Wielange besteht der Rechtsanspruch auf einen Erdgasanschluss?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine ziemlich dumme Frage: Nach dem GEG dürfen ab 2045 keine fossilen Energien zum heizen benutzt werden. Meine Frage kann mein Netzbetreiber meinen Erdgasanschluss erst ab 2045 kappen oder wenn er will sofort, da er ein Wärmenetz plant? Wenn man jederzeit mit der Kappung des Anschlusses rechnen muss, dann investiert doch kein Mensch mehr in KWK, oder?


    Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.


    Bernd

  • Meines Wissens darf der Anschluss nicht "gekappt" werden. Kann ja auch sein, dass der zum kochen verwendet wird.

    Mit dem GEG würde ich Dir raten 2045 abzuwarten was dann gilt. Derzeit gilt das 65 % Erneuerbaren Energien sein muss, KWK ist meines Wissens gleichgestellt. Ich habe aber selbst am Freitag um 7:30 Uhr einen GEG Lehrgang und man muss abwarten wie sich das entwickelt und was künftige Regierungen sagen / beschließen.

  • Das GEG gilt ab 1.1.2024 - daher sollte man nicht "abwarten, was 2045 kommen wird".
    Für BHKW, die ab 2024 und vor der Scharfschaltung der Kommunalen Wärmeplanung installiert werden, gelten auf jeden Fall Bestimmungen hinsichtlich der Zumischung von Biomethan ab 2029 und folgende...
    Und natürlich wird es dazu kommen, dass Erdgasnetze in der Zukunft teilweise stillgelegt werden. Denn was passiert, wenn der Betrieb eines Gasnetzes einer Kommune ausgeschrieben wird - sich aber kein Konzessionsnehmer sprich Betreiber findet, da der Betrieb unwirtschaftlich ist?
    Man muss schauen, welche Regelungen hinsichtlich des Transformation der Gasnetze zukünftig gelten. Da bedarf es noch zahlreicher Regerlungen und Konkretisierungen.
    Was unbestritten klar ist: ab 1.1.2045 darf in den Erdgasnetzen kein fossiles Erdgas mehr sein.

  • Wenn man zurückblickt, da sollte die PKW Maut kommen, der EuGH schüttelte den Kopf. Eine PKW Maut haben wir immer noch nicht und es ist nicht absehbar das diese kommt.


    Der Doppel-wumms, Entlastungspaket, 200 Milliarden Abwehrschirm ....das Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/22 sagt nein so geht es nicht. Die "Ampel" schaut entsetzt ...


    So sicher wie 2045 Salzwasser in der Nordsee ist, wird auch Erdgas im Erdgasnetz sein.

    Selbstverständlich zusammen mit anderen brennbaren Gasen.


    Nicht alles was man heute "beschließt", wird auch Jahrzehnte später noch umgesetzt.


    Meine Frage kann mein Netzbetreiber meinen Erdgasanschluss erst ab 2045 kappen oder wenn er will sofort, da er ein Wärmenetz plant?

    Es gibt selbst wenn es so kommt, die Möglichkeit auf Flüssiggas umzusteigen.

    Wir müssen hier gesetzliche Gründe von Wirtschaftlichen Unterscheiden.

    Auch ich kann mir vorstellen, dass es in Teilbereichen zu Stillegungen von Gasnetzen kommt, da diese nicht mehr wirtschaftlich betreibbar sind. Wir haben im letzten Jahr mehr als ein Dutzend Dachse auf Flüssiggas umgerüstet, dies ist Problemlos möglich.


    Auch künftig wird es Dunkelflauten geben, in denen eine Bivalente HEizungsart mit Erdgas oder Flüssiggas notwendig und sinnvoll ist, ich rate jedem sich nicht Angst machen zu lassen, dass dies 2045 nicht mehr möglich sei.

    Denn Angst frißt Hirn ! :saint:

  • Hallo,

    Ich weiß es hat nicht wirklich direkt etwas mit diesem Thema hier zu tun. Bei uns im Ort wird ein Container Park gebaut. Angeblich sollen dort 45 Wohnungen für Flutopfer entstehen. Ich denke es werden wahrscheinlich Fachkräfte werden. Diese Container sind gebraucht und erfüllen in keiner Weise die Energie Einsparverordnung. Mich wundert das so etwas noch genehmigungsfähig ist. Für öffentliche Bauten gelten wahrscheinlich andere Gesetze. Was ich allerdings gar nicht verstehe in der Straße zu diesem Grundstück liegt eine Erdgas Leitung. Letzte Woche ist dort allerdings ein Flüssiggas Tank aufgestellt worden? Ich wundere mich ein wenig das die Gemeinde 2024 Neubauten mit Flüssiggas beheizt. Soll nicht für sämtliche öffentlichen Gebäude ein Wärmekonzept vorgestellt werden?

  • Soll nicht für sämtliche öffentlichen Gebäude ein Wärmekonzept vorgestellt werden?

    Für Containerdörfer gilt dies nicht, ist ja nur ein Provisorium.


    Letzte Woche ist dort allerdings ein Flüssiggas Tank aufgestellt worden?

    Da wie bereits geschrieben, für den lediglich vorübergehenden Zweck eingerichtete Sache, wenngleich die zeitliche Beschränkung des Gebrauches nicht von vornherein festgelegt wird, lohnt sich es nicht die Erdgasleitung anzuzapfen.

    Hier ist ein Flüsiggas Miettank die Preiswertere Lösung.

  • Bei uns steht auch so ein Containerdorf, nur dass die Schule während Bauarbeiten darin untergebracht ist. Wir (Feuerwehr) waren zur Besichtigung dort.


    Beheizt wird da ausschließlich mittels elektrische Direktheizung. Warum sowas angeschafft wird? In die Container könnte man mit null Aufwand auch eine Wärmepumpe oder eine Splitklima setzen.

  • ASeitzinger ja kann man. Die Container kann man so konfiguriert mieten / kaufen wie man möchte mit kleinen Mehrpreisen am Anfang.


    Aber manchmal:

    -Sind die bestellenden Personen nicht fit genug im Thema / es ist ihnen egal.

    -Werden die Mehrkosten am Anfang nicht erstattet die Stromkosten aber schon.

    -Sind die Lieferzeiten nicht ganz so passend.


    Würde vom Container Bauer nur das normale Paket Angeboten und dann gut zugeredet, da da die marge höher ist....

  • Ich dachte eigentlich so ein Container Park benötigt eine Baugenehmigung wie jeder Neubau in Deutschland! Es handelt sich bei den Dinger um total alte Dinger mit sehr dünnen Wänden. Die erfüllen niemals die Energieeinsparverordnung. Aber die Stadt hat wahrscheinlich andere Rechte!