Es geht nicht um eine denkmalgeschützte Sanierung.
Es geht darum, dass es gar nicht zulässig ist - unabhängig vom Gedanken einer energetischen Sanierung des Gebäudes.
Darauf sollte man den Fragenden Harry77 hinweisen, oder?
Bei uns in Baden-Württemberg gilt das EWärmeG bei Sanierung bzw. Änderungen an der Heizzentrale. Bei uns darf man keine fossil betriebene Heizkesselanlage stilllegen und nur durch eine fossil betriebene neue Heizkesselanlage ersetzen.
Ja - man darf auch fossil betriebene KWK-Anlagen einbauen. Diese müssen dann aber einen gewissen Teil des Wärmebedarfs abdecken. Diese Voraussetzungen erfüllt aber die oben diskutierte Mikro-Brennstoffzelle bei weitem aber nicht - was für Harry77 bedeuten würde, dass er ggf. noch andere Investitionen hinzu addieren muss mit AUswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Gesamtkonstruktes.
Ggf. existieren ja schon irgendwelche Maßnahmen (Dämmung, PV, Biomethanzumischung, etc.), die dann zur Erfüllung des EWärmeG beitragen - oder der Heizungsbauer hat "aus Versehen" vergessen, darauf hinzuweisen.
Nun wurde darauf hingewiesen.
Und bei allem Respekt - wir sollten uns auch endlich mal von fossilen KWK-Dauerläufern verabschieden, die so klein ausgelegt sind, dass der "Spitzenlastkessel" in der Praxis mehr als 70% des Wärmebedarfs eines Wohngebäudes abdeckt. Andersrum wäre es sinnvoll...