Nationale Klimaschutzinitiative

  • Hi,

    hier was neues vom BMU :whistling:

    Stand: Juni 2008 Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen Wer Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt, spart Brennstoff und entlastet die Umwelt. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie. Dank der stark verbesserten Primärenergieausnutzung erzeugen sie etwa 34% weniger CO2 (Kohlendioxid) als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom. Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird. Dies sind besonders Wohngebäude (Warmwasserbereitung), Gewerbebetriebe, Schulen, Hotels, Altenheime, Sportstätten usw. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Mini-KWK-Anlagen durch Zuschüsse zu Investitionen in [Blockierte Grafik: http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gif] Neuanlagen) mit einer Leistung bis maximal 50 kWel. Einen [Blockierte Grafik: http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gif] Bonus erhalten KWK-Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen.

    Anforderungen

    1. Leistungsbereich bis 50 kWel
    2. Übertreffen der EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen:
      • mind. 10% Primärenergieeinsparung
      • mind. 80% Jahresnutzungsgrad
    3. Vollwartungsvertrag vom Hersteller
    4. integrierter Stromzähler.
    5. Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft.
    6. Kein Einsatz in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen

    Antragstellung

    Anträge bearbeitet ab dem 1. September 2008 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde.

    Fördersätze

    Der Förderbetrag besteht aus einem Leistungs-Anteil und einem Faktor für Vollbenutzungsstunden (Vbh-Faktor).

    Förderung = Vbh-Faktor * Leistungs-Anteil

    Die erwarteten Vollbenutzungsstunden pro Jahr stehen für die zu erwartende CO2-Vermeidung der geförderten Anlage. Der Leistungs-Anteil ergibt sich aus der Summe von Basis- und Bonusförderung

    Basisförderung

    Die Basis-Förderung erhalten alle neuen Mini-KWK-Anlagen, die die oben genannten Anforderungen einhalten. Weil kleinere Anlagen pro kWel vergleichsweise teuer sind, sind die Fördersätze dort am höchsten - mit steigender Anlagengröße sinkt der Förderbetrag pro kWel entsprechend.

    Die Basisfördersätze je kWel betragen:

    Von [kW] Bis [kW]
    0 4 1.550 €
    4 6 775 €
    6 12 250 €
    12 25 125 €
    25 50 50 €

    Beispiel: Bei 10 kW beträgt der Zuschuss 8.750 Euro (4 * 1.550 2 * 775 4 * 250), bei einem Vbh-Faktor (s.u.) von eins.

    Bonusförderung

    Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die jeweils den halben Wert der Vorgaben der gültigen TA-Luft für NOx und CO einhalten.

    Die Bonusfördersätze je kWel betragen:

    Von [kW] Bis [kW]
    0 12 100
    12 50 50

    Beispiel: Bei 20 kW beträgt der Bonus 1.600 Euro (12 * 100 8 * 50), bei einem Vbh-Faktor (s.u.) von eins.

    Faktor Vollbenutzungsstunden pro Jahr

    Der Vbh-Faktor besteht aus „Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag“ geteilt durch den Zielwert von 5.000 Vollbenutzungsstunden. Der Vbh-Faktor belohnt Anlagen, die durch lange Laufzeiten zur Wärmeerzeugung (auch im Sommer) auch viel Strom erzeugen und entsprechend hohe CO2-Emissionen im Kraftwerk vermeiden.

    Bei unter 5.000 Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag wird der Faktor wie folgt berechnet:

    Vbh-Faktor = Vollbenutzungsstunden / 5.000

    Ab 5.000 Vollbenutzungsstunden ist der Faktor gleich eins.

    Monitoring

    Monitoring Im Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen werden im Auftrag des Fördergebers zur Evaluierung des Förderprogramms statistische Daten erhoben und anonym ausgewertet.

    Gruß

    Tom

  • Hallo Tom


    In dieses Programm passt Luise doch super rein. Bescheinigungen besorgen Antrag ausfüllen , los gehts. .||.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hi Klaus,


    ist quasi auf Luise zugeschnitten :thumbup:



    Gruß


    Tom

  • Hallo,


    wenn ich mir das so durch lese, fällt mir folgendes auf:


    1. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde - die Hersteller werden die Preise wohl etwas anheben.


    2. Vollwartungsvertrag vom Hersteller - optimale Arbeits- und Geldbeschaffung für Hersteller


    3. Einhaltung der jeweils gültigen TA-Luft - wird wohl der Schwarze Mann kostenpflichtig messen dürfen



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Fuchs
    1. Die Massnahme hat noch nicht begonnen, nur die Bestellung ist raus. Das Liefertdatum ist Ende September.


    2.Da ich für meinen Hersteller zum zertifiezierten Werkskundendienst das war Grundbedingung für die Eigenwartung schliese ich mit mir selber einen Vollwartungsvertrag ab.


