zum Thema Stromsteuerbefreiung:
§1(4) StromStv : für den Strom, den man anderen (einschl. Netz)
verkauft ist man "Versorger", der aber nach § 9(1)3 stromsteuerbefreit
ist, wenn man weniger als 2 MW hat.
§ 1(3) StromStV : man ist "Letztverbraucher", wenn man vom Versorger
Strom bekommt auch wenn man selbst Versorger ist.
§ 12 StromSTV: der Strom zum Betrieb des BHKW (insbesondere Pumpen usw.) ist gem. § 9(1)2 StromStG steuerbefreit.
(Antrag beim HZA stellen). Die Menge kann sachgerecht geschätzt werden.
Deswegen zum letzten Punkt: Was können wir bei einem
Dachs pro Jahr für die Ölpumpe usw. an Strom realistischerweise
ansetzen (eigentlich müßte das doch der Hersteller wissen)???????