Beiträge von droeti

    Hallo Spornrad,


    danke für die Antwort!
    Gehe jetzt mal davon aus, dass er das dann auch die nächsten Tage so feststellt, und sich wieder bei mir meldet.


    Mein "Objekt" ist ein altes Weingut mit Seitenbau, und hat fast 600qm an Wohnfläche. Der Gaskessel, der abgelöst wird hatte 42 KW, ich hoffe mal, dass ich so viel nicht mehr brauche...
    Den Motor habe ich gewählt, weil er 1. noch da war (das Auto aussenrum habe ich verschrottet) und ich 2. sicher weiß, dass ich ihn mit PÖL bzw altem Fritenfett fahren kann.
    Eine genaue Beschreibung von meinem Vorhaben stelle ich aber auch noch ein, wenn ich mal en ruhige Minute habe.


    Grüße,


    droeti

    Hallo,


    habe mich jetzt selber nochmal weiter schlau gemacht.
    In der Landesbauordnung von RLP (für andere kann ich es nicht sagen) steht unter §62 Abs. 1 Satz 2 b, das Blockheizkraftwerke keinem Bauantrag bedürfen.
    Unter §62 Abs. 1 Satz 2 a steht, dass Feuerungsstätten, die von einem Fachunternehmen installiert werden, keinen Bauantrag bedürfen.


    Ich lese das jetzt so, dass Feuerungsstätten im Allgemeinen von einem Fachunternehmen installiert werden müssen, um ohne Bauantrag gebaut werden zu dürfen, Blockheizkraftwerke dieser Einschränkung jedoch nicht unterliegen. :thumbup:
    Sehe ich das richtig?! _()_


    Zum nachlesen: http://www.vordruckverlag.de/lbo/rp1.pdf


    Liebe Grüße,


    droeti

    Hallo!


    Ich finde das eine nette Idee, zumal ich auch grade Anfange, mir die ganzen kleinen Detail-Probleme zu erschließen.
    Ich bemühe mich, alles, was ich an Erfahrungen sammle, hier nieder zu schreiben, damit der nächste nicht selber suchen muss.
    Wäre für sowas nicht ein Wiki eine schöne Sache, welches man einfach in Themen untergliedern kann, jeder schreibt seine Erfahrungen dazu, etc?! Dann wäre es auch möglich, verschiedene Größen/Arten von BHKW´s abzudecken...
    Werde mich bei Gelegenheit mal ransetzen, und ein Wiki installieren!


    bis dahin,
    droeti

    Hallo und Guten Tag!


    Bin neu hier im Forum, und lese schon seit längerem mit.
    Ich habe vor, mir ein Eigenbau-BHKW in den Keller zu stellen, um der alten Gastherme das Leben zu erleichtern, und meinen Geldbeutel zu entlasten. Zu meinem BHKW aber später mehr, wenn ich mal ein paar ruhige Minuten habe.


    Was mich aber jetzt doch sehr brennend interressiert, und deswegen dieser Vorab-Thread, ist die Frage nach der Fachunternehmererklärung.
    Da mein Schornsteinfeger gestern zufällig im Hause war, habe ich ihm mein Vorhaben geschildert.
    Er meinte, dass er sich einen alten VW-Dieselmotor nicht als zulässiges BHKW vorstellen könne, er wolle sich aber schlau machen. Dann brachte er die Fachunternehmererklärung ins Spiel, die er als Schornsteinfeger bräuchte, um eine Anlage abnehmen zu können.
    Nachdem ich nun hier im Forum keinen einzeigen Thread zu diesem Thema gefunden habe, bin ich doch etwas verwundert.


    Vielleicht könnt ihr mich ja aufklären, was es mit dieser Fachunternehmererklärung auf sich hat, und ob ich sie für ein Eigenbau-BHKW wirklich brauche, oder eventuell selber ausstellen darf?!?!?!


    Hoffe auf positive Antworten,



    droeti