Remeha eLecta wird eingebaut - oder doch ein Dachs 0.8 in weiß?

  • Ich vermute mal daß wir da einfach zu klein sind. (für Regelleistung)

    Ab welcher Größe fernsteuerbare Regelleistung sinn macht, kann ich dir nicht sagen, aber wird wohl eher

    bei 200kw anfangen als bei 20kw.

    Derzeit wo man die Regelleistung noch zusammenbekommt ( Angebot und Nachfrage ) ja.


    In Zukunft nein und Anbieter werden virtuelle Kraftwerkspark bzw negative Stromleistungs Mitglieder zusammen fassen.


    Die paar Insel Prepper können sich freuen und die schwarzstartfähigen Gaskraftwerke haben dann wenigstens genügend Brennstoff.

    Also wir zum Beispiel sind keine Insel haben jedoch natürlich durch unseren Energiespeicher mehrere Tage die Unabhängigkeit u.a. mit Gas zu heizen. Ich denke mal das werden immer mehr werden.

  • Aber im großen ganzen sind es doch eher wenig.


    In Zukunft nein und Anbieter werden virtuelle Kraftwerkspark bzw negative Stromleistungs Mitglieder zusammen fassen

    quod esset demonstrandum


    Die Zukunft wird es auch noch Änderungen und Neuerungen geben, an die wir heute noch gar nicht denken.

    Von daher lassen wir uns einfach überraschen.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

    Einmal editiert, zuletzt von remag () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von remag mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Zukunft wird es auch noch Änderungen und Neuerungen geben, an die wir heute noch gar nicht denken.

    Von daher lassen wir uns einfach überraschen.

    Ich vergrößere gerade meinen Energiespeicher durch Erweiterung mit einem zweiten Victronic Multiplus II 48/5000 / 70 - 50 und drei US 3000 Stromspeicher ( zusammen ca. 10 kW )


    Aktuell habe ich 10 Stück US 2000 an einem Multiplus II 48/5000 in Betrieb


    Kein Welpenschutz mehr:

    Wie ich bereits anderorts hier im Forum geschrieben habe, mich jedoch nicht genau erinnern konnte, erhalte ich ab diesem Jahr nur noch 10 ct / kWh Einspeisevergütung für meinen PV Strom.


    Mit der Strompreisbremse im Dezember wurde eine Änderung im EEG 2023 vorgenommen, dass die Energiepioniere der Vergangenheit ( wozu ich mich zähle ) dahingehend bestraft werden, dass die ausgeförderten Anlagen ( Ü20 Anlagen ) maximal 10 Cent pro Kilowattstunde Vergütung erhalten.


    Da brauch ich mich nicht überraschen lassen, ich weiß was kommt und jeder der die Augen aufmacht weiß es auch.


    Denn u.a. steht fest, dass es für die Ü20 Anlagen ab dem 01.01.2018 vom zuständigen Netzbetreiber nix mehr gibt, auch nicht mehr die 10 ct / kWh Sklavenvergütung. :saint: für meine arme Ü 20 Anlage nicht mehr.


    Das heißt entweder Du speicherst ihn in deinen Akkuspeicher, verheizt ihn mit Wärmepumpen, ihr erinnert Euch ?

    Meine Dritte wartet auf die Installation in meiner Garage.


    Oder man schenkt den PV Strom dem Netzbetreiber .... :cursing:


    Die Bündler der virtuellen PV Kraftwerke arbeiten daran, dass in Zukunft das Stromnetz stabilisiert wird und es Geld für PV Strom gibt.

  • dahingehend bestraft werden, dass die ausgeförderten Anlagen ( Ü20 Anlagen ) maximal 10 Cent pro Kilowattstunde Vergütung erhalten.

    Dabei unterschlägst Du aber, dass Die alten Anlagen über 20 Jahre lang mit sehr hohen Subventionen alimentiert wurden, die andere Stromverbraucher bezahlen mussten, auch KWK-Betreiber. D. h. die allermeisten alten Anlagen haben damit in den 20 Jahren der geplanten Lebensdauer eine Stange Geld verdient und irgendwann ist der Vertrag eben ausgelaufen . Wo ist da die Bestrafung, wenn ein durch Verlämgerug übererfüllter Vertrag ausläuft?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ja, bluwi , sehe ich ebenso...


    Die Förderung hat die Anlage bezahlt... Nur dass die Grenzkosten für PV nahezu 0€ sind und sich Einspeisen der Überschüsse daher (fast) immer lohnt - so lange die Einspeisung die Kosten der Abrechnung (Zähler etc.) überwiegt. Klar wäre mehr Geld immer schön...


    Ebenso bei neuen BHKW, schon durch die 16ct KWK-Zuschlag zusätzlich zum Marktpreis jeder eingespeisten kWh für die ersten 30.000h wird die Anschaffung eines Dachs schon nahezu bezahlt. Da kann ich sogar noch einspeisen, wenn der Strompreis selber etwas unter meinen Grenzkosten liegt - ich bekomme ja noch Wärme dazu.


    Bei einer ausgeförderten Maschine (so wie meine zu Hause) muss ich da schon genauer hinschauen... Da kann es sinnvoller sein, den Strom in den Heizstab zu stecken... ihn in eine Wärmepumpe zu stecken, ist in jedem Fall sinnvoll, aber ich hab noch keine...

  • Denn u.a. steht fest, dass es für die Ü20 Anlagen ab dem 01.01.2018 vom zuständigen Netzbetreiber nix mehr gibt

    Die Bündler der virtuellen PV Kraftwerke arbeiten daran, dass in Zukunft das Stromnetz stabilisiert wird und es Geld für PV Strom gibt.

    Das ist genau der Punkt, die beiden Fakten müssen zusammen gesehen werden. Das Auslaufen der Vergütungspflicht seitens der Netzbetreiber zum 31.12.2027 wurde unter der Annahme festgelegt, dass sich bis dahin am Markt Anbieter etabliert haben, die diese Aufgabe marktorientiert wahrnehmen. Ob das klappt werden wir sehen. Aber wenn es klappt, kann es dann auch in Hochpreiszeiten keine staatlichen Begrenzungen mehr geben wie jetzt die Deckelung auf 10 ct/kWh. Da gelten dann die Bedingungen (z.B. feste oder variable Vergütung), die jeder mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbart hat.


    Dass es auch dann wirtschaftlicher sein wird den PV-Strom soweit wie möglich selbst zu verbrauchen (Akku, Wärmepumpe, E-Auto), steht außer Frage.

    Wo ist da die Bestrafung, wenn ein durch Verlängerung übererfüllter Vertrag ausläuft?

    Bestrafung ist ein hartes Wort, aber die jetzt vorgenommene Deckelung ist m.E. auch moralisch nur rechtzufertigen wenn (wie aktuell) eine Notsituation vorliegt.

    Dabei unterschlägst Du aber, dass Die alten Anlagen über 20 Jahre lang mit sehr hohen Subventionen alimentiert wurden

    Ja, die alten Anlagen wurden mit einem Vielfachen des Marktpreises alimentiert. Aber sie haben damals auch ein Vielfaches gekostet. Jemand, der 2003 eine PV-Anlage angeschafft hat, musste 5-7.000 EUR/kWp ausgeben, also das Vier- bis Fünffache der heutigen Preise. Im Gegenzug hat er 50 ct/kWh EEG-Vergütung bekommen, also das Vier- bis Fünffache der heutigen Marktpreise. Die Betreiber ausgeförderter Anlagen sind mit den 20 Jahre Subventionen nicht reich geworden, sondern haben damit ihre überteuerten Anlagen abbezahlt. Sie schulden der Gesellschaft nichts, sondern sie wurden für das, was sie getan haben (nämlich über die breite Markteinführung der PV-Technologie eine Lernkurve mit entsprechender Kostendegression loszutreten) fair bezahlt. Deswegen ist es nur recht und billig, wenn sie nach dem Ende der Subvention in vollem Umfang an der Marktentwicklung mit allen Höhen und Tiefen partizipieren. (Ich würde mir wünschen, das würde für alle anderen Subventionen auch gelten.)


    Hätten wir gegenwärtig nicht eine Energiepreiskrise (mit allen möglichen Arten staatlicher Markteingriffe wie Deckelungen, Übergewinnsteuern und Preissubventionen – an einer Rationierung sind wir knapp vorbeigeschrammt), so müsste man die aktuelle Deckelung der Vergütung für ausgeförderte PV-Anlagen als staatlich sanktionierten Diebstahl betrachten.

    |__|:-)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Die Betreiber ausgeförderter Anlagen sind mit den 20 Jahre Subventionen nicht reich geworden, sondern haben damit ihre überteuerten Anlagen abbezahlt. Sie schulden der Gesellschaft nichts, sondern sie wurden für das, was sie getan haben (nämlich über die breite Markteinführung der PV-Technologie eine Lernkurve mit entsprechender Kostendegression loszutreten) fair bezahlt.

    Nach meiner Kenntnis (aus erster Hand von meinem Cousin) haben sich auch die Anlagen der ersten Generation wirtschaftlich innerhalb der 20 Jahre als sehr rentabel erwiesen. Mit dem Betrieb späterer Anlagen wird er aktuell vielleicht nicht sehr reich, aber ein wenig reich wird er schon.

    Da ist auch nichts dran auszusetzen, da steckt ein Vertrag dahinter mit Risiken und Gewinnchancen.

    so müsste man die aktuelle Deckelung der Vergütung für ausgeförderte PV-Anlagen als staatlich sanktionierten Diebstahl betrachten.

    Da kann ich nicht folgen. Die Anlagen waren schon in den ersten 20 jahren gewinnbehaftet. Alles was noch dazu kommt ist reiner Gewinn. Zumal die 10ct deutlich mehr sind, als neue Anlagen bekommen, die davon noch abbezahlt werden müssen.

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  • Dabei unterschlägst Du aber, dass Die alten Anlagen über 20 Jahre lang mit sehr hohen Subventionen alimentiert wurden ....

    Sicherlich hast Du übersehen, dass wir als Energiepioniere 1995 bereits unsere PV Anlage gekauft hatten und mit der Einspeisevergütung von 22 Pfennige pro kWh zufrieden waren.


    Nur das man nun nichts mehr bekommen soll gemäß ausdrücklichem Gesetzestext das sehe ich als Bestrafung meiner Umwelteinstellung und Investition!


    Sie schulden der Gesellschaft nichts, sondern sie wurden für das, was sie getan haben (nämlich über die breite Markteinführung der PV-Technologie eine Lernkurve mit entsprechender Kostendegression loszutreten) fair bezahlt. Deswegen ist es nur recht und billig, wenn sie nach dem Ende der Subvention in vollem Umfang an der Marktentwicklung mit allen Höhen und Tiefen partizipieren.

    Du vermagst immer wieder mich zu überraschen, wie sehr Du es mit wenigen Worten auf den Punkt bringst und dabei vollständig die Wahrheit abbilden vermagst!


    müsste man die aktuelle Deckelung der Vergütung für ausgeförderte PV-Anlagen als staatlich sanktionierten Diebstahl betrachten.

    Abermals einfach Perfekt !


    Auch nach meiner Erweiterung des Energiespeichers auf über 30 kW werde ich im Sommer pro Stunde 10 kW Sonnenstrom "ernten", da ich ja auch zwei Solarthermische Anlagen habe, ist mein Wärmebedarf lediglich für Warmwasser bereits dadurch gedeckt. Macht ja auch Ökologisch Sinn.


    Nur habe ich jetzt jede Menge PV Strom, Elektrofahrzeug ist tagsüber unterwegs, Akkuspeicher voll, also muss ich Strom ins öffentliche Netz geben oder die PV Anlage abschalten was doch nicht wirklich gewollt sein kann.


    Wenn das mit einem PV Strom Verkauf an Dritte nicht klappt ist es wriklich so etwas wie staatlich sanktionierten Diebstahl meines PV Strom, der vor dem EEG freiwillig von den Stadtwerken aufgekauft und vergütete worden ist.

    Nun da der Gesetzgeber den Stadtwerken sagt, ihr dürft den Strom nicht mehr bezahlen, sehe ich es als Diebstahl.

    Ich befinde mich in einer Zwangslage den Strom abgeben so müssen oder zu vernichten.


    Ich bedauere es, dass der Staat nicht die Netzbetreiber verpflichtet günstige Wärmestromtarife selbstverständlich nach Verfügbarkeit anzubieten. So etwas würde die Energiewende vorwärtsbringen.


    Im Moment fragt sich der Bürger, wenn ich das mache und der Staat läßt mich dann wieder hängen, dann habe ich wieder viel Geld in den Sand gesetzt. Die Unsicherheit ist derzeit sehr hoch und aus meiner Sicht Ergebnis der mangelhaften Energiepolitik.


    Man möge dem Bürger ein sichere Basis schaffen, meinetwegen pro Person eine gewisse Strom ( zum Heizen und so verbrauchen ) zum Preis X. Dann würde Gas und Heizöl verdrängt und der Bürger kann ruhig schlafen. Geht aber nur in Frankreich ?

  • Nun da der Gesetzgeber den Stadtwerken sagt, ihr dürft den Strom nicht mehr bezahlen, sehe ich es als Diebstahl

    Vielleicht kannst Du mir ja den Gesetzestext zweigen, wo steht, dass die Stadtwerke das nicht dürfen :?:

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  • Die Anlagen waren schon in den ersten 20 jahren gewinnbehaftet. Alles was noch dazu kommt ist reiner Gewinn. Zumal die 10ct deutlich mehr sind, als neue Anlagen bekommen, die davon noch abbezahlt werden müssen.

    Also wenn man die Anlage über 20 Jahre z.B. mit der KfW finanzieren musste, ist da nicht viel übrig geblieben (hab' ich selbst ausprobiert). Klar, wenn die Anlage mal abbezahlt ist und die laufenden Kosten sich auf Versicherung, evtl. Reinigung und die Rücklage für den Ersatz der Wechselrichter beschränken, bleibt vergleichsweise viel Gewinn übrig. Das ist aber doch nicht der Punkt.


    Wenn der Marktpreis – sagen wir – 15 ct/kWh beträgt und der Betreiber nur 10 ct/kWh davon bekommt, so bekommt die Differenz jemand anderes: Im Zweifel erst mal der Netzbetreiber, der für den Strom 10 ct/kWh zahlt und ihn umgehend zu 15 ct/kWh weiter verkauft. Vielleicht wird auch etwas davon an irgendwelche industriellen Kunden weitergegeben, die dann statt 15 vielleicht 10 ct/kWh zahlen müssen. Somit vermindert sich der Gewinn des PV-Betreibers um 5 ct/kWh, und im Gegenzug erhöht sich der Gewinn des NB (oder der von dessen Kunden) um den gleichen Betrag. Und da frage ich mich einfach, wieso der NB oder dessen Kunden ein höheres Anrecht auf die 5 ct/kWh Gewinn haben sollen als derjenige der den Strom erzeugt? In einer Notsituation wie aktuell muss man an vielen Stellen Lasten umverteilen um die Gesellschaft am Laufen zu erhalten. Wenn also die 5 ct/kWh vom Staat abgeschöpft werden um damit z.B. die Strompreisbremse zu finanzieren, ist das OK. Aber sobald die Notsituation beendet ist, hat der Staat m.E. keinerlei Recht, Gewinne willkürlich von einem Marktteilnehmer auf einen anderen umzuverteilen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Wenn der Marktpreis – sagen wir – 15 ct/kWh beträgt und der Betreiber nur 10 ct/kWh davon bekommt, so bekommt die Differenz jemand anderes: Im Zweifel erst mal der Netzbetreiber, der für den Strom 10 ct/kWh zahlt

    Solltest Du nicht besser die tatsächlichen Summen verwenden ?


    Für PV Strom Einspeisung im Jahr 2022 erwarte ich ca 20 ct / kWh, ab dem Jahreswechsel erhalte ich nur 10 ct / kWh und künftig wie gesagt NIX.

  • Solltest Du nicht besser die tatsächlichen Summen verwenden ?

    Das war ja nur ein Beispiel. Allerdings waren die Bedingungen in dem energetischen Chaos-Jahr 2022 (in dem insbesondere der Panik-Peak bei den Gaspreisen im Q3 über die Merit Order auch die Strompreise entsprechend hoch getrieben hat) meiner Meinung nach nicht repräsentativ.


    Im Januar 2023 lag beispielsweise der Marktwert Solar bei 12,291 ct/kWh. Wie sich das weiter entwickelt werden wir sehen, aber ich glaube so weit weg von den Werten in meinem Beispiel wird sich das 2023 ff. gar nicht entwickeln.

    künftig wie gesagt NIX

    Ab 01.01.2028 vom Netzbetreiber NIX, das ist wahr. Bis zum Beweis des Gegenteils hoffe ich aber, dass es bis dahin flächendeckend private "Stromsammler" geben wird, die (zweifellos unter Einbehaltung einer beachtlichen Marge) Überschuss-Strom von jedem von uns zu vertraglich vereinbarten Bedingungen (vielleicht auch zu Marktpreis minus X, wenn man einen Smart Meter hat) einkaufen und weiter vermarkten werden. Sollte das nicht so sein, so wird es (genau wie 2020/21) m.E. ausreichend politischen Druck geben um die Regelung noch einmal zu verlängern.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wenn der Marktpreis – sagen wir – 15 ct/kWh

    Wer bestimmt denn den Marktpreis? Bzw. was hindert jemanden daran, den Strom am Markt zu einem beliebigen Preis zu verkaufen? Dazu wiederhole ich meine Frage von weiter oben: Steht irgendwo im Gesetz, dass man das nicht darf?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.