Beiträge von Steffi

    Anzumerken ist, dass bei einem Rückkauf immer gern so gerechnet wird, dass das Gerät lediglich eine Lebenserwartung von 10 Jahren hat, dies ist jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht der Fall.

    Was meinst du damit? Was sagt die Rechtsprechung?


    Es ist bisher noch niemand auf die Sache mit der Wartung eingegangen.

    Viessmann sagt, wir haben schließlich einen Wartungsvertrag, d.h. die Anlage wird 1x im Jahr gewartet, egal ob sie schon tot ist oder nicht ... (nicht wörtlich, aber sinngemäß).

    Aus Kulanz haben sie jetzt die eingebauten Verschleißteile aus der Rechnung genommen ...

    Mit Viessmann haben wir einen Wartungsvertrag.

    Wir haben speziell auf den Motor 10 Jahre Garantie. Ich nehme an, das ist eine Herstellergarantie, ich kenne mich mit sowas nicht gut aus. Viessmann hat ja aber den Garantiefall akzeptiert ...

    Ich habe inzwischen eine Nachricht, dass sie sich demnächst wegen des Rückkaufs mit uns in Verbindung setzen werden.

    Wir haben den Vertrag 2015 mit EnergyWorld gemacht.

    Die Garantie ist aber auch nicht das Problem. Viessmann hat ja die Rückzahlung des Reparaturauftrags eingeleitet - also denke ich, dass das so weit klar geht.

    Wir haben eine Flüssiggasanlage - ich glaube, da gab es einen Unterschied bezüglich des Motors zu den Erdgasanlagen.

    Wir haben auf den Stirling 10 Jahre Garantie - das ist vertraglich so vereinbart.


    Wer ist denn der zuständige Fachhandwerker? Kann man nicht erreichen, dass WIR das Angebot von Viessmann bekommen und uns dann selbst kümmern?

    Der Fachhandwerker kann uns ja dann nur eine "normale" Heizungsanlage anbieten, oder?

    Hallo,


    wir haben im Herbst 2015 ein BHKW (Vitotwin) einbauen lassen.

    Vor drei Wochen hat unser Stirling-Motor den Geist aufgegeben.

    Die Fehlermeldung war 284 Übertemperatur

    Der Viessmann-Monteur war da und hat die Thermoelemente B24 und B25 getauscht um die Temperatur zu senken.

    Er hat dann gleich festgestellt, dass die Temperatur trotzdem noch zu hoch ist, aber die Anlage lief erst mal.

    Daraufhin hat er gleich die anstehende Wartung erledigt.

    4 Stunden nachdem er weg war, hatten wir die Fehlermeldung erneut. Ergebnis: der Kollar des Stirling ist kaputt und nicht reparabel.

    Der Stirling wurde gesperrt und die Anlage läuft nun nur noch mit dem Zusatzbrenner.

    Laut Techniker setzt sich Viessmann mit uns in Verbindung, wie es nun weitergeht.

    Seitdem habe ich von Viessmann keine Nachricht sondern nur zwei Rechnungen erhalten - für den Reparatureinsatz sowie für die Wartung.

    Ich habe ihnen untersagt, die Beträge abzubuchen, weil es sich um einen Garantiefall handelt und meiner Meinung nach auch die Wartung nicht mehr hätte durchgeführt werden müssen. Es wurde trotzdem komplett abgebucht, allerdings habe ich zumindest erreicht, dass der Teil für die Reparatur zurück überwiesen wird.


    Nun meine Fragen:

    Wie seht ihr das mit der meiner Meinung nach unsinnigen Wartung bei einer schon absehbar nicht mehr zu rettenden Anlage?


    Was aber wichtiger ist:

    Was erwartet uns jetzt? So viel uns gesagt wurde, ist der Motor nicht reparabel und er wird auch nicht mehr produziert. Also ist es wohl das Ende unseres BHKW!?

    Da wir noch ca. 2,5 Jahre Garantie auf den Stirling haben, muss Viessmann sich ja irgendwas einfallen lassen ...

    Hat jemand damit Erfahrung? Welche Möglichkeiten haben wir und welche Rechte? Was können wir "fordern"?

    Es gehen uns ja auch 2,5 Jahre Stromproduktion verloren ...


    Viele Grüße

    Steffi



    Hallo Sailor,


    vielen vielen Dank für die viele Mühe, die du dir machst!

    Das ist wirklich super nett!


    Ich hatte gehofft, dass sich eventuell jemand dieser beiden Fragen a) und b) annimmt und sie mir beantworten kann ... scheint wohl nicht der Fall zu sein.

    Vielleicht kann mein Steuerbüro etwas in der Beziehung herausfinden.

    Die Steuerbescheide sind ohnehin erst mal alle vorläufig.

    nach §164 oder §165 AO ??

    öhm ... :/


    ^^



    Dann schaut die Sache anders aus, wenn Ihr die pauschale Zahlung für 60.000VbH gewählt habt ist der erzeugte Strom für den NB nicht von Interesse, er zahlt nur VNNE+EEX für den eingespeisten Anteil.

    Was heißt VNNE und EEX?

    Also ist doch alles richtig?

    Was bedeutet das dann für die Steuer? Und vor allem für den unternehmerischen Anteil? Kann ich trotzdem die Berechnung so machen, wie von Sailor beschrieben?

