Beiträge von reinhard

    Text der Erlanger Stadtwerke:Betreff: Auslesen von Zählern mit registrierender Leistungsmessung…………Allerdings eignet sich das ausgelesenes Lastprofil (aus einem 2-Richtungszählerder Stadtwerke mit Leistungsmessung)nicht für eine Leistungsabrechnung mit einem/dem Netzbetreiber. Der Zähler hat zwar eine interne Uhr, trotzdem kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zeitsynchronität zu den Zeitimpulsen des öffentlichen Netzes besteht.(Ein Synchronlauf kann erst durch Einbau von Trenn-/Impulsrelais erzeugt werden.Das ist übrigens bei reinen Lastprofilmessungen Standard, weshalb unter anderem die Messentgelte erheblich höher sind als bei Zählern mit reinen Zählerstandserfassung) Wenn jedoch genau das von Ihnen gemeint und gewünscht war, dann sind wir tatsächlich wieder beim Thema "Kosten". Sie benötigen dann nämlich die Funktion des Lastprofils für die Abrechnung, ebenfalls die Steuerfunktionen für eine Standard-Lastprofilmessung.Wer kann zu dieser Aussage der Stadtwerke Stellung beziehen?Stimmt das denn ? Wenn ja, wie kann man "seinen" Zähler selbst sychronisieren?Was sind die "Steuerfunktionen"- ist das alles Nebelwerfen oder hat das einen vernünftigen Hintergrund!

    Auch wenn manche abwinken- es gibt etwas Neues bei den vNNe!


    Wir haben jetzt die Situation hier (ER), dass der Netzbetreiber aus seinem Fundus entweder schon hat bzw. wird 2-Richtungszähler *)mit registrierender Leistungsmessung installiert. Die soft- und hardware zum Auslesen kosten ca. 1.000,-€ , die wir uns im Arbeitskreis gemeinsam anschaffen wollen. Das ermöglicht es, pro eingespeistem kw (!) - einmalig gemessen zur Höchstlast- ca. 120,-€/kw VNNE zu erzielen, bei 10.000 kwh eingespeistem Strom sind das 1,2 ct/kwh , wenn man Glück hat und 4 kw einspeist, sind es 4,8 ct/kwh.


    *) wenn der Netzbetreiber einen "Rückzieher" für weitere Zählerauswechslungen machen sollte, kostet der Zähler ca. 500,-€.


    Die Netzbetreiber sparen die Kosten der vorgelagerten Netze- wir kommen laut Gesetz an die Kohle , wenn wir Leistung messende Zähler haben. Also avanti andiamo, adelante vamos, let`s go etc. :rolleyes:

    Wäre es nach diesem Paragraphen möglich, dass die Mieter weiterhin ihren Stromzähler beim EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU haben und auch das EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU mit den Mietern abrechnet und ich meinen erzeugten Strom zum Einstandspreis der Mieter an das EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU verkaufe?


    Hat jemand von Euch damit Erfahrung?


    Also ich "verkaufe" im Netzbereich Niederspannung ER an einen Dritten indem ich bei dem Netzbetreiber einspeise und der Dritte


    Strom bezieht vom Netzbetreiber. NUr- der Strompreis für mich errechnet sich:


    Strompreis Stadtwerke abzügl. Stromssteuer abzügl. Durchleitungsgebühren; d.h. nur 5,5-6,0 ct/kwh- praktisch nicht mehr als gegenwärtig EEX .


    Spannend wäre Dein Fall, denn dort würde ja die Netznutzungsgebühr eigtlich wegfallen können- schließlich wird ja kein Netz berührt.


    Kläre das doch mal mit Deinem Netzbetreiber!

    Also mir haben die ESTW versichert, dass alle zulässigen Zähler die Phasen saldieren. Es könne deshalb nicht zu dem


    Fall kommen, dass auf Phase 1 eingespeist und auf Phase2/3 bezogen wird.Hat jemand gegenteilige Informationen?

    Also, ich glaube ich habe diesen thread "Novellierung" mal losgetreten. Nun ist es gelaufen- und ich denke gut.


