Eigenbau: Probleme mit dem Bezirksfeger und Netzbetreiber

  • Hallo Leute,
    nach etlichen Unterbrechungen ist es nun so weit und wir wollen unser Eigenbau- BHKW abnehmen lassen.
    Da es sich, wie schon erwähnt um einen Eigenbau handelt hat mir der Bezirksschornsteinfeger folgendes geschrieben:


    Sehr geehrter Herr ?????,
    wie ich Ihnen seiner Zeit auf den Anrufbeantworter gesprochen habe, kann eine Abnahme durch mich nicht erfolgen.
    Die von Ihnen geplante Anlage hat keine Bauliche Zulassung, kein CE- und Ü- Zeichen.
    Eine Abnahme kann nur durch "Zustimmung im Einzelfall" durch die oberste Bauaufsicht erfolgen.
    Bitte senden Sie Ihre Planungsunterlagen an die oberste Bauaufsicht mit der Bitte um Abnahme bzw. Zustimmung
    im Einzelfall.
    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung


    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan ?????


    Von unserem Netzbetreiber hatte ich damals diese Mail bekommen:


    Sehr geehrter Herr ????,


    wie schon Telefonisch besprochen benötigen wir für die Inbetriebnahme:


    1. Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen
    2. Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage
    3. Technisches Datenblatt zu Wechselrichter, Generatoren, usw.
    4. Konformitätserklärung
    5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
    6. Antrag auf Inbetriebnahme einer Messstelle der ESWE Netz GmbH


    Wenn uns diese Unterlagen vorliegen, steht der Inbetriebnahme nichts mehr im Wege.


    Ich bin jetzt etwas verwirrt denn der Schorni redet von einer Abnahme, obwohl laut
    einigen Forenbeiträgen der Schorni nur eine Dichtigkeitsprüfung durchführen soll und
    obwohl der Netzbetreiber keine solche Abnahme vom Schorni verlangt.
    Eigentlich ging es mir nur darum, den Schorni früh genug in mein Abgaskonzept einzuweihen,
    damit er uns keine Probleme bereitet wenn er vor der fertigen Anlage steht.
    Da unser Schornstein nur gemauert ist, muss ich eine druck-dichte Abgasleitung
    im selbigen verlegen. Ich habe ihn da ganz speziell gefragt, ob ein verklebtes HT Rohr das bis 95 Grad
    Temperaturfest ist, ausreicht, oder ob ich da 120 Grad PVC Abgasrohre mit Prüfzeichen verlegen soll.
    Daraufhin hat er mir nur mit obigem Text geantwortet.
    Wie soll ich eurer Meinung nach jetzt weiter vorgehen?


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Moin ,


    die Regelung zur Überprüfung der Druckdichtheit ist leider Überhohlt und stammt aus einer Zeit als der Schorni noch nix mit BHKW am Hut hatte.


    Du müsstest Dich mal durch die KÜO Deines Bundeslandes quälen dort steht wie mit BHKW zu verfahren ist. Das Bauamt ist nur für die großen Klopper zuständig.


    Der Energieversorger ist das geringste Übel. Eine CE für das Gesamtgerät benötigst Du nicht, Du willst es ja nicht in Verkehr bringen(verkaufen). Demnach reichen die allgemeinen Zulassungen für die Hauptkomponenten (Generator,Schaltgeräte,ENS) und die Unterschrift eines vom EVU Zugelassenen E-Meisters.


    mfg

  • Bei mir war der schwarze Mann erst vor einigen Tagen da und hat meinen Grünen und die dazugehörige Stube turnusgemäß (2-Jahre) inspiziert.
    Auf der Bescheinigung steht bei "Art der Überprüfung und Messung": § 1 KÜO
    Normalerweise geht den das BHKW als solches garnix an sondern nur die Abgaswege und das Abgas als solches.

    KÜO Deines Bundeslandes

    Die KÜO ist m.M. nach eigentlich eine Bundesverordnung guckst Du

    Zitat

    und da steht aber auch nix, dass der Schwarze Mann die Maschine abnehmen muß.
    Wenn Du die Liste vom Netzbetreiber komplett hast dann dürfte der Schwarze kein Problem machen.


    Ich vermute der kennt sich nicht aus und will daher garnix mit der Sache zu tun haben. Ab nächstes Jahr darfst ja den Schwarzen eigentlich frei wählen. Da würd ich mich jetzt schon einmal in der Nähe nach einem anderen umschauen und ganz offen mit dem reden. Vielleicht hilft´s ja ?(

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Zitat

    Die KÜO ist m.M. nach eigentlich eine Bundesverordnung


    stimmt, zum 1.1.10 wurde aus Landesrecht Bundesrecht und damit bekamen alle Bundesländer die KÜO die in Sachesen schon seit 2008 galt :thumbup:


    Frei nach dem Motto "nur die besten für den westen" ;-_



    Zitat

    Wenn Du die Liste vom Netzbetreiber komplett hast dann dürfte der Schwarze kein Problem machen.