    3. Die TA Luft muß von der Konstruktion eingehalten werden, das ist bei den China Dieselmotoren nicht der Fall. Der Schornsteinfeger ist durch seine Messgeräte nicht in der Lage das ausreichend zuüberprüfen.


    4. Warum mußt du eigentlich gleich alles mies machen wenn es sich etwas besser für KWK Anlagen entwickelt.


    5. Meine KWK Anlagen sind auch ohne Förderung wirtschaftlich.8650 Bh/a


    6. Argumentiere sauber und mach nicht immer gleich miese Stimmung.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 ()

  • Mein BHKW von 1997 rechnet sich bei Heizölpreisen oberhalb von 95cent/liter incl. Mwst definitiv nicht mehr!
    Ich bekomme nur ca. 8Cent/kwh (incl.Alles) für den verkauften Strom und ich kenne die normalen Reparatur/Wartungskosten die der Dachs in den letzten 10 Jahren verursacht hat.
    Das Gerät ist abgeschrieben! Egal ob Anschaffungskosten mit oder ohne Förderung (die ich ja so wie so nicht mehr berücksichtigen muß)man bekommt bei einem Dauerläufer (wie meinem) die laufenden Kosten nicht wieder rein :-(/
    Investitionsförderungen fördern immer nur den Hersteller nicht den Betreiber |__|:-)
    In diesem Falle halten sie ihn vielleicht am Leben ....mehr nicht!
    Ansonsten heißt für mich die Devise nur WEG von FOSSILEN BRENNSTOFFEN ;(


  • Ich stehe auch vor der Frage, wann ich starten soll. Habe einen Altbau gekauft mit völlig veraltetem Uralt-Kessel (den der Schornsteinfeger stillegt wenn nicht repariert wird), und würde den Dachs gerne jetzt im Sommer einbauen lassen. Aber diese BMU-Förderung kann man offenbar erst frühestens zum 01.09.2008 beantragen, und dieser Antrag muß "vor Beginn der Maßnahme" gestellt werden. "Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluß eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages".


    Da wird es also wohl keine Möglichkeit geben, etwa durch "Probebetrieb" die Inbetriebnahme offiziell etwas rauszuzögern ... schade, wäre eine schöne Förderung gewesen. Aber Bestellung irgendwann im September hieße wohl keine Heizung bis Ende Oktober / Anfang November, das ist die Förderung dann auch nicht Wert ...


    Alternative: Start im Sommer 2009 ? Hmm, laut Wirtschaftlichkeitsberechnung spart mein Dachs pro Jahr 1.800 Euro, und da sind die neuen 5,11 %u20AC für Eigenverbrauch noch gar nicht eingerechnet. So werden wir "neuen", die diesen Sommer handeln wollen / müssen, schwer überlegen, ob wir auf die BMU-Förderung verzichten sollten. Es gibt ja auch keine Garantie, wenn wir den Antrag stellen, daß die Förderung dann auch wirklich gezahlt wird. Ich tendiere jetzt zum Einbau 2008.


    Alex Müller

  • Hallo Softwareminister
    Wenn es der Dachs sein soll, hab ich da mal eine Idee.
    Mach doch eine Optionsbestellung (Reservierung) die nicht binden ist. So das der Vertragabschluß erst nach dem 01.09.08 ist . Dann kannst du den Liefertermin auf den 15.09.08 datieren, und der Vertragabschluß liegt dann nach dem 01.09.08 . ich denke das das ein machbarer Weg ist.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB1530,


    danke für den Tip. Hatte heute schon Kontakt mit meinem Senertec-Händler, der zerbricht sich selber gerade den Kopf, was er über den Sommer mit seinen Neukunden macht. Das hat er sogar von sich aus gesagt, ohne das ich das Thema "BMU-Förderung" ansprach, finde ich sehr fair. Es werden ihn halt alle Kunden ansprechen auf dieses Verfahren, und irgendjemand muß die ganzen Dachse ja vorfinanzieren, die im Lauf des Sommers verbaut werden sollen (und die natürlich alle erst zum 15.09. in Betrieb gehen sollen ...). Aber er versprach mir, daß in Schweinfurt heute die Köpfe rauchen, und das eine Lösung dringend gesucht wird.

  • Hi Softwareminister,


    hast du dir die Bedingungen der Förderung schon genau angesehen und alles in Ruhe durchgerechnet ?(
    Weisst du wie hoch die Kosten für einen Vollwartungsvertrag sind, würde mich mal interessieren ?(
    Wenn du das alles schon berechnet hast, wäre es super wenn du das hier veröffentlichen würdest, es wird bestimmt einige Interessenten geben die das auch brennend interssiert ^^


    Grüße
    Tom

  • Hi Tom,


    das wird etwas off topic, ich weiß auch nicht ob ich es veröffentlichen darf.


