KWKGesetz Novellierung

  • Hallo Tom,

    Was aber passiert mit Dachsen nach 2012 wenn die 10 Jahre vorbei sind


    Zunächst bin ich davon ausgegangen, das KWK - Zuschlag nur noch für die "Restförderungslaufzeit" gezahlt wird, aber in Axel´s Link steht da nix mehr von drin, sondern bis 2016! ?(_()_


    Oder bin ich mal wieder zu Blind?


    Am besten finde ich den Punkt mit der Modernisierung, "wenn ein Dachs durch einen neuen Dachs ersetzt wird" Meinen die wir haben einen Geldscheisser


    Hätte ich als Dachshersteller auch so geschrieben! ))))


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hi,


    Zitat

    Zunächst bin ich davon ausgegangen, das KWK - Zuschlag nur noch für die
    "Restförderungslaufzeit" gezahlt wird, aber in Axel´s Link steht da nix
    mehr von drin, sondern bis 2016! ?( _()_

    ist auch so für Bestandsanlagen, das wir die Vergütung nur noch für die Restlaufzeit bekommen, also max. bis 2012 bei IBN 04.2002.
    Danach ist schluss mit lustig ;( Dann kannst du modernisieren und einen neuen Dachs kaufen @:pille oder alten Dachs bei Ebay entsorgen :evil:



    Gruß
    Tom


    P.S. wir sollten uns schon mal Gedanken für eine Sammelbestellung Drehstromzähler machen :P

  • Wie immer im Leben, wer zu früh kommt, den straft die Frau.. oder so ähnlich :whistling:
    Immerhin würde ich dann noch mindestens 4 Jahre für den gesamt erzeugten Strom den Zuschlag erhalten.
    Besser als nichts!
    Und wer weiß ob das geschundene BHKW danach nicht wirklich eine 50% Überholung braucht damit die nächsten 10 Jahre angegangen werden können.


    Schade nur das immer noch nicht geklärt wurde was nach den 10 Jahren mit der Abnahmepflicht etc. passiert.
    Werden wir dann aus dem Netz gekickt?
    Spielen die EVU's dann wieder Ping Pong mit den Betreibern?


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang


  • Schade nur das immer noch nicht geklärt wurde was nach den 10 Jahren mit der Abnahmepflicht etc. passiert.
    Werden wir dann aus dem Netz gekickt? Spielen die EVU's dann wieder Ping Pong mit den Betreibern?


    Hallo Bernd,


    in §4 Anschluss-, Abnahme und Vergütungspflicht steht:
    (4) Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom aus KWKAnlagen mit
    einer elektrischen Leistung größer 50 kW entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur
    Zuschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist.


    Dies bedeutet für mich, dass Strom aus Kleinstanlagen unter 50kW nach wie vor abgenommen und vergütet werden muss. Die Höhe der Vergütung ist allerdings offen, bzw. der Zuschlag fällt flach. Bis dahin sollte man sich um ein Stromnutzungskonzept Gedanken gemacht haben. Besitzer modulierender MiniBHKWs sind dann im Vorteil, da die Rückspeisung ohne Zuschlag äußerst unattraktiv ist.


    Wenn man allerdings mit 3000 Bh/a * 10 a * 5,11 ct/kWh rechnet, hat über die Laufzeit das kW elektrische Leistung rund 1.500 Euro eingesammelt. Die gleiche Größenordnung bekäme man über das Impulsprogramm des BMU. (BTW: Wie lange soll das denn laufen und womit wird es gegenfinanziert?) Insgesamt hätte man 3000 Euro/kW Förderung für Mikro-KWK-Anlagen im Bereich weniger kW. Das ist doch schon mal was! Wenn man die Volllaststunden pro Jahr auf 6000 raufsetzt, kommt über den Zuschlag schon allein 3000 Euro zusammen. Wer ab Herbst bei Verfügbarkeit eines passenden Objekte nicht zugreift, ist selber schuld.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin zusammen,

    Schade nur das immer noch nicht geklärt wurde was nach den 10 Jahren mit der Abnahmepflicht etc. passiert.
    Werden wir dann aus dem Netz gekickt?
    Spielen die EVU's dann wieder Ping Pong mit den Betreibern?

    ich denke, der Punkt wird duch folgende Änderung am KWK-Gesetz geregelt:

    Zitat

    Dachsstrom (also KWK-Strom) ist gleichrangig zu EEG-Anlagen vom Netzbetreiber abzunehmen. Eine Ablehnung der Einspeisung auf Grund zu großer EEG-Strommengen im Stromnetz ist nicht mehr zulässig.


    Naja, was die Betreiber älterer Dachse angeht,- Vielleicht kann man ja mal über eine Umrüstung auf Pöl/Biogas nachdenken und so eine Neuanmeldung erhalten. (Siehe Gerichtsurteil in der Database: "Inbetriebnahme-Begriff") oder auch eine Generalüberholung nach der 50% Regelung. Ich denke da z.B. einen Umbau vom Öldachs in einen Gasdachs _()_ , weis aber nicht ob das dann doch unwirtschaftlich wird ?(

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Also, ich glaube ich habe diesen thread "Novellierung" mal losgetreten. Nun ist es gelaufen- und ich denke gut.


    Heute habe ich den zusammenhängenden Text mal überflogen. Danach sollten wir mal positiv denken. Unsere Abgeordneten haben den


    Lobbyisten im WiMin (Glos ist ja nur der Pappkamerad)ganz schön eingeheizt. Danke an alle, die mitgeholfen haben, dass das


    Gesetz wesentlich verbessert werden konnte. Also heute mal nicht schimpfen- auch wenn Deutschland nachher verliert.


