Beiträge von reinhard

    [quote]Original von maxnicks
    Hallo GB1530,



    Wie BBC berichtet, scheint man in Großbrittanien die pragmatische Variante des rückwärtslaufenden Zählers zu akzeptieren (erspart dies doch den BHKW Betreibern die hiesigen Diskussionen um EEX , VNNE und KWK-Zulagen):


    http://news.bbc.co.uk/2/hi/pro…working_lunch/3231549.stm


    also ich habe den Artikel gelesen. Sehr schön, aber das ist 1(!) Pilotprojekt
    eines KWK-Boilers. Wir sollten uns vielleicht mal erkundigen, wie das Energierecht in England sich von unserem unterscheidet.


    Aber spannend ist der Preis!!! Ein Boiler (Warmwasser) kostet 2.500 Pfund;
    d.h. ca. 3.500 €!! Da bei Warmwasser mit einem kleinen Speicher von fast 8.ooo Bh auszugehen ist, scheint das auf den ersten Blick ein Super-Idee.
    Übrigens: der Artikel schreibt, dass im nächsten Jahr in UK 4oo Exemplare verkauft werden sollen...........Naja........fahren wir trotzdem mal hin.

    [quote]Original von dbitt
    Lieber Reinhard,


    auch wenn es Dich nervt, aber das mit dem Nachdenken betrifft fairerweise beide Seiten.
    Es ist richtig, dass juristisch die Netzbetreiber nicht die Stromerzeuger sind oder sein sollen. Die großen VIER haben dann auch flugs Netzbetreibergesellschaften gegründet und so weiter...


    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Netzbetreiber, der den Strommix in seinem Netz nach Nachfrage und Angebot steuert, über eine „Zähleinrichtung“ den Stromfluss erkennt und zuordnet und letztendlich dem Stromanbieter zur Abrechnung zuleitet. Der Endkunde rechnet NICHT mit dem Netzbetreiber, sondern mit dem Stromanbieter ab.


    WKG entsprechendes aussagt; und da wäre ja lediglich für BHKW bis 50 kW ein entsprechender Passus erforderlich.


    Also, dann denken wir mal weiter:
    Wie müßte das KWK-Gesetz nun lauten beim "Rückwärtsdrehen":


    "(1)Der Betreiber eines BHKW , das eine geringere Jahresarbeit in das Netz des zuständigen Netzbetreibers einspeist als der Betreiber vom mit ihm vertraglich verbundenen Stromlieferanten bzw. vom Netzbetreiber direkt bezieht, erhält für den von diesem
    BHKW eingespeisten Strom folgende Vergütung: der Netzbetreiber erstattet für den gelieferten Strom in Höhe des eingespeisten Stromes die Netznutzungsgebühren (einschließlich der Kosten vorgelagerter Netze, aller Umlagen und der Stromsteuer), der Stromlieferant erstattet die Kosten des gelieferten Stromes bis zur Höhe des eingespeisten Stromes."


    (1) Der Betreiber eines BHKW , das eine größere Menge Strom einspeist als der Betreiber vom Netzbetreibeiber als Reservestrom bzw. vom Stromlieferanten als Tarifstrom erhält, erhält eine Vergütung in folgender Weise: die Strommenge bis zur Höhe des bezogenenen Stromes wird nach Absatz (1) vergütet; die darüberhinausgehende Strommenge ...............
    (da arbeiten wir noch dran)"


    Nun, wer glaubt, das ist realistisch, sinnvoll, durchsetzbar ,überschaubar, Man muß sich mal klar machen, dass
    "Rückwärtsdrehen" ja eine faktische Vergütung des eingespesiten Stromes in Höhe des bezogenen Stromes ist.

    Zitat

    Original von dbitt
    Lieber Reinhard,


    eine Weltfremdheit kann ich in dem Vorschlag von Spornrad nicht erkennen. Seine Idee betrifft eine definierte Sorte von BHKW , nämlich die der kleinen Leute (sprich unter 50 kW Leistung). Diese Gruppe ist schon jetzt, wie auch Gruppen mit anderen Kriterien, explizit im KWKG unterschieden. Wo siehst Du eine Abweichung, die Dich zu Deiner ablehnenden Aussage treibt?


