Hallo,
also ich habe einen Fall mit der ein oder anderen Frage.
Ich habe für mein BHKW eine Rechnungen zu den vermiedenen Netzentgelte bekommen. In dem wird die Berechnung der Gesamterzeugung berechnet und das ohne Umsatzsteuer und entgegengesetzt die Berechnung meines Eigenverbrauchs. Der Eigenverbrauch wird mit der zusätzlichen Umsatzsteuer berechnet. Ist dies überhaupt so korrekt. Ich wende die Kleinunternehmerregelung an. Somit habe ich nämlich eine Forderung zu begleichen. Wenn beide Punkte gleich berechnet werden, erhalte ich ein minimales Guthaben.
Interessant wäre, im welchen Gesetzestext ich dazu eine konkrete Antwort erhalte/bekomme/sehe.
Schon mal vorab vielen Dank für die Antworten
Freundliche Grüße
Minuwicz