Einspeisevergütung für BHKW nach Ende der Förderung

  • Hallo wertes forum :/:/


    Wir betreiben unser zweifamielienhaus mit einem BHKW mit 2.6kw leistung.

    die einspeisevergütung endet am 10.01.2023.

    vom netzbetreiber haben wir wiedersprüchliche aussagen bekommen.

    vom rückbau bis direktvermarktung etc.

    aber nichts was für uns das beste wäre .

    könnt ihr uns bei dem problem behilflich sein oder uns an jemanden verweisen

    der sich in der materie auskennt.

    mfg isegrimm

  • Wenn es eine EEG-PV-Anlage wäre... Dann:


    Grundsätzlich erhaltet Ihr für die Einspeisung aus der Anlage mit Auslaufen der auf 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung den sogenannten "Marktwert Solar" vom Verteilnetzbetreiber. Dieser notierte im letzten Jahr bei rund 7,5 Cent/kWh. Im Hinblick auf die dieses Jahr sehr hohen Strombörsenpreise ist mit rund 20 Cent/kWh zu rechnen. Das ist jeweils mehr als Neuanlagen erhalten. Der Weiterbetrieb ist daher zumeist nicht unwirtschaftlich.


    Die Werte werden hier veröffentlicht:

    https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte


    Sofern ein Eigenverbrauch erfolgen soll, wären der bisherige Bezugszähler sowie der Volleinspeisezähler auszubauen und ein 2-Richtungs-Zähler einzubauen. Solltet Ihr aus steuerlichen Gründen den Eigenverbrauch erfassen müssen (Privatentnahme), wäre neben dem 2-Richtungs-Zähler ein Erzeugungszähler zu installieren. Aus der Differenz zwischen Erzeugung und Einspeisung ergibt sich die im Haus verbrauchte Strommenge.


    Ach: Da es sich um ein BHKW und keine EEG-Anlage handelt, ist alles anders... Ich korrigiere mal den Thementitel und Deinen Beitrag zur Klarstellung. Denn um eine ausgeförderte EEG-Anlage geht es hier wohl nicht. Bei einem BHKW nach KWKG erhaltet Ihr nach dem Förderzeitraum weiter die Einspeisevergütung (EEX-Baseload des jeweils vorangegangenen Quartals), nur der KWK-Zuschlag entfällt.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,


    ihr könnt das Bhkw weiter betreiben, mit dem Netzbetreiber wird dann ein neuer Stromliefervertrag geschlossen, die Vergütung für eingespeisten Strom richtet sich dann nach dem KWK Index / Börsenpreis, der von Quartal zu Quartal neu berechnet wird. Ziel sollte dann sein, möglichst viel des produzierten Stroms selber zu verbrauchen.


    So lange sich die Betriebs- / Instandhaltungskosten im Rahmen halten, kann man das Bhkw weiter betreiben, das muss jeder selbst für sich entscheiden.

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Das BHKW läuft seit 2012 und läuft noch ganz solide, Wartung mache ich selber um kosten zu sparen.

    Nach BHKW wollten wir eine PV-Anlage aufs Dach Montieren lassen. Also erst mal die Avacon kontaktieren.


    vielen dank erst mal


    mfg isegrimm

  • Bei unserem Netzbetreiber (Bayernwerk) ging das automatisch. Wir bekamen ein Schreiben, dass die Förderung und damit der alte Vertrag endet und dass wir zukünftig (unter einer neuen Vertragsnummer) für den eingespeisten Strom den Baseload-Preis plus vNNE erhalten. Dafür ist weiterhin die quartärliche Meldung der Zählerstände erforderlich, nur die Meldung zum Stand des Erzeugungszählers entfällt.


    Das entspricht im übrigen einfach der Rechtslage. Nach § 3 KWKG ist der Netzbetreiber unabhängig von der Zahlung von Zuschlägen verpflichtet, Dein BHKW (weiterhin) ans Netz anzuschließen und nach § 4 Abs. 2 und 3 KWKG den Betreibern von KWK-Anlagen <100 kW (also auch Dir) für den eingespeisten Strom den "üblichen Preis" (d.h. den EEX-Preis des vorangegangenen Quartals) zu zahlen.


    Du solltest auf das Gerede ahnungsloser Mitarbeiter Deines Netzbetreibers gar nicht eingehen, sondern – wenn sich nichts tut – einfach dort anfragen, unter welcher Vertragsnummer Du zukünftig den Zählerstand Deines Einspeisezählers melden sollst, um für den eingespeisten Strom die Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 KWKG (Baseload plus vNNE) zu erhalten.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Es ist mir schon klar das ich nicht für lau einspeisen muss.

    Das Schreiben von der Avacon ist nichtssagend, zuerst das untere schriftstück

  • Sorry isegrimm aber deine Überschrift ist böse Irreführend!

    Es geht um eine KWK Anlage die nach 10Jahren ausgefördert ist, das hat mit dem EEG beinahe gar nix zu tun. Das Schreiben der EON ist natürlich herrlich belanglos und total allgemein gehalten. Du darfst natürlich weiter in Überschuss einspeisen und bekommst dafür eine variable Vergütung, ein extra Vertrag ist dazu m.M. nicht nötig hier wirkt das KWKG nach.

  • Betreibst Du denn Dein BHKW mit Biogas? Wenn nicht, glaube ich da hat ein Mitarbeiter beim NB einfach gepennt und Dir versehentlich das Formschreiben für EEG-Anlagen geschickt. Die dort aufgeführten Sachverhalte haben mit Deinem BHKW absolut nichts zu tun. Aber um weitere Irrtümer zu vermeiden solltest Du vielleicht mit denen Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt richtig stellen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Sorry isegrimm aber deine Überschrift ist böse Irreführend!

    Es geht um eine KWK Anlage die nach 10Jahren ausgefördert ist, das hat mit dem EEG beinahe gar nix zu tun.

    Ja, da bin ich auch reingefallen. Ich habe den Titel des Themas entsprechend für isegrimm korrigiert und im ersten Beitrag das kleine bhkw in "BHKW" großeschrieben.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • der sich in der materie auskennt.

    Das tun wir bestens, nur mit Deinem Beitrag kommt niemand klar.


    Allerdings verstehe ich nun die Kollegen nicht, die den Text in BHKW geändert haben, denn im Schreiben geht es ganz klar um PV.


    Warum Du da angerufen hast und was Du wolltest, wissen wir auch nicht, möchtest Du offenbar nicht sagen.


    So oder so, Du kannst weiterhin Strom einspeisen und bekommst Ihn vergütet. Die KWK Vergütung findest Du hier die PV Vergütung wird erst noch errechnet, ich schätze auch so um die 20 ct / kWh.


    Sorry ich bin hier raus, denn vernünftig fragen sollte man schon könne und das nun Kollegen Deinen Text ohne Hinweis im Beitrag ändern, finde ich auch nicht korrekt.Das verwirrt jetzt total.

  • falls Du noch ein paar Euros sparen willst, kannst du evtl. den Erzeugungszähler noch abmelden/ausbauen lassen.


    Bei mir lief alles völlig geräuschlos, so dass es mir zuerst nicht aufgefallen ist, dass ich noch ein paar Jahre weiter diesen ohne KWK-Zuschlag unnützen Zähler gezahlt habe.


    Der KWK-Zuschlag wurde ohne Anküngigung (wofür auch) nach 10J von einem auf den anderen Monat nicht mehr gezahlt, sonst lief alles weiter wie gewohnt d.h. quartalsweise Abrechung des eingespeisten Stroms, halt ohne KWK-Zuschlag.


    Freue mich schon auf die nächste Abrechnung mit 37,575 cent/kWh KWK - Index. Die wird richtig fett. Ausnahmsweis passt mal alles Winter + dieser künstlich hohe KWK - Index. War eigentlich mal die Grundidee wie ich zur KWK Anfang dieses Jahrtausends gekommen bin, vom Stromverkauf den Kraftstoff kaufen und mit kostenloser Abwärme heizen. Die letzten Jahre habe ich leider immer "gezwungen-freiwillig" drauf gezahlt, da es für mich - wie schon öfter hier zum Besten gegeben - ausschließe den aufwendig erzeugten Strom einfach wieder im eigenen Haus wieder zu verheizen.


    Hier darf nochmal die schnörkelfreie page von Dachsfan empfehlen

    https://www.baseload.kwk-infozentrum.de/index.html