Fachunternehmererklärung

  • Hallo und Guten Tag!


    Bin neu hier im Forum, und lese schon seit längerem mit.
    Ich habe vor, mir ein Eigenbau-BHKW in den Keller zu stellen, um der alten Gastherme das Leben zu erleichtern, und meinen Geldbeutel zu entlasten. Zu meinem BHKW aber später mehr, wenn ich mal ein paar ruhige Minuten habe.


    Was mich aber jetzt doch sehr brennend interressiert, und deswegen dieser Vorab-Thread, ist die Frage nach der Fachunternehmererklärung.
    Da mein Schornsteinfeger gestern zufällig im Hause war, habe ich ihm mein Vorhaben geschildert.
    Er meinte, dass er sich einen alten VW-Dieselmotor nicht als zulässiges BHKW vorstellen könne, er wolle sich aber schlau machen. Dann brachte er die Fachunternehmererklärung ins Spiel, die er als Schornsteinfeger bräuchte, um eine Anlage abnehmen zu können.
    Nachdem ich nun hier im Forum keinen einzeigen Thread zu diesem Thema gefunden habe, bin ich doch etwas verwundert.


    Vielleicht könnt ihr mich ja aufklären, was es mit dieser Fachunternehmererklärung auf sich hat, und ob ich sie für ein Eigenbau-BHKW wirklich brauche, oder eventuell selber ausstellen darf?!?!?!


    Hoffe auf positive Antworten,



    droeti

  • Hallo,


    habe mich jetzt selber nochmal weiter schlau gemacht.
    In der Landesbauordnung von RLP (für andere kann ich es nicht sagen) steht unter §62 Abs. 1 Satz 2 b, das Blockheizkraftwerke keinem Bauantrag bedürfen.
    Unter §62 Abs. 1 Satz 2 a steht, dass Feuerungsstätten, die von einem Fachunternehmen installiert werden, keinen Bauantrag bedürfen.


    Ich lese das jetzt so, dass Feuerungsstätten im Allgemeinen von einem Fachunternehmen installiert werden müssen, um ohne Bauantrag gebaut werden zu dürfen, Blockheizkraftwerke dieser Einschränkung jedoch nicht unterliegen. :thumbup:
    Sehe ich das richtig?! _()_


    Zum nachlesen: http://www.vordruckverlag.de/lbo/rp1.pdf


    Liebe Grüße,


    droeti

  • Hallo,


    das kenne ich und der Schornsteinfeger sagt immer mal erst er braucht die Fachunternehmererklärung. Nach genauer Recheche stellt er dann fest das dies nicht so ist. Das gilt aber nur für Öl.
    Bei Gas sieht es schon anders aus.
    Wenn die Heizleistung unter 50 KW bleibt braucht man keinen Bauantrag und auch nicht diese Erklärung.
    Allerdings die Abgasleitung muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden.


    Was willst Du mit dem VW-Dieselmotor beheizen? Dürfte für normale Objekte viel zu groß sein.


    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo Spornrad,


    danke für die Antwort!
    Gehe jetzt mal davon aus, dass er das dann auch die nächsten Tage so feststellt, und sich wieder bei mir meldet.


    Mein "Objekt" ist ein altes Weingut mit Seitenbau, und hat fast 600qm an Wohnfläche. Der Gaskessel, der abgelöst wird hatte 42 KW, ich hoffe mal, dass ich so viel nicht mehr brauche...
    Den Motor habe ich gewählt, weil er 1. noch da war (das Auto aussenrum habe ich verschrottet) und ich 2. sicher weiß, dass ich ihn mit PÖL bzw altem Fritenfett fahren kann.
    Eine genaue Beschreibung von meinem Vorhaben stelle ich aber auch noch ein, wenn ich mal en ruhige Minute habe.


    Grüße,


    droeti

  • Hallo,


    noch ein paar Worte dazu!


    Ein BHKW ( gleich welcher Betriebsstoff ) fällt nicht unter die Feuerstättenverordnung, da es sich um ein MOTORKRAFTWERK handelt. Der Schorni darf mal am Abgasrohr schnüffeln, allerdings sollte dieses entsprechend weit über der Traufe enden!


    oebuba

  • Hallo droeti


    Dein Vorhaben hört sich gut an, mit dem Motor machst du auch nichts falsch.
    Habe mit den VW Motoren nur gute Erfahrungen gemacht.
    Gerade der VW Diesel Motor ist eigentlich für ein BHKW genau richtig, auch das mit dem Zahnriemen ist eigentlich nicht schlimm.
    Die halten locker 5-6000 Stunden durch, auch nach dieser Zeit ist es nicht gesagt dass er schon getauscht werden muss.
    Was ich dir nur empfehlen kann ist, alle Verschleißteile wie Lager, Kolbenringe, Schaftdichtungen, und Wellendichtringe zu erneuern.
    Ist immer lästig so was hinterher zu machen wenn alles fertig und zusammen ist.
    Eventuell wenn die Möglichkeit besteht auch vorher mal die Kompression prüfen, kann nie schaden.
    Wenn die schon schlecht ist wird wohl auch noch eine Bearbeitung der Zylinderbohrungen und neue Kolben fällig sein müssen.