    Heute habe ich den zusammenhängenden Text mal überflogen. Danach sollten wir mal positiv denken. Unsere Abgeordneten haben den


    Lobbyisten im WiMin (Glos ist ja nur der Pappkamerad)ganz schön eingeheizt. Danke an alle, die mitgeholfen haben, dass das


    Gesetz wesentlich verbessert werden konnte. Also heute mal nicht schimpfen- auch wenn Deutschland nachher verliert.


    Thomas schmeiß Deine Kiste wieder an.

    Warum arbeitest Du eigentlich immer mit Unterstellungen???


    Die Mieter zahlen genauso soviel, wie der günstigste Anbieter ohne Vorauskasse. Das ist nun mal Fakt.Auch wenn dich Fakten wohl einfach etwas stören.


    Die von mir genannten Zahlen sind real und nicht getürkt. Da ich nicht selbst zu Rechthaberei kommen möchte höre ich hiermit auf. Nur noch ne Frage: wo und bei wem arbeitest denn Du? Vielleicht bei einem EVU?

    Irgendetwas scheint bei der o.g. Beschreibung nicht zu stimmen.....


    Von Januar bis Mai sind ca 4Monate*30 Tage*24 Stunden= 2.880 h


    Bei den vielen Starts sind deshalb 3.500 Betriebsstunden wohl nicht möglich.


    Deshalb nochmals nachschauen.......

    1.grundsätzlich gibt es mehrere rechtliche Konstrukte auf denen ein Benutzungszwang für FW


    bestehen kann; deshalb ist es notwendig nachzuschauen im Grundbuch, was die konkrete Begründung ist. Es kann sich aber auch um eine gemeindliche Satzung handeln, dann beim Bauordnungsamt der


    Stadt/Landkreis nachfragen.


    2.Dann hilft noch, den Text genau zu lesen. Wir hatten 1999 bei einem Projekt in Jena eine gemeindliche Satzung, die den Heizwärme-Bedarf erfasste aber nicht den Wärmebedarf für Warmwasser. Bei seinerzeit 44 WE war deshalb ein Dachs wirtschaftlich, der ausschließlich das WW aufgeheizt hat. Wenn man dann noch einen hohen Stromverbrauch im Objekt hat,kann man auf die Einspeisevergütung , Teil kwk-Zuschlag verzichten und das Projekt ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll.


    Also genau lesen.....

    Es dürfte dem Leser meines o.g. Beitrages nicht entgangen sein, dass ich (schon immer) daraufhin gewiesen habe, dass ein BHKW -Strom sinnvollerweise "vor Ort" verbraucht wird.


    Wenn der Strom veräußert wird an einen Singel-Haushalt mit einem Strombedarf von 1000 kwh pro Jahr zu den Stadtwerke Tarifen(5,40 %u20AC/Monat!!!Grundgebühr 19,o ct/kwh ) sind dieses


    25,58 ct/kwh. Ist die Schere zu klein??

    Manche Reaktionen ähneln einem Hühnerhaufen, wenn der Fuchs kommt....
    1.Wer mittelfristig nicht mit höheren Energiepreisen rechnete, war wohl etwas blauäugig
    2.aber- solange die "Schere" zwischen Ölpreis und Strompreis (Arbeit+Grundpreis) gleichbleibt
    und EEX steigt (2006/2007 ca. 3,5 ct/kwh/ 2008 ca. 5,5 ct/kwh) ist "eigentlich" überhaupt nichts
    passiert, wenn der kwh-Preis des Öls um 2 ct steigt(pro Liter 20 ct).
    3. danach wird es ungünstig, wenn hohe Anteile eingespeist werden und sich bei den VNNE nichts tut ( bei uns "tut sich in dieser HInsicht einiges-wir haben die erste Leistungsmessung für
    ein BHKW mit (!) den Stadtwerken hinbekommen). Theoretisch(!) beträgt die VNNE dann
    für einen Dachs 5,3 kw* 124,-€/pro Jahr ; das sind 657,20 € und bei 10.000 kwh = 6,572 ct/kwh.


    Also : nicht verrückt machen lassen- nur ein BHKW , das schon vorher nicht ökologisch und
    ökonomisch sinnvoll war, wird es jetzt natürlich noch schwerer haben.