Ich verstehe diese Diskussion überhaupt nicht!
Der vom EVU bezogene Strom für die Zeit, in der das BHKW nicht oder zu wenig produziert kann doch nicht stromsteuer-befreit sein.
Laut Gesetz geht das schon deshalb nicht , wenn die Anlagen aus denen dieser bezogene Strom ist, sicherlich über 2 MW und nicht
im räumlichen Zusammenhang sind.
Sollte ich mich irren- super.Dann sollte mir jemand
Info geben.Danke
Reinhard