...denn der fährt auch ein Elektroauto. Trotzdem muste ich manchmal mit meinen Nackenhaaren zum Frisör, nachdem ich ihm zuhört hatte.
Kernsanierung eines großen Einfamilienhauses.....Qual der Wahl...BHKW....Brennwert...Geothermie...
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BHKW
Nachdem ich gestern bei Vaillant war und telefonisch intensive Nachhilfe vom ecopowerprofi (Herzlichen Dank noch einmal dafür!) erhalten habe, möchte ich kurz mein gegenwärtiges Verständnis darstellen:1. Ich nehme an, dass ich ca. 9.000 kWh/a Strom im Jahr verbrauche und einen Wärmebedarf von 45.000 kWh/a habe.
2. Weiter nehme ich an, bei einer Gasbrennwerttherme (SlK) einen Wirkungsgrad von 98% und bei dem Ecopower 1.0 (EC) einen Wirkungsgrad von 83% zu haben.
3. Bei maximaler Laufzeit könnte der EC 8.760 Stunden produzieren (24 x 365)
4. Pro Stunde Laufzeit erzeugt der EC 1 kW Strom und 2,5 kW Wärme
5. Bei ca. 6.000 Std. Laufzeit (68%; lässt sich leichter rechnen) erzeugt der EC also 6.000 kW Strom und 15.000 kW Wärme
6. Der Spitzenlastkessel müsste demnach 30.000 kW Wärme zusätzlich erzeugen (45.000 - 15.000)
7. Bei den angenommenen Wirkungsgraden würde ich also 18.072 kW bzw. 30.612 kW Gas verbrauchen, was wiederum einem Gasbezug von 54.040 kW/a entspricht ( 48.685 x 1,1)
8. Sollte ich 70% Strom selbst verbrauchen, müsste ich noch 4.800 kW zukaufen ((9.000 - (6.0000 x 70%)) und könnte 1.800 kW "verkaufen" (6.000 - 4.200)Wenn das so stimmen würde (bitte einmal kritisch drüberschauen), wären lediglich die Laufzeit des EC und die Menge des selbstverbrauchten Stroms mehr oder weniger unbekannte Variablen.
Jetzt müßte ich mir noch Gedanken über die Investition- und Betriebskosten machen. Aus dem Forum habe ich dazu Werte, von denen ich aber nicht weiß, ob sie jetzt (Februar 2013) noch aktuell sind:
KWK-Vergütung = 0,0511
Baseload + vNNE = 0,0581
Stromsteuer = 0,0205
Zuschuss BFA = 1.500
Energiesteuererstattung = ???
Mehrwertsteuer auf Kauf wird erstattet (auch auf die Installation???)
Eine kalkulatorisch anzusetzende Abschreibung würde sich ja wahrscheinlich nur auf das "Kerngerät" mit dem Motor beziehen müssen.Was meint Ihr dazu?
Und, nachträglich, noch eine Frage: Gibt es für den Gasbezug eine Mehrwertsteuerbefreiung?
Hallo, nach der ganzen Polemik, die man ja vielleicht auch untereinander austauschen kann, zurück zum Thema: Sind meine obigen Annahmen korrekt?
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Ich weiß nicht wie du auf die 83% beim Eco kommst. Vailant gibt bis zu 92% Gesamtwirkungsgrad an. D.h. Elektrische Arbeit und Wärme. Das wären bei mir dann 22900kWh Gas.
Das Betriebsstunden und Stromeigennutzung etwas vage sind ist soweit "normal". Das könnte man nur mit Gewissheit sagen wenn man ein Jahr lang Daten sammelt.
Und die VNNE sind abhängig vom Netzbetreiber, manche zahlen das noch weniger als 0,01€.
Mit Steuer kenn ich mich nicht genügend aus.
mfg JAU
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Danke!
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Moin,
zu Punkt 2. 83% auf Brennwert kommt hin
zu Punkt 4. mehr als 2,3KW hat mein geeichter Wärmemengenzähler noch nie angezeigt
zu Punkt 5. für 6000nutzbare kWh müssen 6250kWh erzugt werden und Wärme kommen nur 13800kWh
zu Punkt 6. 31200kWh
zu Punkt 7. 31820kWh+23900kWh = 55720kWh Gasbezug (Brennwert)KWK Vergütung = 0,541Cent
Vorsteuer auf alles mit der Folge das USt.Pflich für alle Einnahmen
AfA wenn gut gemacht auf gesamte Anlage nebst Anbindung
Gas siehe Vorsteuermfg
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"Vorsteuer auf alles mit der Folge das USt.Pflich für alle Einnahmen"
Sofern Wärme oder Strom umsatzsteuerfrei abgegeben werden, z.B. an Mieter,
ist ein entsprechender Anteil der Vorsteuer nicht abziehbar.
Das sagt mein Steuerberater und der freundliche Herr vom FA Coburg, welcher bei uns einen Vororttermin hatte.
Also unbedingt Steuerberater und FA auf dieses Thema rechtzeitig ansprechen.
Also Vorsicht mit der Vorsteuer, die besser nicht in die Kalkulation mit einbeziehen.
