Na , wenn das so ist komme auch ich mit dem Womo.
mfg
Na , wenn das so ist komme auch ich mit dem Womo.
mfg
Eigentlich wollte ich auf die fuchsigen Stellungnahmen nicht mehr reagieren, da aber vielleicht Gäste die Beiträge lesen von Mitdiskutanten , die kein BHKW haben, nun noch mal im Detail: Die realen Werte meines BHKW 2007/MFH 9 Einheiten
Basis: 5.000 Bh/ 26.500 kwh
-Öl-einsatz :6,22 ct/kwh
-Wartung: 3,01 ct/kwh
-Tilgung bzw. Abschreibung: 4,52 ct/kwh
-Fremdmittel KFW: 1,63 ct/kwh
-abzüglichz Mineralölsteuererstattung: ./. 2,07 ct/kwh
ergibt: 16,29 ct/kwh Brutto-Erzeugungskosten
Verkaufspreis Strom ESTW(Arbeit+Leistung) 21,22 ct/kwh
Einspeisevergütung: ca.11,ooct/kwh(nur 10 Jahre bei Messung Arbeit, aber mit Leistungsmessung wesentlich höher- kommt!!!)
Der break-even-point liegt danach bei min. ca. 50 v.H. Eigenverbrauch.Das habe ich erreicht und werde es sicherstellendurch Einstellung der Laufzeiten.
P.S. Wie man durch Dämmung Stromkosten sparen kann , weiß nur unser lieber Fuchs.
Deshalb habt Dämmung mit BHKW nichts zu tun. Selbstverständlich ist das Haus massiv gedämmt.
Nur: in Deutschland sinkt der Wärmebedarf und steigt der Strombedarf.Deshalb muss der Strom wenigstens ökologisch mit
Wärme-Kraft-Kopplung erzeugt werden.
1.Bei diesem Beitrag ging es darum darzustellen, dass lange Laufzeiten Wirtschaftlichkeit herstellen.
2.Lieber Fuchs: zu deiner Beruhigung - die Tilgung des Darlehens in Höhe von 100 v.H. der Gesamt-Investition ist letzendlich die Abschreibung. Da die Tilgung nicht linear verläuft, habe ich sie bei den o.g. Zahlen in die laufzeitabhängigen Kosten deswegen hineingerechnet, weil auch Ersatzinvestitionen/Instandhaltungen, Motoraustausch fällig werden nach laufzeitbedingter Abnutzung. Auch diese waren berücksichtigt.
schon vor 1 Jahr habe ich glaube ich geschrieben: es gibt Besser-Wessi`s aber auch einen Besser-Fuchs........ [*][Blockierte Grafik: http://bhkw-forum.de/forum/wbb/wcf/images/smilies/pillepalle.gif]
Ich sehe ohnehin nur einen echten Sinn in der BHKW Zukunft, wenn man sich von dem zwanghaften Wunsch nach ganztägigem Betrieb verabschiedet
Die Strom-Erzeugungskosten jedes BHKW setzen sich doch aus 2 Komponenten zusammen:
1.laufzeitabhängige Kosten (abzüglich Einnahmen bsp. Mineralölsteuer usw.)
2.Fix-Kosten aufgrund der Kapitalkosten der Anlage.
D.h. wenn die Kapitalkosten größer NUll sind (d.h. wenn die Anlage nicht geschenkt wurde), ist es logischerweise immer günstiger
hohe Laufzeiten zu erreichen. Die spezifischen Kosten laufzeitabhängig sind dagegen pro kwh immer gleich!
Für den (Öl-) Dachs sieht es gegenwärtig so aus:
- laufzeitabhängige Kosten (Brutto) ca. 14,2 ct/kwh) abzüglich laufzeitabhängige Erträge von ca.2,1 ct/kwh ergibt Netto-Kosten von
12,1 ct/kwh(Werte immer inklusive Mehrwertsteuer).
Zahle ich/Verzinse ich die Anlage mit 5,o v.H.(von 24.000 €), dann ergeben sich bei 3.0000 Bh /15.500 kwh
fixe Kosten von 7,74 ct/kwh , bei 5.000 Bh/26.500 kwh nur 4,52 ct/kwh.
(da ich glücklicherweise mit 1,8 v.H. KfW finanziert habe sind es nur 1,63 ct/kwh d.h. insgesamt 13,73 ct/kwh.
Wenn jetzt der WP-Strom brutto(!) billiger von den EVU`s abgegeben werden hätte ich natürlich auch ein Problem.....