    Bedingung der Förderung hab ich mir angesehen, da sehe ich kein Problem, wegen der TA Luft-Boni muß ich nachharken ob's die gibt, merkwürdig finde ich den "Vollbenutzungsstundenfaktor", wer will denn hinterher Konsequenzen durchziehen, wenn man die geplanten 5.000 h/a für die Vollförderung nicht geschafft hat ? _()_


    Vollwartungsvertrag ? Angeboten werden rd. 350 € pro 3.500 h netto bzw. 1,85 ct/kWh el


    Alex

  • Hi,


    ich hab jetzt mal folgende Rechnung aufgestellt, falls irgendwelche Zahlen falsch sind bitte melden :-(|__| ;)
    Angenommen wird ein Gasdachs mit 3500 Betriebsstunden / Jahr.



    Mögliche Förderung


    4 * 1550€ + 1 * 775€ = 6975€ (Zahlen aus der Tabelle des BMU)


    Vollbenutzungsstundenfaktor: 3500/5000 = 0.7


    Fördersumme = 6975€ * 0.7 = 4882€


    Bedingung unter anderem ein Vollwartungsvertrag des Herstellers.


    Wartungskosten durchschnittlich bei 7000 Betriebsstunden = 425€ (Gasdachsbesitzer bitte verifizieren)
    Wartungskosten mit Vollwartungsvertrag = 7000h * 5,5KWh * 2,20Cent/KWhel = 847€


    Es ist also eine Verdopplung der Kosten.
    Frage ist nun, wie lange muss der Vollwartungsvertrag bestehen wenn man die Förderung haben möchte ?(
    Ich sehe im Moment bei diesen Zahlen nur einen Gewinner ;(
    Man kann das ganze auch so sehen das man einen Dachs hat über den man sich keine Gedanken machen muss da dass meiste mit dem Vollwartungsvertrag abgedeckt ist _()_


    Für Hinweise auf Gedankenfehler oder falsche Zahlen, ist eine Belohnung ausgesetzt .||. .||.


    Gruß
    Tom

  • Eine sehr interessante Kalkulation, Tom. Jetzt geht mir auch ein Licht auf, warum der nette Händler unbedingt vor Bestellung einen Hinweis auf diese Förderung loswerden wollte :D


    Ich kann's mit meinen Zahlen aber nicht ganz nachvollziehen, ich komme in jedem Fall auf 425 € pro Jahr.


    Bei meinen z.Zt. kalkulierten 3.500 h/a sind es ja jährlich 425 € brutto für die normale Wartung laut Angebot, ich weiß bloß nicht, ob es ein "Vollwartungsvertrag" ist, und wenn nicht, was der dann kosten würde. Weder im Prospekt, noch im Angebot, noch im Kleingedruckten ist zu entnehmen, was diese Wartung eigentlich beinhaltet. Müßte ich theoretisch klären; ich denke jedoch, daß ich juristisch als Laie durchaus davon ausgehen kann, daß es ein "Vollwartungsvertrag" ist, wenn ich nach dem ersten Angebot gezielt nach den Wartungskosten frage, diese im 2. Angebot dann drin stehen, aber nirgendwo etwas zu lesen ist, was genauer damit gemeint ist. Auch die AGBs des Herstellers liefern keine Definition, was unter die Wartungsleistung fällt.

  • Eine sehr interessante Kalkulation, Tom. Jetzt geht mir auch ein Licht auf, warum der nette Händler unbedingt vor Bestellung einen Hinweis auf diese Förderung loswerden wollte [..]
    ich weiß bloß nicht, ob es ein "Vollwartungsvertrag" ist [..]


    Ein Vollwartungs- oder Instandhaltungsvertrag deckt die Regelwartung sowie alle unplanbaren Schäden ab. Des Weiteren ist auch die Generalüberholung nach der Hälfte der Lebenszeit mit inbegriffen. Es ist also soetwas wie eine Versicherung, die in der ersten Zeit deutlich teurer ist, wie die bedarfsorientierte Wartung. Vollwartungsverträge sind verhandelbar und man bekommt sie i.d.R. günstiger beim Kauf eines Gerätes als später, wenn man ihn nach Inbetriebnahme noch als Extra haben möchte.


    Das BMU hat aufgrund der Art der Förderung über den Investitionszuschuss wohl sicherstellen wollen, dass die Anlagen auch laufen und gepflegt werden. Die Förderung über die Laufzeit ist das Gegenmodell, was im Prinzip besser ist, da der Anlagenbetreiber einen höheren Anreiz hat, die Anlage in Schuss zu halten.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)