Die Vorgabe der EU als Freigrenze für den Eigenverbrauch ist 30 kWp. Eine verbindliche Vorgabe ist das aber leider nicht, sondern nur eine Soll-Regelung, von der die Staaten mit Begründung abweichen können, wenn sie wollen – und eine solche findet man immer wenn man will.
Die mir zur Verfügung stehenden Quellen aus der Politik sprachen jedenfalls von einer zukünftigen Freigrenze von 20 kW in der EEG-Novelle, aber das kann sich natürlich jeden Tag ändern.
Noch bedeutsamer ist aber, dass die Weitergabe von Strom an Mieter laut aktueller Gesetzesauslegung (seit 2014) überhaupt nicht als Eigenverbrauch gilt. Insoweit ist EEG-Umlage auf Mieterstrom ohne Leistungsbegrenzung zu entrichten, und zwar 100% (nicht wie sonst 40%). Auch den Freibetrag von 10.000 kWh gibt es für Mieterstrom nicht. Es gilt die volle EEG-Umlage ab der ersten kWh, also einschließlich Umsatzsteuer knapp 8 Cent/kWh.
Immerhin gibt es für Mieterstrom aus PV-Anlagen (nicht aus BHKW's!) als "Ausgleich" eine Zulage, die aber mit beachtlichen bürokratischen Hürden versehen ist und mittlerweile so mickrig ist (soweit ich weiß deutlich unter 1 ct/kWh), dass der Aufwand sich nicht lohnt.
nachher die schlechtesten Module wegzulassen ist ja relativ einfach
Na ja, auch "schlechte" Module haben mal Geld gekostet. Und so ganz billig dürfte ein nachträglicher Ausbau dann doch nicht sein – selbst wenn man nicht die "schlechtesten" Module ausbaut sondern die "zugänglichsten", z.B. einen String. Hinzu kommt aber, dass bei Inbetriebnahme einer Anlage natürlich deren Leistung an den NB gemeldet werden muss. Da kann man dann bestimmt nicht später einfach anrufen und sagen, dass man die Anlage verkleinert hat und damit ist das erledigt. Wie genau so etwas läuft weiß ich auch nicht, aber wer Angst vor Bürokratie hat, der sollte von so einem Vorhaben besser die Finger lassen.
die Preise je installiertem kWp sinken, da einige Kosten halt nur einmalig anfallen
Das stimmt natürlich. Lass Dir doch einfach von dem Solarteur Deiner Wahl Angebote für verschieden große Anlagen machen, dann weißt Du was Sache ist.
Der Vorteil durch den Eigenverbrauch sollte bei den immer geringer werdenden EEG-Vergütungen nicht unterschätzt werden. Eingesparter Bezugsstrom bringt eine Einsparung von ca. 30 ct/kWh, eingespeister Strom hingegen bei IBN 2021 nur eine EEG-Vergütung von ca. 8 ct/kWh (bei Anlagen über 10 kWp um ca. 0,2 ct/kWh weniger). Angenommen Du hättest eine 9,9 kWp-Anlage mit 10.000 kWh Jahreserzeugung, dann kriegst Du da bei 9.000 kWh Gesamtverbrauch ca. 2.800 kWh Eigenverbrauch raus (spart 840 EUR/Jahr) und speist 7.200 kWh ein (bringt 576 EUR/Jahr). Mit einer 30 kWp-Anlage steigt der Eigenverbrauch vielleicht auf 3.500 kWh. Das spart zunächst 1.050 EUR, aber abzüglich 107 EUR EEG-Umlage bleiben 943 EUR übrig. Die Einspeisung bringt 2.067 EUR.
Aus der 10 kWp-Anlage erhältst Du also einen "Rohgewinn" von 1.416 EUR/Jahr, aus der 30 kWp-Anlage 3.010 EUR/Jahr. Die 30 kW Anlage dürfte also kaum mehr als das Doppelte einer 10 kW Anlage kosten, wenn sie die gleiche Rendite erwirtschaften soll.