    Thomas schmeiß Deine Kiste wieder an.

  • P.S. wir sollten uns schon mal Gedanken für eine Sammelbestellung Drehstromzähler machen :P


    Also erstmal freu ich mich riesig, denn nächste Woche wird mein Dachs wohl dressiert und geht dann ins Rennen... und das noch mit zusätzlichem Bonus... ( _()_ oder gab es nun doch eine bth-Begrenzung???)


    Nun zum Zähler...


    Wenn ich doch meinen kompletten Stromverbrauch meiner geeichten Zähler (Mieter+Allgemeinstrom) nehme, ihn mit Einspeisungszählerstand addiere und dann den Bezugszählerstand abziehe, dann hab ich doch meine Dachsstromerzeugung oder? |__|:-)

  • Hallo Haubär
    Das habe isch leider nicht verstanden liegt vielleicht an der Uhtzeit.
    Du hast nu zwei Zähler mit denen du deine Abrechnung machen must.Nennen wir den ersten Zähler Produktionszähler das ist der Zähler zwischen dem BHKW und der sonstiegen Hausinstallation installiert ist..Dort liest du den produzierten Wert in Kwh ab multiplizierst das mit 5,11 cent KWK Zuschlag , den Lieferzähler multiplierst du mit dem EXX Baseload und VNNE und als Ergebnis kommt deine Vergütung raus. Falls das unverständlich ist bitte posten.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 ()

  • Es ging mir darum, das ich den GESAMTSTROM, den der Dachs produziert hat rein rechnerisch ermitteln kann durch die geeichten Zähler, die bereits installiert sind, mehr nicht... :thumbup:

  • Hallo Haubär,

    Es ging mir darum, das ich den GESAMTSTROM, den der Dachs produziert hat rein rechnerisch ermitteln kann durch die geeichten Zähler, die bereits installiert sind, mehr nicht...


    Das ist eine interesante Frage, denn ich habe auch so einen Zählerverhau, wo nach dem Zweirichtungszähler der Dachs einspeist, und dahinter auf Privat und Betrieb aufgeteilt wird.


    Nur das ich das mal ausgewertet habe, und dann 900 Kwh zuwenig hatte, gegenüber dem Dachsinternen Zähler... _()_?(


    Ich hatte das damals auf das gleichzeitige Beziehen und Einspeisen geschoben, das ja bei meinem elektr. Wundererbsenzähler möglich ist! :-((((


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ich hatte das damals auf das gleichzeitige Beziehen und Einspeisen geschoben, das ja bei meinem elektr. Wundererbsenzähler möglich ist!


    Hmm, ich habe auch einen elektronischen Zweirichtungszähler, der ja auch dafür gebaut ist, das er dieses auch kann. Sollte eine Störung vorliegen, dies kann man ja messen, sollte er ausgetauscht werden, anderenfalls müsse man ja Betrug unterstellen und mit der Aüßerung sollte man gegenüber Eichamt und Stromlieferant vorsichtig sein, denn sowas können die sich nicht erlauben |__|:-) ...

  • Hallo Haubär

    Sollte eine Störung vorliegen, dies kann man ja messen, sollte er ausgetauscht werden, anderenfalls müsse man ja Betrug unterstellen und mit der Aüßerung sollte man gegenüber Eichamt und Stromlieferant vorsichtig sein, denn sowas können die sich nicht erlauben ...


    Nun ja, Betrug möchte ich hier nicht in den Mund nehmen, aber grenzwertige Gewinnmaxiemierung! |__|:-)


    Fakt ist, wenn Du mit zwei guten alten Ferrariszählern (Rücklaufgesperrt) arbeitest, dann bleíben beide Zähler stehen, wenn du gleichviel Strom verbrauchst, wie dein BHKW liefert! Egal ob die eine Phase zufällig etwas mehr belastet ist, als die andere (gleicht sich halt aus...)
    Wenn du dieses Scenario bei so einem "Erbsenzähler" hast, (ist eher die Regel, als die Ausnahme),dann wird hier fein Phase für Phase abgerechnet, d.h. du kaufst zeitgleich auf L1 teuer zu, während du auf L2 u. L3 den Strom billig verscherbelst! :-((((



    Ist bei den Elektr. Zählern alles eine Sache der Programmierung!


    Gruß Dachsgärtner


    P.S. Kennt jemand einen unabhängigen Messstellenbetreiber?

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Also mir haben die ESTW versichert, dass alle zulässigen Zähler die Phasen saldieren. Es könne deshalb nicht zu dem


    Fall kommen, dass auf Phase 1 eingespeist und auf Phase2/3 bezogen wird.Hat jemand gegenteilige Informationen?

  • Prust!
    Also ich hatte direkt am Anfang solch einen Zähler direkt in 3 Anlagen verbaut bekommen.
    Erst nach einigem Differenzen wurden die dann gegen 2 "normale" Zähler getauscht.
    Also jeder Elektofachmann der behauptet diese Zähler gäbe es nicht, sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen!
    Ist wieder so eine typischen "Beruhigung" des blöden Kunden.
    Der wird dem Fachmann schon irgendwann glauben wenn er es oft genug wiederholt,
    bzw. auch von anderen Fachleuten die er kennt wiederholen lässt.


    Ich könnte :-(((( das immer wieder behauptet wird, solche Zähler gäbe es nicht nur um sich den Austausch zu sparen.
    Und wer den Verdacht hat, prüfe das doch einfach nach wenn er vor dem Zähler steht.
    Simpler geht es nicht!


    Himmel Arsch und Zwirn, Heer laß Hirn regnen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang