Die Steuerbescheide sind ohnehin erst mal alle vorläufig.
nach §164 oder §165 AO ??
Die KWK-Zulage war bei uns m.E. eine einmalige Zahlung,
Dann schaut die Sache anders aus, wenn Ihr die pauschale Zahlung für 60.000VbH gewählt habt ist der erzeugte Strom für den NB nicht von Interesse, er zahlt nur VNNE+EEX für den eingespeisten Anteil.
PS: VNNE = Vergütung vermiedener Netzentgelte ; KUR = Kleinunternehmerregelung