Stromsteuerberfreiung auch für bezogenen Strom?

  • Ich verstehe diese Diskussion überhaupt nicht!
    Der vom EVU bezogene Strom für die Zeit, in der das BHKW nicht oder zu wenig produziert kann doch nicht stromsteuer-befreit sein.


    Laut Gesetz geht das schon deshalb nicht , wenn die Anlagen aus denen dieser bezogene Strom ist, sicherlich über 2 MW und nicht
    im räumlichen Zusammenhang sind.


    Sollte ich mich irren- super.Dann sollte mir jemand
    Info geben.Danke
    Reinhard

  • Moin Gemeinde,


    hatte heute ein Telefonat mit einem Sachbearbeiter bei EnviaM. Es ging um die Stromsteuerbefreiung - er wollte gern das BMF-Schreiben vom 19.06.2002 - III A 1 - V 4201 - 1/02 haben weil bei Google nix dazu rauskommt
    Hat jemand von euch dieses Schreiben oder einen Link dazu???


    Der Tenor des Gespräches war eindeutig, für den vom BHKW selbst verbrauchten Strom gibt es die Stromsteuerbefreiung ohne Probleme.
    Aber beim übrigen Strom hat der Steuerprüfer ein Problem - deshalb ist es wichtig obiges BMF Schreiben und aktuelle Rechtsprechung zusammenzutragen.
    Natürlich habe ich ihm erklärt das mein BHKW ohne das angeschlossene Haus nicht funktionieren würde - ich also in meinem eigenen Kühlturm wohne (das Beispiel gefällt mir großes Grinsen )
    Aber ob dieser kausale Zusammenhang rechtlich relevant ist zweifel ich mal an.


    Also ich zähle auf euch - evt. bekommen wir ja die Envia dazu eine Vorreiter- Rolle zu übernehmen auf die Ihr euch alle berufen könnt!!
    *enthusiasmus modus aus*


    Mfg aus dem schönen Sachsen


    PS: kann bitte ein Admin meinen gleichlautenden eigenständigen Tread löschen??? erledigt

  • Ich habe heute auch ein Rückschreiben vom Hauptzollamt Magdeburg
    erhalten, der meinen Erlaubnisschein zur steuerbefreiten Entnahme von Strom enthielt !!! Seitens der Zollämter scheint jetzt doch langsam Bewegung in die Sache zu kommen.
    Ich hoffe jetzt nur noch, das nach Zusendung des Scheines zum Stromabieter - in meinem Fall eon-Avacon - die Befreiung auch umgesetzt wird. Da ich aber bereits unzählige Telefonate geführt habe, wurde sich seitens Avacon bereits mit dem Thema beschäftigt.
    Also auch hier mein Rat: schreibt dem Zollamt und beantragt einen Erlaubnisschein zur steuerlichen Entlastung beim Bezug von Stromerzeugnissen
    Gruß
    Torsten

  • Also einen Genemigung zum Bezug von steuerbefreitem Strom für die ausschließliche Verwendung für die KWK Anlage bekommt jeder.


    Darf ich den mal prüfen ??


    [email='info@KWK-Infozentrum.Info'][/email] - Danke im voraus.
    Ich bestätige dann oder kläre Dich auf das leider nicht.


    @:-

  • Moin Gemeinde,


    mein Envia Sachbearbeiter hat sich gestern nochmal kurz gemeldet - er hat mittlerweile dieses BMF Schreiben vorliegen.
    Ich bin jetzt dabei ein Schreiben zu verfassen welches meine Forderung nach erstattung der Stromsteuer haarklein begründet.


    Dazu habe ich eine Frage an die KWK (Uberschusseinspeiser) Fraktion.
    Müsst Ihr für selbsterzeugten selbstverbrauchten Strom irgendwelche Abgaben/Steuern zahlen????


    MfG

  • Das hängt davon ab, ob Du den Brennstoff vorsteuerbefreit hast und Ertragsmindernd bei Deiner Steuererklärung angibst.

  • Aha, also evt. Mwst nix anderes??



    Hintergrund meiner Frage ist ganz simpel. Stichwort Gleichbehandlung - Ihr KWK Betreiber könnt also euren Strom ohne Abgabe von zb.Stromsteuer selbst verbrauchen.
    Mir als EEG Volleinspeiser bleibt dies verwehrt ich fühle mich an dieser Stelle diskriminiert!


    MfG :D

  • Jeder kann direkt aus seiner Eigenerzeugungsanlage Strom zu Stromsteuerfreien Selbstverbrauch entnehmen.


    Der Strom ist ja sein Eigentum. @:pille


    Wenn Du im Garten Kartoffeln anpflanzt darfst Du sie auch Einkommessteuer und Mehrwertsteuerfrei selbst essen. )))) )))) ))))

  • Als EEG Volleinspeiser habe ich aber nicht mehr die möglichkeit meine Kartoffeln selbst zu essen da sie mir schon beim pflanzen per Vertrag nicht mehr gehören!!!


    Auf was ich hinaus will ist doch logisch!
    Ich muß mit KWK Betreibern Gleichgestellt sein - ergo muß ich die Möglichkeit bekommen Stromsteuerbefreiten Strom zu beziehen!! Oder??


