Beiträge von reinhard

    Herzlichen Dank für diesen sachlichen Beitrag.
    Die juristische Halbbildung der vorherigen Beiträge sind wirklich demotivierend.
    GbR= Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Das setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus und eine Erhöhung des "vereinbarten Betrages" ist nach §707 BGB nicht möglich. Tatsächlich hätten wir es dagegen bestenfalls mit einer
    "Gmeinschaft"(§§741 BGB) zu tun.


    Und nochmals: wenn in einer Interessengemeinschaft 500,-€ gesammelt werden , damit einer in die Lage versetzt wird ein gutachten zu bezahlen
    (den Auftrag erteilt dieser Mensch höchst persönlich) entsteht keine
    Verpflichtung "nachzuschießen", wenn das gutachten teuerer würde.


    Alles andere ist schlicht falsch. Nur leider wird wegen dieser Nebelwerferei vielleicht die ganze Aktion wieder eingestellt. Wegen einer einmaligen Aktion einen Verein zu gründen- und das ginge ja frühestens im Oktober beim Treffen- ist völlig unangemessen.


    Also lieber Tom: große Bitte- setze ein Konto auf Deinen Namen (anders geht das ja nicht) hier rein und wir ("Willigen") zahlen jeder 20,-€. Und wenn wir 500,- € haben und einen vernünftigen Studenten, dann kanns los gehen.
    @:- @:-


    Bravo,bravo....
    mit so einer Bemerkung, die schlicht unsinnig ist, kann man wohl wieder alle Bemühungen um eine Weiterführung der Arbeit blockieren. bravo!


    Es ist doch Quatsch zu suggerieren, dass die "Mitgliedschaft" in einer Interessengemeinschaft irgendwelche HAFUNGSRISIKEN auslöst.
    Das würde ja voraussetzen, dass irgendein Vertrag von allen Mitgliedern
    der IG angeschlossen würde. Das will doch keiner! Wenn die 500 € bei Tom auf dem Konto "wären", würden maximal 2 Personen den Auftrag erteilen zu dem "gutachten". Und dann haften nur die 2 -und sonst niemand. aber , wie gesagt, bravo ....

    mein Vorschlag ist/war: Interessengemeinschaft;
    das ist kein "Verein"- eher sowas wie eine Bürgerinitiative.
    Irgendwer macht den "Sprecher"- mehr an Organisation ist nicht notwendig.
    Geld sammeln+ Konto , am Besten in die "Kriegskasse" bei tom.
    Ich glaube, ihn kennen schon viele und deswegen wird das Vertrauen da sein, dass er mit den 500,-€ keine Lustreise macht........ :P

    1.ch denke, dass sollten wir entscheiden, wenn wir wissen , an welcher Uni
    das "Gutachten" erstellt wird.
    2. In der 11. Woche (10.-14.03.) werde ich einen Termin beim Lehrstuhl-Inhaber in ER haben. Die haben sich von sich aus nach dem o.g. Brief an den Lehrstuhl wieder gemeldet mit diesem Termin-Vorschlag.
    Also -es geht weiter.
    3. Vielleicht kann Tom - herzlichen glückwunsch zum Geburtstag- mal hier eine
    Liste in Netz stellen, damit sich jeder eintragen kann, der


    a. 20,-€ für den Fonds in 2008 einzahlt
    b. offiziell MItlgied der "Interessengemeinschaft Klein-BHKW Deutschland"
    werden will (wir können die 20,-€ auch als Mitgliedsbeitrag deklarieren.
    ;(

    Hier meine email nach Telefonat in Erlangen:
    Universität Erlangen


    Lehrstuhl Elektrische Energieversorgung


    Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Keil


    Wir sind eine Gruppe von Klein- BHKW- Betreiber (5-10 kw-elt) im Raum Erlangen, eingebunden in ein bundesweites „BHKW-Forum“,das Interesse daran hat, die Netzentgelte für die dezentralen Einspeiser zu verbessern.
    (vermiedene Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisung)


    Wir suchen einen Menschen/ Studenten, der die gegenwärtigen Netznutzungsstrukturen und insbesondere die Vorteile der
    Netzbetreiber aufgrund dezentraler Einspeisung darstellen kann und sich deshalb mit der StromNEV auseinandersetzt.


    Wir könnten uns beispielsweise vorstellen, dass ein interessantes Thema sein könnte, wie kann ein virtuelles Kraftwerk auf der
    Basis von vielen dezentralen Einspeisern betrieben werden. Dazu wird es wohl notwendig sein, die gegenwärtigen technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Netzeinspeisung darzustellen.


    Angesichts des wirtschaftlichen Hintergrundes kann ein Honorar bezahlt werden.


