Hi,
hier was neues vom BMU
Stand: Juni 2008
Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
Wer Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt, spart Brennstoff und entlastet die Umwelt.
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie. Dank der stark verbesserten Primärenergieausnutzung erzeugen sie etwa 34% weniger CO2 (Kohlendioxid) als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom.
Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird. Dies sind besonders Wohngebäude (Warmwasserbereitung), Gewerbebetriebe, Schulen, Hotels, Altenheime, Sportstätten usw.
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Mini-KWK-Anlagen durch Zuschüsse zu Investitionen in [Blockierte Grafik: http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gif] Neuanlagen) mit einer Leistung bis maximal 50 kWel. Einen [Blockierte Grafik: http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gif] Bonus erhalten KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen.
Anforderungen
- Leistungsbereich bis 50 kWel
- Übertreffen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen:
- mind. 10% Primärenergieeinsparung
- mind. 80% Jahresnutzungsgrad
- Vollwartungsvertrag vom Hersteller
- integrierter Stromzähler.
- Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft.
- Kein Einsatz in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen
Antragstellung
Anträge bearbeitet ab dem 1. September 2008 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.
Fördersätze
Der Förderbetrag besteht aus einem Leistungs-Anteil und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor).
Förderung = Vbh-Faktor * Leistungs-Anteil
Die erwarteten Vollbenutzungsstunden pro Jahr stehen für die zu erwartende CO2-Vermeidung der geförderten Anlage. Der Leistungs-Anteil ergibt sich aus der Summe von Basis- und Bonusförderung
Basisförderung
Die Basis-Förderung erhalten alle neuen Mini-KWK-Anlagen, die die oben genannten Anforderungen einhalten. Weil kleinere Anlagen pro kWel vergleichsweise teuer sind, sind die Fördersätze dort am höchsten - mit steigender Anlagengröße sinkt der Förderbetrag pro kWel entsprechend.
Die Basisfördersätze je kWel betragen:
Von [kW] | Bis [kW] | |
0 | 4 | 1.550 € |
4 | 6 | 775 € |
6 | 12 | 250 € |
12 | 25 | 125 € |
25 | 50 | 50 € |
Beispiel: Bei 10 kW beträgt der Zuschuss 8.750 Euro (4 * 1.550 2 * 775 4 * 250), bei einem Vbh-Faktor (s.u.) von eins.
Bonusförderung
Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die jeweils den halben Wert der Vorgaben der gültigen TA-Luft für NOx und CO einhalten.
Die Bonusfördersätze je kWel betragen:
Von [kW] | Bis [kW] | |
0 | 12 | 100 |
12 | 50 | 50 |
Beispiel: Bei 20 kW beträgt der Bonus 1.600 Euro (12 * 100 8 * 50), bei einem Vbh-Faktor (s.u.) von eins.
Faktor Vollbenutzungsstunden pro Jahr
Der Vbh-Faktor besteht aus „Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag“ geteilt durch den Zielwert von 5.000 Vollbenutzungsstunden. Der Vbh-Faktor belohnt Anlagen, die durch lange Laufzeiten zur Wärmeerzeugung (auch im Sommer) auch viel Strom erzeugen und entsprechend hohe CO2-Emissionen im Kraftwerk vermeiden.
Bei unter 5.000 Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag wird der Faktor wie folgt berechnet:
Vbh-Faktor = Vollbenutzungsstunden / 5.000
Ab 5.000 Vollbenutzungsstunden ist der Faktor gleich eins.
Monitoring
Monitoring
Im Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen werden im Auftrag des Fördergebers zur Evaluierung des Förderprogramms statistische Daten erhoben und anonym ausgewertet.
Gruß
Tom