    Würd ich mich nicht drauf verlassen, als mein Netzingeniör zur Abnahme des Tigers da war wollter er den Zettel über die "sichere Benutzbarkeit von Abgasanlagen" vom BSFM sehen. Der Schorni seinerseits hat sich , wie Du schon schreibst , nicht um das Gerät oder dessen Funktion gekümmert.



    mfg

  • Danke alikante, baulion und Pit


    In der KÜO habe ich jetzt folgendes gelesen:


    (3) Von der Kehr- und Überprüfungspflicht sind ausgenommen:
    1. .......
    2........
    3.......
    4........
    5. dicht geschweißte Abgasanlagen von Blockheizkraftwerken, Kompressionswärmepumpen und ortsfesten
    Verbrennungsmotoren,


    Wie soll ich das jetzt verstehen?
    Werden die Verantwortlichen eine von mir geschweißte VA Abgasleitung als solche auch anerkennen?
    Meine WIG Prüfung habe ich seit über 20 Jahren nicht mehr erneuert.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Der Schorni hat vermutlich ein Problem mit der Abgasanlage Marke Eigenbau, keine Musterprüfung, keine Materialkontrolle, physikalischen Eigenschaften..........
    Du hättest den Schorni vorher fragen sollen, welches offiziell geprüftes und zugelassene Abgassystem zu deinem Motor passt....
    Denn dein BHKW Motor hat sicher ein Datenblatt, da gibt Angaben zu den Abgasen, Art, Menge, Temp........bla bla


    So verlangst Du den Anschluß an ein ungeprüftes Abgassystem, das ist so als gehst du mit einem selbstgebastelten Auto, ohne TÜV Abnahme zur Zulassungsstelle.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • Ich war geprüfter WIG Schweißer und wenn diese Abgasleitung nicht akzeptiert wird, wird der BZ-Schorni ab 2013 unsere Erdgas-Thermen und die
    Anlagen meiner Bekannten, nicht mehr überprüfen.
    Noch hat er nicht auf meine letzte Mail geantwortet, also sollte ich erst einmal gelassen bleiben.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Hallo,


    wende Dich mal beim Hessischen Wirtschaftsminister an den Herrn Skorupa ( müsste noch im Dienst sein, da etwas jünger als ich ) Dessen Referat behandelt Ausnahmebewilligungen.War mal Referat 5, weis nicht, ob jetzt anders tituliert.
    Ein sehr kompetenter und freundlicher Beamter. Der kann Dir klare Auskunft geben für Deinen Fall.
    Zumal die sich dort jedesmal zu freuen scheinen, mit dem einfachen Volk in Kontakt treten zu können.
    Eine Ausnahmebewilligung kostet aber mittlerweile an die 600 Euro, dafür kriegst Du eine Skoberneleitung aus PPS, bei der der KK nicht meckern KANN !

  • Hallo,


    wende Dich mal beim Hessischen Wirtschaftsminister an den Herrn Skorupa ( müsste noch im Dienst sein, da etwas jünger als ich ) Dessen Referat behandelt Ausnahmebewilligungen.War mal Referat 5, weis nicht, ob jetzt anders tituliert.
    Ein sehr kompetenter und freundlicher Beamter. Der kann Dir klare Auskunft geben für Deinen Fall.
    Zumal die sich dort jedesmal zu freuen scheinen, mit dem einfachen Volk in Kontakt treten zu können.
    Eine Ausnahmebewilligung kostet aber mittlerweile an die 600 Euro, dafür kriegst Du eine Skoberneleitung aus PPS, bei der der KK nicht meckern KANN !


    Ich sehe eigentlich nicht ein warum ich den Herrn KK mitreden lassen soll, wenn der Gesetzestext klar und deutlich sagt das für geschweißtes Abgasrohr
    keine Kehr und Prüfpflicht besteht.
    Das EVU verlangt für eine Inbetriebnahme jedenfalls keine Bescheinigung irgendwelcher Art vom KK.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • Alikante,
    leider hat das Land Hessen diese Gebühren festgelegt, um mehr Geld verschleudern zu können wie zB Kassel-Calden. Hat in den 90ern mal 150 DM gekostet.


    Algenzuöl,


    wollte Dir eigentlich nur eine kompetente Informationsquelle eröffnen, Fragen kost nix auch beim HMI. Kannst natürlich auch in Bebra bei der KK-Innung fragen. Die sind auch nicht immer einverstanden mit der "Kompetenz" ihrer Kollegen vor Ort. Frag mal nach Herrn Maireiss.
    Gruß


  • Algenzuöl,


    wollte Dir eigentlich nur eine kompetente Informationsquelle eröffnen, Fragen kost nix auch beim HMI. Kannst natürlich auch in Bebra bei der KK-Innung fragen. Die sind auch nicht immer einverstanden mit der "Kompetenz" ihrer Kollegen vor Ort. Frag mal nach Herrn Maireiss.
    Gruß


    Danke, diese Adressen werden auf jeden Fall helfen.


    Gruß,
    AlgenZuOel

  • So langsam bekomme ich die Krise.
    Schaut euch mal diese Antwort des Bezirkschorni an:


    Sehr geehrter Herr ???,


    Ihr Bauvorhaben ist eine Energieerzeugungsanlage welche auch die Hessische Bauordnung (HBO) berührt.
    HBO § 37 , 55 Abschnitt V Nr. 4 und 5 und § 59 Abs. 6.
    Daher ist eine Abnahme der Energieerzeugungsanlage nach HBO nötig.
    Die Zustimmung im Einzelfall ist daher erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan ????