Energieausweis für Gebäude, der Energiepass mit BHKW

  • ...du verwechselst das mit der Berechnung des Primärenergiebedarfs. Da fliesst eine Anlagenaufwandszahl mit ein (also die Anlagentechnik).


    Die wird aber bei einem Verbrauchspass nicht berechnet ;)


    Hab ich dir schon min. 10x erklärt :-(/ :-(/ :P


    Les dir mal den Text oben genau durch. Da steht das der Stromanteil nur bei Nichtwohngebäuden in der Berechnung berücksichtigt wird (denn hier wird auch der Stromverbrauch des Gebäudes berücksichtigt). Wir leben aber überwiegend in Wohngebäuden und da wird die Stromerzeugung offiziell nicht berücksichtigt @:pille (vielleicht braucht man da keinen Strom ?( :P ).


    Gruß
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 6,92 kWp (Eigennutzung), PV-Anlage 2,06kW (Volleinspeisung), Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

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    2 Mal editiert, zuletzt von Tom3244 ()


  • Hab ich, dann stehe ich wohl auf der Leitung @:pille

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo,


    wo ist hier das Problem?
    Der Faktor von 1,15 entspricht einem Wirkungsgrad von 87 %. Warum soll das ein Witz sein? Mit den Angaben zum Öldachs ergeben sich folgende Werte.


    Strom 5,3 kW x 1,15 = 6,1 kW
    Wärme 10,5 kW x 1,15 = 12,1 kW


    6,1 kW + 12,1 kW = 18,2 kW


    Verbrauch nach Senertec 17,9 kW, also keine große Abweichung.


    Würde ich in diesem Fall das Gebäude mit einem einfachen Kessel beheizen, verbrauche ich ja auch die 12,1 kW. Man sieht an diesem Beispiel natürlich auch den Mehrverbrauch von 6,1 kW für die zusätzliche Stromerzeugung.


    Da dieser Mehrverbrauch aber mit dem Verbrauch zu Heizzwecken nichts zu tun hat, wird er eben herausgerechnet. Würde ich mehr herausrechnen, würde es kalt in der Bude.




    Mit freundlichen Grüßen

  • @Dachsfan


    ähhh, du Brille brauchen ?(



    Zitat

    In der "Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 4 und § 19 Abs. 4 EnEV" "Regeln zur vereinfachten Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten und zur Witterungsbereinigung
    im Nichtwohngebäudebestand und Bekanntmachung von Vergleichswerten für Nichtwohngebäude"
    vom 16.11.06 des Bundesministeriums unter Abschnitt 4.1 steht:




    @Fuchs


    falls du das mit dem Witz hierauf beziehst


    Zitat

    Da das ja ein Witz ist das die Stromerzeugung bei Wohngebäuden nicht berücksichtigt werden soll, werde ich das so handhaben wie für nicht Wohngebäude .


    muß ich auch dir sagen gehe zu Fielmann, da wird dir geholfen :P


    Das mit dem Faktor 1,15 kommt beim Dachs ziemlich gut hin, hast du ja auch richtig erkannt ;)



    Gruß
    Tom


    P.S. muß wohl noch eine Lupenfunktion mit einbauen, oder eine Vorlesefunktion :P

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    3 Mal editiert, zuletzt von Tom3244 ()

  • Hallo Tom,


    auch wenn der Verbrauchsausweis sicherlich nicht in allen Fällen optimal ist, so ist er doch nicht ganz wertlos. Ich denke, er soll analog zur Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen für elektrische Geräte den Käufer oder Mieter von Haus oder Wohnung über den wahrscheinlichen Energiebedarf zur Klimatisierung informieren. Da der Energiebedarf für Wärme und Kälte stark von Bauausführung und Wirkungsgrad der Heizung oder Klimaanlage abhängt, bezieht sich der Verbrauchsausweis vorrangig auf diese Energie. Sicherlich hat auch der Nutzer Einfluss auf den Energieverbrauch, aber undichte Fenster oder ungedämmte Kellerdecken kosten eben einen Verbrauchsaufschlag. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen soll der Verbrauchsausweis anzeigen, damit auch ein Laie die zuküftigen Kosten einschätzen kann.