    Gruß Dietrich


    Leider schon- das fängt schon damit an, dass wir nicht an ein EVU liefern sondern an einen Netzbetreiber. In großen städten sind Netzbetreiber und Stromlieferung/EVU 2 getrennte Organisationen. Diese Idee mit dem
    "Rückwärtsdrehen" des Zählers usw. ist zwar "charmant" aber angesichts der
    Strukturen völlig abwegig. Leider kann man das hier nicht länger ausführen.
    Denkt einfach mal nach,

    Zitat

    Original von chmoellmann
    Habe gerade mal bei e.on nachgefragt, ob ich den Strom auch, wie im KWK-Gesetz eigentlich vorgesehen, an Dritte (in diesem Fall meine Mutter) verkaufen kann. Dann würde ich nicht 3-4 ct bekommen (eex), sondern vielleicht 12 oder 15 ct und dazu den kwk-Aufschlag von 5,11.
    VNN würden sich wahrscheinlich mit Nutzungsentgelten aufheben. Aber e.on sagte mir, mit "Dritte" wären nur Stromhändler gemeint. Ist das so? gibt es Dachsbetreiber, die einspeisen und an Dritte weiterverkaufen, oder einspeisen und zwei Zähler weiter wieder entnehmen?
    Ein Erfahrungsaustausch wäre mir lieb.


    wenn Du im gleichen Niederspannungsnetz bleibst, kannst Du selbstverständlich Deine Mutter versorgen. Musterverträge habe ich.
    nur, mit den 12ct/kwh wird nichts: du kannst rechnen:
    16ct/kwh zahlt die Mutter; abzüglich Netznutzungsgebühr (??wie hoch bei euch??)= Preis, den Du nehmen kannst.+ KWK-Zuschlag

    Liebe Kollegen
    irgendwie sollten wir mal die Realitäten anschauen.
    Die besteht darin, dass ein Ministerium ein Gesetz novelliert.


    Nun wäre es völlig weltfremd, wenn man glaubt, man könnte nun Vorschläge machen, die nicht in das bisherige System von
    eex+vNNe+Zuschlag passen. Und der Vorschlag von Spornrad passt m.E.
    da nicht hinein.


    "Leider" geht es nur, das KWKG sich vornehmen und konkrete Formulierungen vorzuschlagen, die unseren Interessen gerecht werden.
    Auf einem anderen thread ist die Novellierungsabsicht des WiMin dokumentiert. Bitte dort weiterdiskutieren, sonst verliert man im Forum den Überblick. @:-

    Noch gleich was hinterher:
    es wäre super, wenn die Diskutanten beim Thema blieben.


    In diesem thread sollte diskutiert werden, was wir gegen die miese Novellierungsabsichten des WiMin tun können.
    Für die übrigen Themen die nun wieder hier reingemurkst werden
    (vNNe, Subventions-Grundsatzfragen usw.) gibt es doch eigene threads.


    um aber gleich wieder gegen diese Moralpredigt zu verstoßen:
    bei den VNNE haben wir doch schlicht ganz einfache Probleme:
    - der § 18 StromNEv wird m.E, von den Netzbetreibern falsch ausgelegt
    (etwas komplizierter die Begründung)
    - die VNNE an den Preisen der Umspannung des selben Netzbetreibers fest zu machen, ist vom Grundsatz widersinnig und führt offensichtlich zu unsinngen Ergebnissen (Spannbreite der vergütung von 0,01-2,5 ct/kwh aufgrund unterschiedlicher Netzstrukturen)
    - die "alte" Verbändevereinbarung war für die große Masse der Klein-BHKW
    besser
    - Einspeisung hilft den Netzbetreibern Verlustenergie billig zu beschaffen;
    laut homepage Stadtwerke ER zahlen sie ca. 5,3 ct/kwh. Mir zahlen sie
    eex(gegenwärtig ca. 3,oct/kwh) + 0,048 ct/kwh(vNNe)+"freiwillig"
    0,3ct/kwh(Leistungsanteill)=3,34 ct/kwh macht eine Differenz von
    1,95 ct/kwh (=leistungsloster Gewinn "meiner" Stadtwerke)


    aber wie gesagt, das gehört hier nicht hin...... ))))

    Ist das nicht schön......chaotisch? Auf den Beitrag unseres lieben Fuchses habe ich ja fast sehnsüchtig gewartet.