Grüßle
Hermann -
Dann sind denen wohl die 2010er Änderungen durch die Lappen gegangen??
Vom 15. Dezember 2010
OFD Niedersachsen S 2240 – 186 - St 221/St 222
Bezug: OFD Hannover vom 31. Januar 2006 S 2240 – 186 - StO 221/S 7104 – 141 - StO 171ZitatIch weise darauf hin, dass die im Rahmen einer Vermietung von Wohnraum
an Dritte aus der Zurverfügungstellung von Wärme und Strom erzielten
Einnahmen nicht als Nebenleistung bei den Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung zu erfassen sind, sondern aufgrund des
Subsidiaritätsprinzips des § 21 Abs. 3EStG Betriebseinnahmen des
Gewerbebetriebs darstellen.Bin aber nicht im Bilde ob das mitlerweile in irgendwelche Durchführungsverordnungen übernommen wurde.
mfg
PS: Dein Steuerfuzzi hat natürlich recht mit seiner Aussage - Du hast aber auch die Möglichkeit es anders zu machen wenn Du willst ( siehe oben)
PPS: welchen Faktor hat der freundliche vom FA vorgeschlagen ??
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Das ändert aber nichts an der Nichtberücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht für diese Einnahmen,
man kann auch umsatzsteuerfreie Einnahmen haben,
darf dann im Gegenzug die Vorsteuer auch nur im entsprechenden Verhältnis abziehen, meinte der freundliche Herr vom FA Coburg. -
Hallo alikante,
nach deinen Zahlen aus Punkt 5 ergibt sich ein Wirkungsgrad von 77,62 % auf den Brennwert bezogen.
Mit steigendem Start-Stop in den wärmeren Jahreszeiten und den Verlusten des Pufferspeichers werden es wohl im Jahresdurchschnitt keine 70 % werden.Ist das wirklich hocheffizient?
Mit freundlichen Grüßen
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nö Fuchs,
da hab ichs entweder falsch gerechnet oder Du??? Punkt 5 ist das Resultat von Punkt 2 und bezieht sich auch auf diesen.
Ich habe nur die fast 4% Differenz zwischen KWK-Strom und erzeugtem Strom klarmachen wollen - nicht das sich jemand auf den erzeugten Strom den Zuschlag berechnet.
mfg
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Hallo alikante,
wenn du auf 83 % Wirkungsgrad kommen willst, muss 1 kWh Strom und 2,5 kWh Wärme zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Liegen einer oder beide Werte niedriger, ist auch der Wirkungsgrad geringer, oder?Mit freundlichen Grüßen
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Moin
Liegen einer oder beide Werte niedriger, ist auch der Wirkungsgrad geringer, oder?
nicht unbedingt, Du vergisst den Gasbezug !! Ich rechne nicht mit den Werten aus dem Datenblatt sondern mit den vom Gaszähler abgelesenen. Und da ergibt sich (bei meinem Gerät) ein Wirkungsgrad von etwa 83% Ho was irgendwas um die 90% Hu sind.
Ausserdem gibts ne leichte Verschiebung zugunsten des elektrischen Wirkungsgrades sodass dort knapp 27% rauskommen.mfg
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Die Bratwurst hat zwei Enden. mal vom anderen Ende aus:
1kw elektrisch
2,5 kW Wärme
Angenommen, 4,22kWh oberen Heizwert = Brennwert ans Gaswerk bezahlt, dann kommen 83% , bezogen auf den Brennwert heraus .Die Rechnung, die Equicon aufstellen muss, entspricht entfernt der unserer Kölner Anlage.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir zuerst isolieren und Energie, auch elektrische, einsparen, alle direktbeheizte elektrische Energievernichtung herauswerfen und die Zukunft abwarten.
Jahrzehntelang haben wir getestet, wie man in einem Einfamilienhaus mit Büro den Stromverbrauch an den verbilligten Nachtstromtarif, der einst auch tagsüber für zwei Stunden geliefert wurde, anpassen kann und kamen zu einem recht enttäuschenden Ergebnis von immerhin 30%.Die 5000kWh Stromverbrauch für Rechneranlage und Büro konnten wir durch Geräteaustausch auf einen Bruchteil herunterdrücken, es muss kein Server mehr durchlaufen.
Wir kamen zu dem Ergebnis, dass wir zuwarten, bis das Heizwert-BHKW, wie von Vaillant in Düsseldorf verkündet, in eins, zwei Jahren zu einerm Brennwert-BHKW wird, mit mehr Betriebserfahrung. Bis dahin ist auch der Kamin auf Brennwert umgebaut und der Schlamm aus der Anlage gespült, der uns kiloweise entgegensprudelte. Bis dahin wartet auch die vorhandene Wärmepumpe auf ihren Wiedereinsatz in Kopplung mit dem BHKW, für das jetzt kein Geld mehr da ist..Bis dahin: uralter Viessmann-Edelstahlkessel von 1986, der nach dem ersten Spülen nicht mehr knattert und schon innerhalb des Schornsteineinzuges leicht kondensiert. Das Ding ist durchkorrodiert und gelötet. Gibts nicht? Gibts! Seit Jahren dicht.