    Ob ich nun ein Haus mit einem BHKW oder einem einfachen Kessel beheize ist egal, haben beide Geräte den gleichen Wirkungsgrad ist der Verbrauch an Energie ebenfalls gleich. Rechne ich beim BHKW die Energie für den Strom nicht heraus liegen die Kosten zu hoch, rechne ich mit Faktor 2 oder gar 3 habe ich auf dem Papier ein Passivhaus da der ganze Brennstoff der Stromerzeugung zugerechnet wird. In diesem Fall sind dann Streitigkeiten mit Käufer oder Mieter schon vorprogrammiert.


    Was ich nicht verstehe ist die Sache mit dem Witz.


    Auf Deine Anfrage hat man Dir doch mitgeteilt, dass sowohl bei Nichtwohngebäuden als auch bei Wohngebäuden der Anteil für den Strom herauszurechnen ist.
    Also ist es doch vollkommen egal nach welcher Methode.


    Falls ich wieder etwas überlesen habe, genügt eine Erinnerung an Fielmann.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Für meine alte Burg Baujahr 1911 (siehe meine Hütte )habe ich mit Tom mehrere Varianten Durchgerechnet. Die Kellerdecke ist nicht gedämmt, die Fenster sind vorsichtig gesagt nicht die besten und ich komme auf ca. 180KWh/a. Und jetzt kommt der Hammer, wenn ich die Wärmeerzeugung fürs Warmwasser nun von der Heizung abklemme und Elektrisch mache, dann bin ich bei 108KWh. Das ist nach dem Pass Niedrigenergiestandard Neubauniveau @:pille


    Was da noch sinnhaft ist an dem Pass ist muss mir mal jemand sagen, ich kann da keinen Sinn mehr drin sehen, ausser per Gesetz Geld ausgeben zu müssen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Fuchs,


    das Problem ist das im offiziellen Berechnungsverfahren für Wohngebäude ein BHKW nicht berücksichtigt wird. Das ist der Witz.
    Bei Nichtwohngebäuden wird das berücksichtigt, denn da fliesst auch der Stromverbrauch in die Berechnung mit ein.
    Das Schreiben sagt nur das man das so rechnen kann, aber ob das rechtens ist ?( ?( Ich mach es jedenfalls so das ich den Verbrauch für die Stromerzeugung herausrechne ;)


    Der Verbrauchspass hat so viele Schwächen das ich meine der hat den Nährwert eines Reiskorns @:-


    Rechne mal ein Haus mit Durchlauferhitzer für Warmwasser. Ich finde da in den Berechnungen nichts, das wird schlicht unter den Tisch gekehrt.


    Was sagt mir der Ausweis wenn du da Mieter drin hast die immer das Fenster auf haben und feste heizen (gibts ne Menge von) oder andere die sich bei 18°C Raumtemperatur wohlfühlen und fast nicht heizen. Das Ergebnis ist, ich weiß nicht was das Gebäude tatsächlich verbrauchen dürfte.


    Wenn man einen Bedarfsausweis erstellt kann man das nach der Berechnung sagen. Wenn sich da im Nachhinein Differenzen ergeben sind die auf das Nutzerverhalten zurückzuführen. Ausserdem wird hier der Primärenergeinsatz berechnet der für die gesamte Kette vom Bohrloch bis zum Heizkörper alles beiinhaltet. Das hat wesentlich mehr Aussagekraft da hier auch die Technik eine große Rolle spielt (vergleiche mal ne Pelletsheizung mit einer Elektroheizung da wirst du Augen machen).



    Das mit der Brille war nicht ernst gemeint, dafür bekommste jetzt aber 2 Punkte auf die Armbinde :P ;) 8)


    Gruß
    Tom

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    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


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  • Hallo Fuchs,


    mir wurden von Tom auch schon welche verliehen :]


    Grüße


    Bruno

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  • ..lauter Einäugige hier :D )))) ))))


    Gruß
    Tom



    P.S. Gründen wir halt noch eine KWK-Blinden Selbsthilfegruppe :P :D

  • Hallo annelein,


    auf der linken Seite im Bereich Mitgliederservice gibt es den Link Energieausweis. Dort kann man ihn bestellen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,
    im Forum gab es die Möglichkeit sich einen Energieverbrauchsausweis erstellen zu lassen (gegen eine Gebühr).
    Die Stelle finde ich nicht, wo die Kontaktadresse steht, kann jemand weiterhelfen.


    Danke und Gruß