Hallo Dachsfan,
ich glaube wir drehen uns hier im Kreis.
Wenn Du mein obiges Posting genauer liest, dann wirst Du erkennen, dass ich durchaus den bivalenten Betrieb meine, da auch da die Wärme privat genutzt wird. Desweiteren wirst Du erkennen, dass es bei meiner Fragestellung nicht darum geht, dass ich Dich nicht verstanden habe. Ich bin nach wie vor der Meinung mit obigem Gesetzesquellennachweis, dass die AfA auch bei bivalentem Betrieb gekürzt werden muss. Wenn nicht, dann belege dies bitte mit Beweisen (das Aktenzeichen langt mir) damit ich nachsehen kann und feststellen, ob dieses Urteil auch auf den Dachs Anwendung finden kann. Ein Hinweis irgendeines Urteils ungefähr der letzten beiden Jahre kann es ja wohl nicht sein. Mein zuständiger Sachbearbeiter oder dessen Sachgebietsleiter des Finanzamtes, die das auf den Tisch bekommen werden das so nicht akzeptieren.
Desweiteren kommt es m. E. bei der steuerlichen Würdigung nicht darauf an, wie ein Wirtschaftsgut genutzt werden kann, sondern wie es tatsächlich genutzt wird.
Ich will es nicht bezweifeln, dass es eine solche Rechtsprechung geben kann, ich kenne nunmal nicht alle Gerichtsurteile. Aber ich halte es für recht unwahrscheinlich, aufgrund der eindeutigen oben genannten Gesetzeslage. Ich wünsche uns allen, dass es eine diesbezügliche Rechtsprechung gibt, denn wir profitieren ja schließlich alle davon, wenn wir im selbstgenutzten Haus den Dachs bivalent betreiben.
Solange hier keine Beweise vorgelegt werden können empfehle ich als ausgebildete Steuerfachkraft allen Dachsbetreibern dringend von der genannten Vorgehensweise abstand zu nehmen.
Grüße
Bruno