Liebe Freunde der KWK. Ich habe einige Fragen....
1. Welche Auswirkungen hat der Dezemberabschlag auf die Erstattung der Energiesteuer?
2. Haben Klein BHKW Betreiber im Dezember 2022 keine Kosten für Gas und dennoch volle Einspeisungsvergütung von EEX plus KWK Zuschlag?
3. Das bedeutet, dass ab IV/2022 die Einspeisung im Vordergrund steht und nicht der Eigenverbrauch? Ich habe im Oktober 2021 einen 2 Jahresvertrag für 24 Cent je kWh abgeschlossen. Also gilt es Einzuspeisen was die Kiste hergibt? Betreibe seit 2007 BHKW, aber solche Marktverhältnisse hätte ich nicht für möglich gehalten. Der Sozialismus lässt grüßen.....
4. Hat die Gaspreisbremse ab 3/23 Einfluss auf unsere Stromvergütung?
Mir ist durchaus bewusst, dass die oben genannten Fragen keiner rechtssicher beantworten kann, dennoch bleibt es spannend...!
Beste Grüße
Bernd