Kaskade BHKW und Photovoltaik - Erzeugungszähler BHKW?

  • Hallo Forum,


    üblich ist ja bei zwei Erzeugungsanlagen mit unterschiedlichem Energieträger eine Zählerkaskade (Messkonzept B4).


    Ich stelle mir folgende Frage:


    Wenn Z1 und Z4 jeweils als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, kann ich doch folgende Strommengen erfassen:


    Lieferung des BHKW in die Kundenanlage ist Bezug Z4 minus Bezug Z1 (vergüteter Eigenverbrauch BHKW)


    Lieferung des BHKW ins Netz ist Erzeugung Z1 minus Erzeugung Z4 (vergütete Erzeugung BHKW)


    Lieferung Photovoltaik ins öffentliche Netz ist Erzeugung Z4 minus Erzeugung Z1


    Wenn mich die Erzeugung PV nicht interessiert, reicht dann nicht eine Kaskade aus Z1 und Z4, Entfall von Z2 und Z3?






  • Wenn Z1 und Z4 jeweils als Zweirichtungszähler ausgeführt werden

    Z1 ist klar, aber Z4 muss kein Zweirichtungszähler sein. Für die Abrechnung mit dem VNB genügt an dieser Stelle ein (Einspeise-)Zähler mit Rücklaufsperre.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Kann es sein, daß man für den KWK-Zuschlag den "Erzeugungszähler BHKW" Z2 braucht ???

    Hat er nicht geschrieben ob er KWK Zuschlag bekommt, wenn ja muss wie geschrieben Z 4 ein Zweirichtungszähler sein.

    Z 4 würde dann den selbst genutzten KWK Strom abzüglich Strombezug messen.

    Z1 abzüglich Z4 PV Strom den ins Netz eingespeisten KWK Strom.


    Wie gesagt bei uns sind alles nur noch Zweirichtungs EHz Zähler so das die Mesung so wäre, dass man die Erzeugung und Nutzung des KWK Strom messtechnisch erfasst hat.

    Einen Erzeugungszähler kann man auch setzen, bei uns darf man private Erzeugungszähler setzen, was ich auch gemacht habe.

  • KWK Zuschlag wird bezahlt - aber wenn Z1 und Z4 jeweils zwei Richtungen erfassen, dann lässt sich doch Z2' als virtueller Zählpunkt auch rechnerisch ermitteln.

    Vergüteter Eigenverbrauch aus dem BHKW ist dann Z4 Bezug - Z1 Bezug

    Vergüteter Lieferung BHKW ins Netz ist Z1 Lieferung - Z4 Lieferung

    EEG Lieferung der PV ist Z4 Lieferung

  • War bei uns auch so – ist allerdings elf Jahre her. Die zugehörige Norm hieß VDE-AR-N 4105 Anhang B.7 und alle haben das damals so gebaut.


    Es ist theoretisch denkbar dass das später geändert wurde, nur warum sollte man das tun? Die Software der VNB's zur Verarbeitung der gemeldeten Zählerstände müsste dafür geändert werden. Das wäre natürlich machbar, aber dann hätte man zwei Arten von Kaskaden im Netz – eine, die auf die klassische Art funktioniert (mit BHKW-Erzeugungszähler sowie Einwegezähler mit Rücklaufsperre in Position Z4, wie bei uns und Tausenden anderer Betreiber) und eine, die nach der Subtraktionsmethode aus Beitrag #8 abgerechnet wird (ohne BHKW-Erzeugungszähler, aber dafür mit Zweiwegezähler in Position Z4). Wie gesagt, technisch machbar ist das natürlich. Nur kann ich mir nicht vorstellen, welche Vorteile daraus für den Netzbetreiber entstehen könnten: Im Gegenteil verursacht das zusätzliche Kosten und zusätzliche potentielle Fehlerquellen. Deswegen wüsste ich nicht, welchen Sinn es für einen VNB machen sollte, zwei verschiedene Arten von Zählerkaskaden im Netz zuzulassen.

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  • soweit ich mich erinnern kann wird ein KWK Erzeugerzähler (Netto) ausdrücklich gefordert.


    Deswegen wüsste ich nicht, welchen Sinn es für einen VNB machen sollte, zwei verschiedene Arten von Zählerkaskaden im Netz zuzulassen.

    Das entscheidet nicht der Netzbetreiber allein im eigenen Ermessen, sondern er muss sich den Möglichkeiten und Anforderungen an die Messung durch den konzessionierten Elektrobetrieb stellen!


    Wenn ich nun einen Zählerplatz mit zwei Steckplätzen für EHz Zähler habe und die KWK Anlage in der Förderung ist, die PV Anlage nicht Erzeugung gemessen bekommen muss, dann setze ich eine entsprechende Messung durch.


    Wie ASeitzinger geschrieben hatte ( und ich zuvor ) handelt es sich um geeichte Zähler wobei diese sogar je nach KWK Stromverwendung getrennt zählen. Z1 abzüglich PV ist KWK Einspeisung ins Stromnetz, Z 4 (2.8.0 ) zählt den KWK Strom Eigenverbrauch.

    Dann bin ich fertig mit meiner Messung, fach - und sachgerecht und benötige nur zwei Zähler auf den zwei "fiktiv" nur vorhandenen Zählerplätzen.

    Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, muss ich mich mal wieder ! ! ! an die Bundesnetzagentur wenden und sehe mich als diskriminiert an und bisher habe ich immer Recht bekommen.


    Ich habe als zuständiger Installateur eine fachgerechte kostengünstige Messung vorgeschlagen die rein fiktiv in diesem Fall ohne ausreichende Begründung abgelehnt wird. Das der Netzbetreiber eine weitere Messung zulassen muss, die neu für ihn ist bedauere ich natürlich und bin absolut untröstlich :saint: aber das ändert nix dran.


    Alternativ schlagen wir allerdings immer dem Netzbetreiber einen alternativen privaten Erzeugungszähler vor, wobei der Zählerplatz dann nicht den Zählerplatzanforderungen genügen muss. Ich denke mal an einen geeichten Hutschinenzähler etc.

  • Alternativ schlagen wir allerdings immer dem Netzbetreiber einen alternativen privaten Erzeugungszähler vor, wobei der Zählerplatz dann nicht den Zählerplatzanforderungen genügen muss. Ich denke mal an einen geeichten Hutschinenzähler etc.

    So etwas (oder ein im BHKW eingebauter geeichter Zähler wie wir einen haben, eigentlich auch ein Hutschienen-Modell) ist meiner Meinung nach die beste Lösung. Einen eigenen "offiziellen" Zählerplatz für so etwas zu verlangen würde ich für technischer Overkill halten – ich hoffe nur dass die Bürokraten das auch so sehen.

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    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

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  • Dachsfan danke :) es ist ja auch eine Kosten- und Platzfrage.


    Einen Zählerschrank mit einem Zähler- und einem Verteilerfeld unterzubringen ist einfacher als wenn er zwei Zählerfelder hat und im Falle von Hager (mit 1400mm Schrankhöhe) sind das 1200€ mehr Listenpreis für das weitere Zählerfeld.

    Dazu der Verdrahtungsaufwand.


    Die Anfrage an SWM läuft aktuell, ich werde berichten