Hallo Leute,
ich habe da nochmal ne Frage:
In den Richtlinien der VDN (Verband der Netzbetreiber) zur Einspeisung ins Niederspannungsnetz steht das eine selbsttäige Netztrennstelle nach
E DIN VDE 0126-1-1 einer der folgenden Punkte aufweisen muss:
- mit Impedanzmessung (im allgemeinen Sprachgebrauch „ENS“) oder
- mit dreiphasiger Spannungsüberwachung oder
- nach Schwingkreistest
Nun gibt es ein paar Firmen die solche Geräte, mit Konformitätserklärung anbieten, aber einige EVUs lassen nur die ENS31 von UFE zu.
Wie kann es sein, dass ein Gerät das der Norm dieses Verbandes entspricht, von EVUs die diesem Verband angehören
nicht zugelassen wird? Was sollen wir mit Richtlinien nach denen wir uns nicht richten können?
Wisst ihr vielleicht wo ich mich hinwenden kann, um diese Angelegenheit zu klären?
Ich habe keine Lust mich einfach der Willkür des EVUs zu beugen und über 700€ für ein Gerät zu zahlen, welches die gleiche
Funktion erfüllt wie ein 110€ Gerät.
Ich glaube, die Klärung dieser Frage wäre für jeden BHKW Selbstbauer relevant.
Für jegliche Tipps bin ich jedenfalls sehr dankbar.
Gruß,
AlgenZuOel