    Also den Text unseres Baliners finde ich vom Grundsatz nicht schlecht.
    An dem sollten wir mal noch was feilen und dann tatsächlich als
    Brief jedes einzelnen Forum-Mitglieds an Ministerien (WiMin+Umwelt) sowie an den eigenen Bundestagsabgeordneten schicken.


    Ich bin mal gespannt, ob wir das nun auf die Reihe bekommen.
    Lieber tom , kannst Du das mal technisch lösen, dass der Brief
    korrigierbar wird?


    .....manchmal ist ein schönes Chaos auch ganz schön produktiv...... ))))

    Tom, genau das ist es!


    Das Mindeste wäre aus meiner Sicht:
    wir entwerfen schnell einen Brief an das WiMin als Protest!
    Diesen Brief sendet jeder von uns an seinen Bundestagsabgeordneten
    mit der Bitte um Stellungnahme, ob er diesen Schwachsinn mitmacht.


    Es eilt!!!

    Ist eigentlich bei Allen vorgedrungen, dass unser CSU-WiMin glos in Berlin das KWKGesetz novelliert??


    Einige Auszüge aus dem Vorschlag des Ministeriums:
    1. Anlagen werden nur noch gefördert, wenn sie hocheffizient gemäß der EU- Richtlinie sind.
    2. ab 01.01.2008 gibt es den Zuschlag für Neuanlagen generell nur noch für 8 Jahreund zwar reudziert:
    - 2008/2009 = 4,5 ct/
    -2010/2011= 3,5 ct/
    - ab 20012 = 2,5 ct/


    außerdem wird grundsätzlich der Zuschlag noch weiter reduziert, wenn der eex-Preis über 5,oct/kwh ist.


    Wann werden wir im Forum wach??? :evil:

    Lieber Tom
    ich habe Dir ja schon am telefon gesagt, bevor man schreibt, muß man wissen was. Leider hat wohl die "Schwarzwald-Forum-Klinik" nicht ein Ergebnis derart gebracht, dass wir nun eine konkrete Forderung hätten.


    Unser Problem: § 18 StromNEV ist bei den VNNE so formuliert, dass sich die
    daraus abgeleitet haben, dass der Preis der Umspannung MS/NS über 2.500 h und nur Arbeit zu vergüten ist. Das führt zwar zu irrwitzigen Verzerrungen,
    das ist leider nicht verständlich zu machen.


    Wie schon öfters dargestellt: es geht um die Interpretation (!) des § 18(2)
    und darum, dass wir (?) eine schlüssige Interpretation liefern. Für diese können wir dann bei der Bundesnetzagentur werben.


    @:-

    Also das bringt nichts mit dem MP3.
    Was ist denn die Position des Referenten zur VNNE gewesen?
    Wenn das nicht in ein paar Sätzen festgehalten werden kann, dann
    nutzt das doch niemand.
    Wenn möglich, gebt mir doch die Telefon-Nummer des Referenten für die
    VNNE . Ich rufe ihn mal an und kläre ab, ob es was Neues gab.


    Habt Ihr euch denn auf der Tagung auf eine konkrete Forderung zu den
    VNNE geeinigt????????? ?(

    Es wäre super , wenn einer der Teilnehmer aus diesen sound-Dateien
    eine Text-Datei mit max 1 DIN-A-4 Seite mit lediglich ca. 10 Thesen
    machen würde. Das gilt insbesondere für die Vorträge für die es keine
    Folien gibt- das war ja völlig ausreichend.