    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ich habe nur gemeint: es gibt noch andere Technische Universiäten als Erlangen. Dort mal scheuen, ob es dort Lehrstühle für "Energiewirtschaft"
    oder ähnliches gibt. Vielleicht gibt es Diplomanden o.ä., die ein thema suchen.
    Wir könnten mit einem "Zuschuss" ködern-oder?

    das Thema kosteneinsparungen muss man vll anders sehen...
    Kosten werden dadurch kaum eingespart, aber diese sollten halt anders verschoben werden.
    Netzkosten bleiben grob gesagt gleich (Also Netzpflege, Blindleistungsbereitstellung etc..."nur Umspannverluste halt geringer)...aber die Netzkosten werden ja auf jede kwh gewälzt. Da dezentrale, aber Netze nur minimal beanspruchen, sollte halt die Wälzung nur auf die nicht-dezentralen geschehen.


    Antwort:
    genau darum geht es. Wir müssen sauber begründen, dass es diese
    Einsparungen gibt. Alleine die Netzverluste sind fast 5 v.H., durch unsere Einspeisungen werden schon diese verringert. Ersatzstrom kostet die Netzbetreiber ca. 5 ct/kwh! usw usw. Das heißt: wir müssen die Kostengrößen auflisten und ordentlich die Kosten-Dimension begründen. Außerdem braucht ja der NS-Netzbetreiber die Kosten der vorgelagerten Netze nicht zu bezahlen, wenn er Einspeiser hat.


    Folgende Idee: wir könnten mal einen 6-7 Semester - Studenten der
    E-Technik brauftragen, das alles ordentlich zusammen zustellen.
    Vielleicht kriegt man das für 500-1000 €? So einen Topf müßten wir doch voll kriegen! oder?(50*20€)
    Wenn diese Idee gut ist, würde ich mal hier in Erlangen an der TU fragen. Selbstverständlich sind alle Mitglieder aufgefordert, die in TU-Städten sitzen.

    1. Die StromNEV ist , wie der Name sagt, eine Verordnung und kein Gesetz.
    Das ist für die Frage der Änderbarkeit jedoch nicht zentral.


    2.Das Ministerium sieht nach seinen eigenen Aussagen keinen Anlass zur Änderung. Es geht zentral um den einen Satz in § 18 (3):
    " Bei dezentralen Einspeisungen ohne Lastgangmessung ist grundsätzlich (!)
    nur die Vermeidungsarbeit zu berückisichtigen".


    (übrigens was viele - und mich ärgert- ist das Zahlen von Netzgebühren für alle Ebenen, obwohl man nur das NS-Netz berührt. Das beruht auf dem 1 Satz in § 15(1) StromNEV= "transaktionsunabhängiges Punktmodell", nur das werden wir(!) überhaupt nicht ändern)


    3. Nun sieht §18(3 StromNEV aber auch vor, das die eingesparten Kosten
    sachgerecht(!) auf die Einspeiser erfolgen muss. Unsere Bemühungen müssen deshalb zunächst daraufhinaus laufen darzulegen, dass die jetzige Verfahrens-weise nicht sachgerecht ist. **)Dann könnte eine Delegation unserer Gruppe eventuell mit der Bundesnetzagentur (und/oder Landesagenturen , wo sind eigentlich die Grünen noch in der Regierung?)sprechen. Eventuell ist ein Missbrauchsverfahren - Kosten 500,-€- bei der Bundesnetzagentur durchzuführen.


    4. Wenn das Alles nichts hilft, dann bliebe
    (a) nur noch die "politische" Schiene.Da habe ich aber wenig Hoffnung. Wer von den Abgeordneten begreift die Thematik? Die Frage stellen, heißt sie zu beantworten.....
    (b) anrufen des Verfassungsgerichtes , da offensichtlich eine Diskriminierung ist.


    Voraussetzung ist aus meiner Sicht: die Klein-BHKW-Betreiber schließen sich in einer geeigneten Rechtsform zusammen. Nur so können wir mit der Bundesnetzagentur sinnvoll reden (ansonsten wird man von Praktikantinnen der Öffentlichkeitsarbeitsabteilung abgefertigt) Wer macht mit?


    P.S. Ich bemühe mich allerdings einen anderen Weg parallel zu gehen:
    wir organisieren "massenhaft" Lastgangzähllung. Einen Zähler bekommt man für ca. 500,-€ über das Internet; die software kostet ca. 1.300€.
    Dagegen stehen jährliche Mehreinnahmen von ca. 500-600 € , wenn die 5,5 kw zur richtigen Zeit am Netz sind. Es könnte aber auch sein, dass den Netzfritzen das zuviel Stress ist und sie freiwillig eine angemessene Vergütung von min. 1,5 ct/kwh herausrücken.


