Weg wäre ein Anwalt.

  • Moin, ich speise ebenfalls BHKW Strom im Gebiet der Mitnetz ein. Die Jahresabrechnung kam zwar pünktlich war aber falsch. Das habe ich per Mail gemeldet und seit dem Funkstille. Ich nehme an das die Kollegen schon allgemein überlastet sind und für spezielle Fragen überhaupt keiner Zeit hat.

    PS: im Zweifel lohnt es sich mit Bundesnetzagentur zu drohen

  • Bundesnetzagentur und Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg habe ich gestern eingeschalten. Habe im April mit Presse gedroht und Frist gesetzt, aber auch keine Reaktion erhalten.

  • Anfrage bei Verbraucherschutz ergab die ihk wäre zuständig weil man ja mit Erzeugung Gewinn macht. Ihk meinte der einzige Weg wäre ein Anwalt.

    Ich staune immer welche ( sinnlosen ) Telefonate geführt werden.


    Eine e-mail oder ein Fax ist sicherlich immer an den Netzbetreiber möglich.

    Auch eine Beschwerde ist an die im Impressum genannte Stelle möglich.

    Im Falle des Falles, kann man sich immer noch Beschweren und wenn man eine NACH Frist, nach der Fristsetzung gesetzt hat auch Klagen.

    Aber erst einmal muss man doch den Netzbetreiber in Verzug setzen und ihm Gelegenheit geben Kontakt mit DIr aufzunehmen und eine Abrechnung zu erstellen. Dann beim Geschäftsführer beschweren.


    Wenn alles nichts hilft, dann einen Anwalt beauftragen.

  • Diese Wege bin ich gegangen. Antwort von der Zentrale war es gibt für Einspeisung keinen Geschäftsführer. Wenn ich diese Wege einhalten wird es Jahresende ehe ich Gehör finde.

    Deswegen die Frage hier ob ich die einzige bin

  • Verantwortlich für die Anspruchstellung ist letztendlich der Anlagenbetreiber/Einspeiser. Nett, wenn der Netzbetreiber abrechnet, kann man aber auch selbst. Quartalsweise Zähler ablesen, ausrechnen was man zu bekommen hat, Rechnung stellen (Frist aus KWKG/EEG beachten), Zahlungsfrist dazu nicht vergessen, Zahlung erhalten und falls nicht, dann Mahnbescheid/Klagen…

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Bhkw ist aus 2021. vorher hatten wir eins 12 Jahre laufen und es gab nie Probleme mit der Abrechnung. Die Idee mit Rechnungsstellung ist gut und ich werd es mal probieren. Danke

  • Hallo Simone,

    ich erstelle die Abrechnung zur BHKW-Stromeinspeisung auch seit vielen Jahren selbst. Der Netzbetreiber bekommt dann jährlich von mir eine Rechnung (Abrechnung) und das hat immer einwandfrei für mich funktioniert.
    Zu beachten sind dabei
    - der KWK-Bonus
    - die quartalsweise sich ändernde Einspeisevergütung gemäß EEX ("Baselaod")

    --> bitte aufpassen, dass hier die richtigen Werte zugrunde gelegt werden und natürlich benötigt man dafür die qaurtalsweisen Zählerstände
    - die vNNE (vermiedene Netznutzungsentgelte)
    Bei mir bleiben die vNNE seit einem Stichtag immer gleich. Da gab es wohl eine gesetzliche Regelung, dass diese sich für die Abrechnung nicht mehr ändern. Bei mir betragen die vNNE 0,84 Ct/kWh - das ist aber bei jedem Netzbetreiber unterschiedlich. Evtl. nimmst du dazu am besten den Wert für die vNNE aus der letzten Abrechnung oder du informierst dich dazu beim zuständingen Netzbetreiber. Allerdings ist das nicht ganz einfach, das zu begreifen, weil hier soweit ich das verstanden habe, immer die "vorgelagerte Netzebene" maßgebend ist.

    Wenn du Kleinunternehmer bist, dann war's das. Ansonsten müsstest du wohl noch die MwSt. hinzurechnen (drauf schlagen).
    Es gibt noch den etwas merkwürdigen Punkt der fiktiven Hin- und Rücklieferung des selbst verbrauchten BHWK-Stromes.
    Das sollte aber eigentlich Sache des Netzbetreibers sein (dir das ggf. in Rechnung zu stellen).
    Außerdem gab es da wohl möglicherweiße inzwischen eine Änderung, sodass dies gar kein Thema mehr ist.
    z.B.: https://rsw.beck.de/aktuell/da…msatzsteuerlich-ausweisen

    Gruß,

    deuba

  • Das kam heute von der genannten Schlichtungsstelle:

  • Simone Thomas das BHKW wurde erst 2021 in Betrieb genommen ? Gab es für 2021 eine ordentliche Jahresabrechnung von Mitnetz ? Ist das Datum der Außerbetriebsetzung Altanlage und Inbetriebsetzung Neuanlage von Mitnetz bestätigt ? Erhälst du monatliche Abschläge ?

  • Altanlage ist ordnungsgemäß abgerechnet und abgemeldet. Was auch ein Chaos war.

    Altanlage lief seit 2009 und 2/21 kam Photovoltaik dazu. Da rechnete man das bhkw ab und ich bekam ne neue Kundennummer was auch bis Mai gedauert hatte. In 20/21 dann neues bhkw und wieder neue kundennumer aber die Abrechnung zum Jahresende leif korrekt. Nun bekam ich für 2022 Abschläge bis ich am 2.1.23 den Zählerstand gemeldet hatte und seitdem keine Zahlung mehr.

  • ....Ist das Datum der Außerbetriebsetzung Altanlage und Inbetriebsetzung Neuanlage von Mitnetz bestätigt ? ......

    Ist auch mein Gedanke, der TE erklärt den Sachverhalt nur Bröckchenweise.


    Gern helfe ich, aber der Sachverhalt muss schon vollständig dargelegt werden.


    Ich empfehle Dir den Sachverhalt zu Händen des Geschäftsführers des für Dich zuständigen Netzbetreiber per e-mail und per Post zu schreiben und eine Frist von vier Wochen zu Abrechnung bzw. angemessenen Abschlagzahlung zu setzen.

    Am besten nochmals das neue BAFA Zertifikat beifügen und die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers.