Balkonkraftwerk mit Dachs

  • Moin,


    Hat hier jemand ein Balkonkraftwerk in Kombination mit BHKW in Betrieb. Ich hab hier eins mit 600W kostenlos zur Verfügung bekommen, nur da fiel mir ein, das der erzeugte Strom vom Prinzip her als BHKW Strom gezählt wird, da gleicher Haupt-Zähler. Das zu trennen lohnt wieder nicht.


    VG aus OWL

  • Nach meiner Auffassung fällt das gesetzlich einfach unter die Bagatellgrenze. Das Gesetz erlaubt das Balkonkraftwerk uns sagt nichts darüber, dass man das in einer solchen Situation nicht darf. Ergo: alles OK |__|:-):-(|__|

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Meine Ansicht: kommt darauf an, als was Du auftrittst. Aus Deinen Beiträgen lese ich, dass Du die Senertec-Gold-Schulung gemacht hast - man kann also Sachkunde unterstellen.


    Bei einem Laien würde ich sagen: versuche, es anzumelden. Wenn dem VNB (=Profi in der Richtung) nichts auffällt, dann muss das einem Laien auch nicht auffallen...


    Bei Dir...?

    Kannst' keine 'richtige' PV zubauen?

  • Moin, der Gesetzgeber schreibt vor das eine Balkonanlage beim NB gemeldet werden muß. Ist das geschehen liegt der Ball in dessen Feld, er könnte eine Kaskade fordern weil KWK Strom und EEG Strom getrennt gezählt gehören ( Bilanzkreise ). Er könnte aber auch pauschal einen Anteil des eingespeisten Stromes der Balkonanlage zuordnen - so wird das bei vergüteter PV + Balkonanlage gemacht. lass dich überraschen. :popcorn:

  • Woher kommt die steile Behauptung, das sei einfach so gesetzlich erlaubt? Das Gegenteil ist der Fall! Gemäß § 4 StromNZV ist jede Erzeugung/Entnahme dem entsprechenden Bilanzkreis zuzuordnen. Eine PV-Anlage ist nach EEG und ein fossil befeuertes BHKW nach KWKG zu bilanzieren. Dazu sind die Anlagen messtechnisch voneinander abzugrenzen. Für ein BHKW und eine PV braucht es daher eine Kaskadenmessung.


    KWK-Zuschläge und Einspeisevergütungen für eine PV-Anlage zu vereinnahmen ist ggf. strafrechtlich justiziabel - umgekehrt für ein fossil befeuertes BHKW unrechtmäßig EEG-Vergütungen zu beanspruchen genauso.


    Selbst EE-Strommengen unterschiedlicher Art sind messtechnisch gegeneinander abzugrenzen. Mit § 24 EEG besteht lediglich eine Ausnahme für gleichartige Anlagen - auf dieser Grundlage können z.B. zwei PV-Anlagen legal über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden.


    PS: Das „Gesetz“ kennt keine Balkonkraftwerke - nur PV-Anlagen. Die 600 Watt sind eine Regel vom VDE ohne Bindungswirkung.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,


    ein Balkonkraftwerk in Kombination mit BHKW hab ich auch. Es ist jedoch korrekt, dass der erzeugte Strom in einem gemeinsamen Zähler landet. Bei den rechtlichen Anforderungen bin ich mir auch nicht sicher, hab einige Infos dazu recherchiert, dass man einen neuen Stromzähler mit Rücklaufsperre verwenden soll.


    VG