Beiträge von AlgenZuOel


    He, Alikante,


    spreche aus Anerkennung für Deinen Link nach Frankfurt. Deine Zeit möcht ich haben.
    Gruß Horst


    Ich profitiere hier enorm davon, das er diese Zeit für Andere einsetzt.



    Wenn das Bauamt nur für Anlagen über 350kw/th zuständig ist und mir keine Auflagen macht und es auch keine Kehr und
    Prüfpflicht für dicht geschweißte Abgasanlagen gibt, dann werde ich die Sache erst einmal fertig bauen und abwarten was
    kommt.


    Gruß,
    AlgenZuOel

    So langsam bekomme ich die Krise.
    Schaut euch mal diese Antwort des Bezirkschorni an:


    Sehr geehrter Herr ???,


    Ihr Bauvorhaben ist eine Energieerzeugungsanlage welche auch die Hessische Bauordnung (HBO) berührt.
    HBO § 37 , 55 Abschnitt V Nr. 4 und 5 und § 59 Abs. 6.
    Daher ist eine Abnahme der Energieerzeugungsanlage nach HBO nötig.
    Die Zustimmung im Einzelfall ist daher erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan ????

    Hallo,


    wende Dich mal beim Hessischen Wirtschaftsminister an den Herrn Skorupa ( müsste noch im Dienst sein, da etwas jünger als ich ) Dessen Referat behandelt Ausnahmebewilligungen.War mal Referat 5, weis nicht, ob jetzt anders tituliert.
    Ein sehr kompetenter und freundlicher Beamter. Der kann Dir klare Auskunft geben für Deinen Fall.
    Zumal die sich dort jedesmal zu freuen scheinen, mit dem einfachen Volk in Kontakt treten zu können.
    Eine Ausnahmebewilligung kostet aber mittlerweile an die 600 Euro, dafür kriegst Du eine Skoberneleitung aus PPS, bei der der KK nicht meckern KANN !


    Ich sehe eigentlich nicht ein warum ich den Herrn KK mitreden lassen soll, wenn der Gesetzestext klar und deutlich sagt das für geschweißtes Abgasrohr
    keine Kehr und Prüfpflicht besteht.
    Das EVU verlangt für eine Inbetriebnahme jedenfalls keine Bescheinigung irgendwelcher Art vom KK.


    Gruß,
    AlgenZuOel

    Danke alikante, baulion und Pit


    In der KÜO habe ich jetzt folgendes gelesen:


    (3) Von der Kehr- und Überprüfungspflicht sind ausgenommen:
    1. .......
    2........
    3.......
    4........
    5. dicht geschweißte Abgasanlagen von Blockheizkraftwerken, Kompressionswärmepumpen und ortsfesten
    Verbrennungsmotoren,


    Wie soll ich das jetzt verstehen?
    Werden die Verantwortlichen eine von mir geschweißte VA Abgasleitung als solche auch anerkennen?
    Meine WIG Prüfung habe ich seit über 20 Jahren nicht mehr erneuert.


    Gruß,
    AlgenZuOel

    Hallo Leute,
    nach etlichen Unterbrechungen ist es nun so weit und wir wollen unser Eigenbau- BHKW abnehmen lassen.
    Da es sich, wie schon erwähnt um einen Eigenbau handelt hat mir der Bezirksschornsteinfeger folgendes geschrieben:


    Sehr geehrter Herr ?????,
    wie ich Ihnen seiner Zeit auf den Anrufbeantworter gesprochen habe, kann eine Abnahme durch mich nicht erfolgen.
    Die von Ihnen geplante Anlage hat keine Bauliche Zulassung, kein CE- und Ü- Zeichen.
    Eine Abnahme kann nur durch "Zustimmung im Einzelfall" durch die oberste Bauaufsicht erfolgen.
    Bitte senden Sie Ihre Planungsunterlagen an die oberste Bauaufsicht mit der Bitte um Abnahme bzw. Zustimmung
    im Einzelfall.
    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung


    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan ?????


    Von unserem Netzbetreiber hatte ich damals diese Mail bekommen:


    Sehr geehrter Herr ????,


    wie schon Telefonisch besprochen benötigen wir für die Inbetriebnahme:


    1. Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen
    2. Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage
    3. Technisches Datenblatt zu Wechselrichter, Generatoren, usw.
    4. Konformitätserklärung
    5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
    6. Antrag auf Inbetriebnahme einer Messstelle der ESWE Netz GmbH


    Wenn uns diese Unterlagen vorliegen, steht der Inbetriebnahme nichts mehr im Wege.


    Ich bin jetzt etwas verwirrt denn der Schorni redet von einer Abnahme, obwohl laut
    einigen Forenbeiträgen der Schorni nur eine Dichtigkeitsprüfung durchführen soll und
    obwohl der Netzbetreiber keine solche Abnahme vom Schorni verlangt.
    Eigentlich ging es mir nur darum, den Schorni früh genug in mein Abgaskonzept einzuweihen,
    damit er uns keine Probleme bereitet wenn er vor der fertigen Anlage steht.
    Da unser Schornstein nur gemauert ist, muss ich eine druck-dichte Abgasleitung
    im selbigen verlegen. Ich habe ihn da ganz speziell gefragt, ob ein verklebtes HT Rohr das bis 95 Grad
    Temperaturfest ist, ausreicht, oder ob ich da 120 Grad PVC Abgasrohre mit Prüfzeichen verlegen soll.
    Daraufhin hat er mir nur mit obigem Text geantwortet.
    Wie soll ich eurer Meinung nach jetzt weiter vorgehen?


    Gruß,
    AlgenZuOel

    Vielen Dank Jau,


    für meine Audio Sachen benutze ich SprintLayout, vielleicht haben die ja auch eine spezielle Bibliothek mit der ich den Stromlaufplan erstellen kann. Ich werde mal
    bei denen nachfragen. Wenn nicht, dann mache ich einfach weiter wie bisher. Auf zwei Tage hin oder her kommt es jetzt auch nicht mehr an.


    Was ändert sich eigentlich, wenn der Motorschutz vor den Schützen ist? Die Ampereezahl bei dem er auslöst ist doch vor, wie hinter den Schützen gleich.
    Der Motorschutz ist ein reisen Teil. Ich müsste ziemliche Klimmzüge veranstalten, wenn ich bei dem kleinen Schaltkasten wieder umstellen muss.


    Gruß,
    AlgenZuOel