Heute flatterte ein Prospekt ins Haus: Berliner Energietage 05.-07.Mai
Anmeldung / Info unter 030/21 75 21 09
Ludwig Erhard Haus, Fasanenstr.85
Die meisten Foren sind kostenfrei
Ich habe mich angemeldet für
05.05.
10.oo Perspektiven dezentraler Energiesysteme
14.oo Energieeffizienz in Wohngebäuden
17.00 Pespektiven für mehr Energieeffizienz
07.05.
09.30 Liberalisierung des Zähl- i. Messwesens
13.oo Kommunale Beleuchtung. Beispiele und Finanzierung
Wenn jemand aus dem forum hinfährt, sollten wir uns treffen.
mfg
Reinhard
016 33 19 06 46
(damit man sich in Berlin kurzschließen kann)
Während des Seminars zum thema BHKW bei der Messe in Kassel am 26.04. spricht laut Programm ein Prof. M. Kurrat von der TU Braunschweig zum thema "Intelligente Netze+dezentrale Erzeugung".
Kann jemand mal zu diesem Prof. Kontakt aufnehmen?
Ob ich nach Kassel kommen kann, weiß ich noch nicht.
Wen haben wir denn hier aus Braunschweig??
Vielleicht ist dieser Prof. nicht so verbandelt mit mit den Monopolisten
bzw. hat ein Herz (und Verstand) für uns KLeine?
Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen ist auf den 1.Blick(?) eine Kombination von BHKW und Wärmepumpe+ Niedertempartur-Heizung bzw. Nachheizung attraktiv.
Wer hat Erfahrungen?
In Baiersdorf (Franken) wurde eine Grundschule so energetisch saniert
(+vorbildiche Wärmedämmung) . Zahlen wurden dort aber nicht
genannt.
Also das war heute ein großer Reinfall.
Prof. Jäger (fast) Originalton:
- die Versorgungssicherheit ist mit Klein-BHKW gefährdet
- Windenergie usw. erhöht alles den CO 2 -Verbrauch usw.
Vielleicht lesen da einige mit?
Die Stadtwerke hatten dem Lehrstuhl vor einigen Wochen einen Auftrag erteilt, die Belastungen der Netzbetreiber aus der Einspeisung von Klein-BHKW
zu ermitteln. Ergebnis: wenn die Einspeisung über den jetzigen Grad hinaus geht, wird es für die Netzbetreiber teuer.....
Was lernen wir daraus? Es wird mit allen (!) MItteln von bestimmter Seite gearbeitet.
(für die Herren der Netzlobbyisten, die jetzt mitlesen: Respekt vor sor viel
Raffinesse)
Ich habe schon angekündigt, dass ich am Dienstag mit dem Lehrstuhl Prof. Jäger in Erlangen einen Termin habe. Hier meine Diskussionsgrundlage:
Wir sind eine Gruppe von Klein- BHKW- Betreiber (5-10 kw-elt) im Raum Erlangen, eingebunden in ein bundesweites „BHKW-Forum“,das Interesse daran hat, die Netzentgelte für die dezentralen Einspeiser zu verbessern.(vermiedene Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisung)
Wir suchen einen Menschen/ Studenten, der die gegenwärtigen Netznutzungsstrukturen und insbesondere die Vorteile der
Netzbetreiber aufgrund dezentraler Einspeisung darstellen kann und sich deshalb mit der StromNEV auseinandersetzt.
Wir könnten uns beispielsweise vorstellen, dass ein interessantes Thema sein könnte, wie kann ein virtuelles Kraftwerk auf der
Basis von vielen dezentralen Einspeisern betrieben werden. Dazu wird es wohl notwendig sein, die gegenwärtigen technischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Netzeinspeisung darzustellen.
Wer hat noch Fragestellungen!!!! Eilt!!!!
Die VNNE bemessen sich doch danach, auf welcher Ebene man einspeist.
Wer auf der NS-Ebene einspeist(machen wir wohl fast alle?), dann erhält er
als VNNE die Kosten von der Umspannung ersetzt. Wer keine Leistungsmessung hat, nur den Arbeitspreis der Umspannung.
Meine (!) Frage war, ob jemand die neue(??) Ebene kennt, die da
erfunden wurde??? Wenn es eine neue "Ebene" gäbe - mit dem
seltsamen Namen (Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung)
dann könnte man ja vielleicht (!) argumentieren, dass wir ja genau das machen.
