Beiträge von Minuwicz

    Hallo,


    also ich habe einen Fall mit der ein oder anderen Frage.

    Ich habe für mein BHKW eine Rechnungen zu den vermiedenen Netzentgelte bekommen. In dem wird die Berechnung der Gesamterzeugung berechnet und das ohne Umsatzsteuer und entgegengesetzt die Berechnung meines Eigenverbrauchs. Der Eigenverbrauch wird mit der zusätzlichen Umsatzsteuer berechnet. Ist dies überhaupt so korrekt. Ich wende die Kleinunternehmerregelung an. Somit habe ich nämlich eine Forderung zu begleichen. Wenn beide Punkte gleich berechnet werden, erhalte ich ein minimales Guthaben.
    Interessant wäre, im welchen Gesetzestext ich dazu eine konkrete Antwort erhalte/bekomme/sehe.

    Schon mal vorab vielen Dank für die Antworten :)

    Freundliche Grüße
    Minuwicz

    Hey Leute,


    ich habe ein BHKW. Die Inbetriebnahme war am 23.09.2021. die BAFA Bestätigung bzw. Eingangsdatum bei mir war am 14.02.2022. AB wann ist der BAFA-Bescheid gültig? Etwa nach dem ich die Bestätigung erhalten habe oder ab dem Punkt wo mir BAFA die Bestätigung der Erstaufnahme Dauerbetrieb bestätig? Ein Abrechnung zu 2021 habe ich bereits erhalten, da ist logischerweise erstmal der KWK-Zuschlag nicht dabei. Meine Anlage hat eine Leistung von 50 kW. Der KWK-Zuschlag betrifft logischerweise die Einzelabrechnung nach §§ 7 und 8 KWKG


    Freundliche Grüße


    Minuwicz