    MfG

  • Hallo alikante,


    das sehe ich etwas anders. Du bekommst ja für den EEG-Strom eine ordentliche Subvention, die auch den Nachteil des Energiesteuerfreien Bezugs mehr als ausgleicht. Noch mehr Subvention halte ich für EEG-Anlagen für nicht gerechtfertigt, die sind weit früher rentabel als Anlagen nach dem KWK-Gesetz.


    Das soll jetzt bitte nicht als Neid angesehen werden, sondern als objektive Gegenüberstellung von KWK-Gesetz gegenüber EEG. Du hast ja auch mit einer EEG-Anlage die frei Wahl ob Du EEG überhaupt in Anspruch nehmen möchtest oder die Anlage nach KWK-Gesetz betreiben willst.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Zitat

    Original von alikante
    Als EEG Volleinspeiser habe ich aber nicht mehr die möglichkeit meine Kartoffeln selbst zu essen da sie mir schon beim pflanzen per Vertrag nicht mehr gehören!!!


    Dies ist unzutreffend, selbstverständlich kannst Du auch eine Überschusseinspeisung machen. Hierzu sagt das EEG nichts aus.


    Das ist so als wenn Du die Kartoffeln erntest direkt auf den MArkt fährst sie als Ökokartoffeln verkauftst und weil der Markt geschlossen ist und niemand mehr billig Kartoffen verkauft, Du Dich beschwerst das Du hungrig bist. ))))


    Nein wie Bruno schon geschrieben hast, Du kannst zum Preis des EEG verkaufen musst jedoch nicht.


    Ups hätte ich fast vergessen, danke für Deine e-mail, Du hast wie bereits von mir vermutet, eine Stromsteuerbefreiung nach Punkt 2 der Seite:


    http://www.kwk-infozentrum.info/html/stromsteuer_x.html


    erhalten. Die kann jeder von uns KWK Betreiber erhalten, nur die nützt uns fast nichts. Du darfst damit ausschließlich Steuerbefreiten Strom zur Verwendung in Deiner KWK Anlage entnehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • alikante
    Ich werde auch nach EEG bezahlt und habe mit einen Zweirichtungszähler einbauen lassen, weil ich zum einen teuereren Ökostrom beziehe und zum anderen hätte ein neuer zusätzlicher Zählerkasten montiert werden müssen und das wäre bei meiner geringen Laufzeit des BHKW nicht rentabel gewesen.
    Der eigenerzeugte Strom ist zu allererst mal meiner.

  • Ja und Nein :D


    Erstmahl sehe ich die Subventionen und höheren Einspeisevergütungen als Tribut an die höheren Anschaffungs- und Betriebskosten gegenüber einem BHKW mit Fossilen Brennstoffen.
    Zum anderen ist meine CO2 Bilanz tatsächlich 0,00kg/pa Ihr als KWK´ler Verfeuert immernoch unsere Fossilen Vorräte. Das ist für mich ebenfalls ein Grund der Subventionen mehr als rechtfertigt. @:-


    Eine Überschusseinspeisung bei EEG war mir bislang nicht bekannt bzw. ich habe mich nicht damit beschäftigt. Das währe bei Strompreisen über meiner Vergütung aber Nachdenkenswert!


    Ja Dachsfan die Stromsteuerbefreiung für direkt vom BHKW bezogenen Strom ist unstrittig.Das wären bei mir ca.200kwh/pa wobei dies ausschlieslich der Bezug meiner ENS und eines Netzschützen ist, alles andere wird vom BHKW über allgemein Strom Betrieben.


    ABER wie wir alle ja schon mehrfach gelesen haben spricht das Gesetz bei Stromsteuerbfreiung von "räumlichen Zusammenhang".
    Deshalb sollte dieser Begriff mal geklärt werden:
    Ein Zusammenhang besteht wenn ein Anlagenteil ohne den anderen nicht funktioniert.
    Ein BHKW,in meinem Fall sogar monovalent,würde ohne Wärmeabnahme nichtfunktionieren. Als Wärmeabnehmer fungiert in der Regel ein Haus (Heizung WarmWasser). Das Haus wiederum würde ohne Menschen nicht funktionieren und die brauchen nunmal Licht also Strom.
    Also -> kein Strom ->keine Menschen ->keine Wärmeabnahme ->kein BHKW


    Diese Kausalität sollte doch eindeutig darlegen das ein BHKW als Anlagenteil des Hauses mit diesem unwiederruflich zusammenhängt. Also den Wortlaut des Gesetzes genau erfüllt.
    Ergo der gesamte im Haus verbrauchte Strom ist für den Betrieb des BHKW unabdingbar und somit Stromsteuerfrei!! (bis Obergrenze Einspeiseleistung natürlich)


    MfG @:-

  • Hallo alikante,


    ich möchte bezweifeln, dass ein BHKW unwiederruflich mit dem Haus verbunden ist. Beim großen online Verkaufsportal werden gebrauchte BHKW , soweit ich es gesehen habe, aber ohne Haus verkauft. Wie lässt sich dies erklären?



    Mit freundlichen Grüßen