Jedenfalls sind in dieser "neuen" ebene die Arbeitspreise höher als bei der USp.
Aber bevor ich von den arroganten Typen bei den Stadtwerken wieder angeraunzt werde, wollte ich hier fragen, ob sich das alles jemand erklären kann.
Wenn das hier keiner weiß, muß ich doch den Gang nach Canossa machen...
Also bitte helfen.
P.S. Am Dienstag habe ich den Termin bei Prof. Jäger an TU Erlangen.
Dort besteht Interesse an unseren Problemen. Ich werde danach hier berichten.
Still und heimlich, wie immer, haben meine lieben Stadtwerke bei ihrem Preisblatt für die Netznutzungsentgelte zu den Ebenen MIttel- , Umspannung-, Niederspannungsnetz eine weitere Kategorie eingeführt:
"MIttelspannungsnetz mit Niederspannungsseitiger Messung"
(mit höherem Arbeitspreis dh. höherer vermiedener Netznungsggebühr
für Einspeiser)
Kann einer mal erklären, was das bedeutet? Wie geht das-
Entnahme aus der Mittelspannung aber gemessen wird in der Niederspannung??
Das steuerliche Problem liegt darin, dass die Finanzverwaltung den Betrieb eines BHKW nicht als Teil der "Vermietung und Verpachtung" ansehen kann/könnte.
Das hätte schwerwiegende Folgen für die steuerliche Behandlung des Mietobjektes, das dann droht insgesamt "Gewerbe" zu werden.
Von daher ist es wohl empfehlenswert(!), das BHKW getrennt auch steuerlich zu behandeln und eine gesonderte Steuererklärung (im Rahmen der
Einkommensteuererklärung) abzugeben.
Wenn eineStromversorgung von Mietern vorgesehen ist, dann ist nochmals gesondert eine Betreiber-Gesellschaft zu gründen (die hat aber keinen
Überschuß/ keine Verluste und ist deshalb steuerlich nicht darzustellen.
Ansonsten zum Nachweis: der Betriebsstundenzähler muss langen.
Danach ergeben sich die Kosten/Erträge die aufgeteilt werden:
Wärme in die Nebenkostenabrechnung/ Strom-Seite Verrechnung mit der
o.g. Betreiber-Organisation.
Hört sich kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht.
Stromsteuer-Befreiung:
1.es ist völlig eindeutig und m.E. auch logisch, dass ich für den Reservestrom
des Netzbetreibers Stromsteuer bezahlen muss.
2. mir ging es um die Stromsteuer-Befreiung für den Falll, dass ich
"im räumlichen Zusammenhang" einen Dritten beliefere.
Hier gilt nach Meinung der HZA`s :
Stromsteuer-Befreiung ja, wenn ein Lieferungsvertrag besteht und
ich Stromlieferant werde (bisher habe ich ja nur die Möglichkeit genutzt,
einen Dritten nachzuweisen, der meinen eingespeisten Strom vom Netzbetreiber abnimmt).
Zentraler Satz meines HZA: Strom leisten i.s. von § 2(1) StromSTG heißt,dem
Letztverbraucher Strom aufgrund vertraglicher Verpflichtung zu verschaffen.
In der Regel liegt dabei ein Kauf als Rechtsgeschäft zu Grunde (Zitat Ende)
Jetzt wäre es wohl meine Sache , einen Rechtsanwalt zu finden, der
juristisch besser belegt, dass mein "Dreiecks-Vertrag (Netzbetreiber- BHKW-Betreiber und Stromkunde) doch diese "vertragliche verpflichtung" ist.
Immerhin geht es um 7.200 kwh*2,o5 ct/kwh= 147,60 € p.a............
Bei dem "Streitwert" wird es wohl schwer.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Bruno44
Das passiert aber nur, wenn das EVU einen der unsäglichen und m. E. gesetzeswidrigen 4-Quadrantenzähler einbaut welche die Phasen nicht saldieren. Es muss in jedem Fall ein Saldierender Zähler eingebaut werden, dann passiert so etwas nicht. Sobald man sein Recht als Betreiber wahrnimmt, und einen eigenen Einspeisezähler einbauen lässt, kann das nicht passieren, da getrennte Zähler immer saldieren.
Grüße
Bruno
Ich habe gestern mit dem hiesigen Netzbetreiber gesprochen. Mir wurde versichert, dass nicht phasensaldierende Zähler gemäß PTB verboten sind.