Stromverkauf an Dritte über den Netzbetreiber! Möglich?

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe einen 5,5 Dachs laufen und erzeuge im Winter bei Dauerbetrieb viel Strom der im Haus nicht verbraucht wird. Insbesondere Nachts. Tagsüber nehmen die Bewohner ja einiges Ab. In dem neuen KWKG habe ich gelesen das der Netzbetreiber einen Bilanzkreis bilden muss wenn ich einen Dritten finde der mir den Strom abnimmt. Bei uns im Ort gibt es eine größere Ferienhaussiedlung die nur mit Strom heizen darf und die wären sicher interessiert den Strom günstiger von mir zu beziehen... Geht das, bzw hat da schon jemand mal Erfahrungen gemacht? .. bzw. wie geht man es an?

  • Der Netzbetreiber muss Dir keinen Bilanzkreis bilden, sondern nur Deine Strommengen einem Bilanzkreis zuordnen. Hast Du keinen Bilanzkreis, wird das nichts. Der Betrieb eines eigenen unabhängigen Bilanzkreises kostet etwa einen gebrauchten Sportwagen pro Jahr. Erschwinglich ist die Einrichtung eines Sub- bzw. Unterbilanzkreises von jemandem, der einen Bilanzkreis hat. Das können auch Deine Stadtwerke sein, oder wer vor Ort sonst so aktiv mit Strom handelt. Da allerdings NS-Netznutzung zu zahlen ist und im Ergebnis nur Stromsteuer sowie MS- und HS-Netznutzung und ggf. EEG-Umlage gespart werden können ist es i.d.R. wirtschaftlich nicht darstellbar. -> Folie 8 ff. https://www.clearingstelle-eeg…es/FG15_Vortrag_Stahl.pdf

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,


    Das ist von Stromanbieter zu Stromanbieter verschieden, manche bieten es an andere wiederum nicht. Da solltest Du dich direkt an deinen Stromanbieter wenden der kann dir da am besten auskunft über die konditionen geben.


    Grüße


    Bernd

  • Also wenn ich das richtig verstehe. Lohnt sich das nicht auch wenns nur 2 Km Luftlinie sind, weil der Strompreis für den anderen genausoteuer ist wie der normalbezug? Also weiter für 4 Cent abgeben :(

  • Hallo,
    den Strom an dritte im Hause zu verkaufen geht recht leicht.
    Vielleicht kannst du mit diesem Link was anfangen:
    BHKW Effizienz steigern!
    Es geht darum möglichst 24h 2,5kW an einen "Computer" der im Hause installiert wird zu verkaufen.
    Gruß
    Pfleger

  • Ich hab mal die Anfrage an "meine Stadtwerke" gestellt, was mich die Durchleitung meines ÜberschußStromes von rd. 8.000 kWh in ein ca. 200 m entfernt 2. MFH kosten würde - im Anhang die vorläufige Antwort. Werd vom Fortschritt weiter berichten.


    Noch eine interessante Meldung zu den Erdgaspreisen im Anhang - da kommt man echt in's Grübeln, was da so auf dem Markt angeboten wird: Güldene Nasen für die Gas-Monopolisten !!!

  • Hallo pamiru48!


    Ich bin aktuell auch grad am Thema mittelbare Vermarktung dran. Wie ging's bei Dir weiter? Demnächst soll ja die EEG-Umlage wegfallen, dann wäre dieses Hemmnis beseitigt.


    Gruß aus dem Schwabenland!

  • Sollte man stets berücksichtigen wenn man "an Dritte verkauft", dass eine Pleite stets möglich ist.

    Was passiert dann? Wenn einVerkäufer pleite geht, fällt man in die Grundversorgung. Wo fällt man hin, wenn der Käufer weg ist? Vergütung = 0?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich dachte da eher an eine Privatperson als "Dritten". Genauer gesagt schwebt mir vor, den Strom an mich selber zu verkaufen.

    Ich betreibe das BHKW an meinem "alten" Wohnsitz in einem Mehrfamilienhaus. An meinem "neuen" Wohnsitz habe ich PV, Solarthermie und Wärmepumpe. Der Überschuss des BHKW würde den zusätzlichen Bedarf in der neuen Anlage decken...

  • Ich dachte da eher an eine Privatperson als "Dritten". Genauer gesagt schwebt mir vor, den Strom an mich selber zu verkaufen.

    Das ist sehr schwierig, denn Du wirst sicherlich niemanden finden, der Dir dann den fehlenden Strom liefern wird. Denn mit geeigneten Zählern wird genau überprüft, zu welchem Zeitpunkt Strom von der KWK Anlage eingespeist wurde und wann Du welchen entnommen hast. Beides muss selbstverständlich zeitgleich passieren.


    Ansonsten wird Dir niemand den ansonsten eingespeisten Strom abkaufen ( am alten Objekt ) und niemand wird Dir an Deinem Wohnort ( außer zu extrem überhöhten Preisen ) Strom liefern.


    Ich habe das jetzt ganz einfach verständlich geschrieben, ohne Fachbegriffe zu verwenden.

  • Hallo Dachsfan,


    danke für Deine Ausführungen.

    Zitat

    Ich habe das jetzt ganz einfach verständlich geschrieben, ohne Fachbegriffe zu verwenden.

    Danke dafür, aber zur Not könnte ich ja googeln (oder besser noch http://www.gexsi.com nutzen) können.


    Ich vermute, Du meints mit den "geeigneten Zählern" usw., dass eine viertelstündliche Lastgangmessung bei Erzeuger und Abnehmer vorzunehmen sei und so weiter.


    Genau dieses Thema hat jedoch das Urteil des BGH vom 5. Oktober 2016 verneint. Hier ein Link: https://ra.de/urteil/bgh/urteil-viii-zr-22815-2016-10-05.


    Zitat

    Ansonsten wird Dir niemand den ansonsten eingespeisten Strom abkaufen ( am alten Objekt ) und niemand wird Dir an Deinem Wohnort ( außer zu extrem überhöhten Preisen ) Strom liefern.

    Da gebe ich Dir Recht. Mit dem "ansonsten eingespeisten Strom" könnte ich ggf. noch leben, wenn der nicht vergütet würde. Auf Abnehmerseite würde ich schlechtestenfalls bei Unterversorgung durch das BHKW in die Grundversorgung des örtlichen Netzbetreibers rutschen.