    Ja, und zwar laut Abrechnung für jedes Quartal die gesamte erzeugte Strommenge laut geeichtem Erzeugungszähler, mit der quartärlich festgesetzten KWK-Vergütung (die richtet sich nach dem durchschnittlichen Marktpreis jedes Quartals an der Strombörse) plus vermiedene Netznutzungsentgelte, plus KWK-Bonus, plus Umsatzsteuer (letzteres außer bei KUR).


    Im Gegenzug wird der selbst verbrauchte Strom (also die Differenz zwischen Erzeugungs- und Einspeisezähler) dem Betreiber in Rechnung gestellt, ebenfalls für jedes Quartal und zum gleichen Preis, plus vNNE aber ohne KWK-Zulage, und natürlich auch plus Umsatzsteuer (letztere auch bei KUR!).


    Das kommt ja dann am Ende finanziell aufs Gleiche raus, oder? Die KWK-Zulage war bei uns m.E. eine einmalige Zahlung, fällt also hier weg.

    Was sind vNNE und KUR?


    Mein Vorschlag wäre daher, (sofern noch nicht geschehen) den Vorgang dem Steuerberater zu geben und ihm die Korrespondenz mit dem FA zu überlassen.


    Wir haben die Steuer von Anfang an (Anlage wurde 2015 eingebaut) vom Steuerberater machen lassen und uns dummerweise darauf verlassen. Für 2018 hat nun das FA moniert, dass wir die 10% unternehmerische Nutzung nicht erreichen - deshalb meine ursprüngliche Frage hier im Thread.

    Ich hatte ja ohnehin schon den Verdacht, dass das Steuerbüro da was nicht korrekt macht - das scheint sich jetzt auf jeden Fall zu bestätigen ... :(

    Herr Quermann war leider nicht bereit, unseren Fall zu übernehmen.


    Moin,


    also wenn der NB hier nen Bock geschossen hat muß er das auch wieder ausbügeln, er muß ja auch seinen eigenen KWK Bilanzkreis sauber halten. Verjährung tritt hier erst nach 3 Jahren ein. Das hätte dann wohl auch eine Änderung der falschen Steuerbescheide zur Folge.

    Das sehe ich eigentlich auch so. Hat denn bei uns keiner Ahnung von seinem Job??? :rolleyes:

    Die Steuerbescheide sind ohnehin erst mal alle vorläufig.

    Heißt das denn jetzt, dass Euer NB entgegen der üblichen Vorgehensweise nur den eingespeisten Strom vergütet? Oder läuft die Abrechnung bei Dir so wie bei allen von uns mit fiktiver Volleinspeisung, und Du hast dem NB in jedem Quartal für die Abrechnung des erzeugten Stroms einfach den Zählerstand "Energie total" übermittelt?


    Ich fürchte, ersteres ist der Fall.

    Ich hatte gedacht, diese komplette Vergütung des erzeugten Stroms ist tatsächlich "fiktiv", also nur für die Angaben beim Finanzamt, weil der selbst verbrauchte Strom ja auch nicht eingespeist wird ...

    Die werden bei euch tatsächlich vergütet???

    Ist das denn gesetzlich so festgelegt? Dann wäre das bei uns ja illegal von Seiten des Netzbetreibers, oder?

    Der ist am Vitotwin unten links, ggf. schwarze Klappe nach links verschieben, dann kommt er zum Vorschein.

    Das hatte ich inzwischen auch gefunden - weiß aber nicht, wie ich meinen Beitrag hätte editieren oder darauf antworten können ... :rolleyes::D



    Aber wieso weißt Du nicht wo der ist, den brauchst Du doch auch für die vierteljährlichen Zählerstandsmeldungen an den Netzbetreiber? Oder hat Dir der Netzbetreiber dafür einen zusätzlichen geeichten Erzeugungszähler verpasst? Dann ist dessen Stand auch OK. Beide Zähler sollten annähernd denselben Wert anzeigen.

    Mein Netzbetreiber wollte das noch nie wissen ... Die kommen einmal im Jahr zum Ablesen - aber nur die Zählerstände im normalen Stromkasten - da ist einmal der Wert für den von mir gekauften Strom und der Wert für den von mir eingespeisten Strom. :/

    Der eingespeiste Strom ist ja aber nicht gleich dem erzeugten Strom, oder?



    Für die Diskussion mit dem FA über die 10% Grenze kann man auch die Gesamtzählerstände verwenden. Das ist eigentlich sogar besser, weil damit über einen längeren Zeitraum gemittelt und so die Genauigkeit der Messung erhöht wird. Zur Sicherheit könntest Du Jahreswert und Gesamtwert vergleichen und dann den für Dich günstigeren dem FA melden.;)

    Hab jetzt erst mal mit dem Gesamtwert gerechnet. Damit komme ich auf fast 12%. Das ist schon mal gut.

    Bei diesem geeichten Erzeugungs-Zähler gibt es aber wohl keine Stichtagswerte, oder? Da ich mir bisher nie diesen Zählerstand notiert habe, weiß ich den natürlich nicht von den einzelnen Jahren.

    Bräuchte ich den noch für was anderes?

    Wir sind immer von dem Stichtagwert Energie total ausgegangen.