Beiträge von Pfleger

    Hallo Dachsfan,

    Mir geht es nicht umbedingt um die 20 Euro.

    Mir geht es um die Obtion alle 4 Stromanschlüsse nicht mehr zusammen zu fügen zu müssen um Mieterstrom zu nutzen und damit viel Geld sparen könnte.

    Das Gesetz habe ich aber noch nicht verstanden...

    okay danke für die Beurteilung da werde ich so wohl beim alten lassen.

    Da es warscheinlich von einen Spezialisierten Steuerberater bearbeitet wurde.

    Kennt jemand das offizielle Gesetz über Smartmeter?

    Welches unkompliziert llesenkann.

    Da es Meines Wissens noch nicht veröffentlicht wurde und der Entwurf zu verwirrend für ein Laie ist.

    Hallo Aligante wir würden gerne auf Mieterstrom umstellen.

    Dabei haben wir über 70 000Euro unbaukosten wegen Stromanschluß Zusammenlegung bekommen wir nicht durch...

    Da gibt es doch das neue Smattmeter Gesetz welches ich den Stromzähler Viertuell betreiben kann.

    Ist das für unsere Anlage möglich.

    Wir haben 1Stronabschluß mit BHKW und 1Stromkabel mit 3 Stromanschlüsse. Welches nicht Physikalisch verbunden ist mit dem BHKW.

    Hallo danke für die Infos.

    Es handelt sich um eine 20KW Stromanlage.

    Ca 100000kwh werden an die Stadtwerke verkauft und ca.16000kWh als Hausstrom verwendet. DIESER Hausstrom wird in der Abrechnung nicht erwähnt.

    Es handelt sich um eine WEG Eigentümer sind 50Personen.

    BEewohner sind teils Mieter und Teins Eigentümer.

    Die Abrechnung wird nach den Heizkosten bezahlt Kosten Anteilsmäsig an Wärme Bewohner und Strom Eigentümer.

    Mit Vollwartungsvertrag.

    Diese Anlage wird Steuerlich Abgesetzt.

    Das besondere Wissen ist von der Hausverwaltung aus ausrede verwendet worden.

    Zum einen geht es mir um die richtige Abrechnung, um die Darstellung wieviel unsere Anlage leistet Aber auch um das günstigste für die Eigentümer welche dort wohnen.

    LG Pfleger

    Hallo wir haben ein BHKW welches den Strom an die Stadtwerke verkauft.

    Der Hausstrom wird unter Eigenstromnutzung zum Teil finanziert.

    Gas und die Reperaturskosten werden anteilsmäsig wie es der Gesätzgeber vorschreibt von den Eigentühmer bezahlt der Hausstrom von den Bewohner.

    Eigenstromnutzung ist unentgeldlich da wir nicht an Dritte verkaufen dürfen und die Hausverwaltung zwar der Geschäftsführer ist aber nicht genügend für die Abrechnung ausgebildet ist.

    Es wird järlich von Steuerberater die Steuer erhoben und eine Geschäftsform ist vorhanden.

    Ist diese Aussage unendgeldliche Eigenstromnutzung richtig wie würdet Ihr es regeln Eigentühmerverhältnis 50 zu 50-

    LG

    Pfleger

    Hallo ich habe im Netz folgenden Artikel gelesen

    https://www.pv-magazine.de/202…aren-quote-bei-heizungen/

    Gibt es dazu von seitens BHKW in einer WEG welches der Motor 2025 ausgetauscht werden muß erkenntnisse ob das BHKW dann zu 65 Erneuerbar sein muß?

    Oder es einfach über Wasserstoff läuft und die Mehrkosten die Eigentühmer bezahlen?

    Oder wir sind ein Nahwärmenetz laut Energieausweis und haben damit bis 2045 zeit?


    Was für eine Meinung wie das Gesetz für BHKW für Bestandsanlagen weiter ausgelegt wird habt Ihr?


    LG

    Pfleger

    Hallo ,

    Es ist besser geworden früher war der Begrenzer auf 60 Grad gesetzt heute nur noch 36 Grad.

    Bei Extremsituationen war der Fußboden bei über 60 Grad. (Keiner im Haus Heizte einer schon im Bad.)


    Heizungsbauer meint das der Dreiwegemischer immer etwas geöffnet sein muß. Dadurch die erhöte Themperaturen im Schwankung.

    Er meinte das Wasser muß irgendwie in den Vorlauf rein Gespritzt werden dies sei genauer wurde aber nicht eingebaut.

    Im Rückgebeude funktioniert es aber.

    Das Haus ist von 2015.

    Hallo,

    bei unserer WEG-Anlage 2 Häuser Schwankt bei der Fußbodenheizung im Vordergebeude die Themperatur in 15 Min ca. 15Krad rauf und runter.

    Im Rückgebeude +-2 Krad.

    Gibt es eine Norm die Vorschreibt wie hoch die Schwankungen Max. sein dürfen. Wo kann man dieses offen im Internet lesen?

    für Antworten bedanke ich mich im Vorraus.

    Mit freundlichen

    Grüßen

    Pfleger

    Hallo danke für die Infos.
    Beim Bhkw wird doch eine gewisse Energie abgezogen wegen den Umweltbonus Stromerzeugnis...
    Ich weiß aber nicht welcher von welchen Verbrauch
    LG.
    Pfleger

    Hallo,
    Auf meiner Heizungsabrechnung stehen folgende Daten: (Daten verändert)
    Heizungsverbrauch 100 000 kWh
    Bhkw Wärme 120 000kwh
    Bhkw Strom ca. 60 000kwh Gasverbrauch.
    Wie kann ich den Energieverbrauch laut Energieausweis berechnen? Ich verstehe die Rechnung noch nicht.
    LG.
    Pfleger

    Hallo bitte auch in das Grundbuch nach schauen.
    Stadtwerke müssen euch beweisen wen das Netz gehört können sie es nicht gehört euch das Netz da es auf euer Grund liegt.
    Wie viele Hausstromanschlüsse hat die WEG?
    Man könnte auch ein seberates Netz aufbauen.
    LG.
    Pfleger

    Hallo Eike,
    Ich selber habe eine 2015 WEG-Wohnung mit KWK-Anlage.
    Ihr seid verpflichtet die EneF eizuhalten sollte es nicht eingehalten werden so kann es passieren das die KFW und andere Leistungserbringer den Zuschuß zurück verlangen kann. Kommt normal nicht vor aber ein Druckmittel.
    die Hausverwaltung hätte diesen Vertrag besser prüfen müssen. Ob die Hausverwaltung euch wegen schlechter Beratung Schadenersatz an euch zahlen muß stelle ich mal in frage. Diese hätte Euch mind. 3 Angebote geben sollen.


    Wer mußte nun diese Anlage bei Euch laut Teilungserklärung einbauen? diese hat auch eine 2 Jährige Gewehrleistung zu tragen.


    Ein neuer Contraktor ist immer die Frage der Qualität von Contraktors. Wir selber lassen die Anlage warten von Viessmann und die Anlage wird wirtschaftlich von der Fa. EM-Energietechnik betreut.
    Diese kann eine neue Anlage planen und betreuen dieser hat aber kein Risiko zu tragen ist aber billiger.


    Gruß
    Pfleger