Hallo und Guten Tag!
Bin neu hier im Forum, und lese schon seit längerem mit.
Ich habe vor, mir ein Eigenbau-BHKW in den Keller zu stellen, um der alten Gastherme das Leben zu erleichtern, und meinen Geldbeutel zu entlasten. Zu meinem BHKW aber später mehr, wenn ich mal ein paar ruhige Minuten habe.
Was mich aber jetzt doch sehr brennend interressiert, und deswegen dieser Vorab-Thread, ist die Frage nach der Fachunternehmererklärung.
Da mein Schornsteinfeger gestern zufällig im Hause war, habe ich ihm mein Vorhaben geschildert.
Er meinte, dass er sich einen alten VW-Dieselmotor nicht als zulässiges BHKW vorstellen könne, er wolle sich aber schlau machen. Dann brachte er die Fachunternehmererklärung ins Spiel, die er als Schornsteinfeger bräuchte, um eine Anlage abnehmen zu können.
Nachdem ich nun hier im Forum keinen einzeigen Thread zu diesem Thema gefunden habe, bin ich doch etwas verwundert.
Vielleicht könnt ihr mich ja aufklären, was es mit dieser Fachunternehmererklärung auf sich hat, und ob ich sie für ein Eigenbau-BHKW wirklich brauche, oder eventuell selber ausstellen darf?!?!?!
Hoffe auf positive Antworten,
droeti