    **) die Regelung ist m.E. nicht sachgerecht, weil ja der Netzbetreiber real eine Kosteneinsparung aufgrund der Leistungsminderung hat. Diese Kosteneinsparung kassieren entweder die leistungsmessenden Einspeiser und/oder der Netzbetreiber. Diese Argumentation muss erstmal sauber technisch und energiewirtschaftlich untersetzt werden.

    nur zur Sicherheit: das "werk" gilt nicht mehr- fast muss man sagen: leider. Denn die Verbändevereinbarung war noch besser als das, was wir jetzt haben.


    Aber bevor das Wirtschaftsministerium in Berlin zugäbe, dass es einen Unsinn gemacht (oder nur abgeschrieben hat?) , würden die sich sicher die Zunge herausbeißen.


    Dennoch es bleibt uns nur "Lobby-Arbeit" (unser Streik würde ja niemand jucken- wobei probieren könnten wir es ja mal, wenn wir einen Fernseh-Journalisten an der Hand hätten). Leider stimmts- ohne
    Medienarbeit keine politische Aufmerksamkeit.

    Liebe Freunde; zunächst müssen wir mal das Problem definieren und dann die richtige Lösungsstrategie entwerfen. Nach einem Rechtsanwalt zu rufen , hat nur dass Sinn, wenn es um ein rein(!) rechtliches Problem geht.


    Nach meiner gegenwärtigen Einschätzung müssen wir von folgenden Fakten ausgehen:
    1. "Formal" haben die Netzbetreiber den § 18 StromNEV wohl korrekt ausgelegt, wenn sie KLein-Anlagen ohne Leistungsmessung keine VNNE
    bezahlen, die auf dem Anteil "Leistung" beruhen.
    2. Was sie mit den dabei erzielten "windfall-Gewinnen" machen, wissen wir nicht, weil das ja alles geheim ist; wenn sie bsp diese Summen
    gemäß dem § 18 wieder einsetzen würden, um den "Kuchen" zum
    Verteilen auf der Basis der Arbeitspreise zu erhöhen, wäre es ja nicht
    verkehrt. Nur- das kann nur die Netzaufsicht prüfen.
    3. Eine Änderung des § 18StromNEV ist unwahrscheinlich und bestenfalls politisch zu erreichen. Das ist überhaupt keine juristische
    Frage.


    Mir scheint es besser zu sein, eine "Verbandsstruktur" zu entwickeln, die in der Lage ist, mit Ministerien und Netzagenturen Gespräche zu führen.
    Das machen die "großen" BHKW_Betreiber doch auch ( bei denen laufen wir nur ferner liefen).


    Ansonsten: selbstverständlich "spende ich die VNNE eines Jahres für einen Fond.


    ich hatte schon mal daraufhin gewiesen, wie die Netzbetreiber
    - für jedes Netz gesondert(!)- die VNNE ermitteln.
    Wer in Niederspannung einspeist, vermeidet die Kosten der Umspannung MS/NS. Dazu gibt es bei jedem´Netzbetreiber ein von der Aufsichtsbehörde "genehmigtes"Preisblatt. Wenn außer dem NS-Netz
    kein weiterer Abnehmer an der Umspannung hängt( in kleinen Netzen regelmäßig, in großen Netzen umgekehrt) ist der Leistungspreis hoch und der Arbeitspreis gering. Die Netzbetreiber zahlen nur den Arbeitspreis und sacken fast regelmäßig ihren Vorteil aus der Reduzierung der Leistung ein. Gegen diesen Mißbrauch vorzugehen, müßten eigentlich sich einige zusammenschließen. Aber wir sind ja so
    müde oder desinteressiert oder fatalistisch oder......

    Hallo


    ich habe eine Meinungsverschiedenheit mit "meinen" Stadtwerken


    KWKG: "als üblicher Preis gilt...der durchschnittliche Preis...an der Strombörse eex...im jeweils vorangegangenen Quartal".


    meine Auffassung:
    wenn die EEX am 01.04. für das I.Quartal einen Wert erzeugt, dann gilt dieser für den von mir im "vorangegangenen" I.VJ eingespeisten Strom.


    Stadtwerke:
    nein, für den im 1.VJ eoingespeisten Strom gilt der Wert vom IV.VJ
    des vorangegangenen Jahres; d.h. der am 01.01. ermittelte Wert.


    Was ist Eure Meinung? Gibt es Urteile o.ä.?


    P.S. Meiner Meinung würden wir gekniffen. Wenn wir viel einspeisen
    im IV. Quartal erhalten wir die niedrigen eex-Werte vom Sommer?