Beiträge von bluwi

    Man kann das Thema wie immer aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Für Hans-Dampf steht im Vordergrund, was man bzw. was er heute verkaufen kann. Was mich betrifft, so sehe ich das aus einem anderen Blickwinkel.


    Wir wissen alle, dass in Winterzeiten große Lücken bei der Versorgung mit Regenerativen Energien bestehen und noch für lange Zeit bestehen werden. Nun kann man darauf spekulieren, dass die Lücken mit Gas geschlossen werden können, dazu müsste man aber auch die Gaskraftwerke bauen und nicht abschalten, wie das aktuell in Bayern angestrebt wird. Nebenbei ist das auch keine tolle Lösung. Von weiteren Abhängigkeiten bei der Versorgung ganz zu schweigen.


    Solange diese Lücken nicht geschlossen sind, werden wir in Deutschland Kohle für die Stromerzeugung verheizen, Ausstiegsbeschluss hin oder her. Natürlich kann Holz das nicht alles auffangen, aber im Gegensatz zu Biogas, das de Facto ganzjährig produziert werden muss, könnte eine Holzverstromung sich auf die kritischen Zeiten fokussieren.


    Das ist auch nicht auf Bioenergiedörfer oder lokale Angebote zu beschränken. In Bayern werden jährlich über 5Mio Festmeter Holz verheizt. Wenn ich mich jetzt nicht um die eine oder andere Null verrechne, dann sind das 10 TWh Heizleistung. Da könnte ein Holzvergaser 2TWh Strom generieren. (Ja, ich weiß, dass man nicht jeden Holzofen durch einen Holzvergaser ersetzen kann)


    Deshalb sind in meinen Augen die Holzvergaser eine zu Unrecht vernachlässigte Chance. Da hat die deutsche Politik einfach ein strategisches Loch (auch bei den Grünen).


    Gruß bluwi

    Fragen macht schlau (manchmal).

    Der Betreiber selbst ist derzeit auf Urlaub, aber ich kenne einen Mitarbeiter von dem Betrieb recht gut. Und was soll ich sagen, es geht immer noch ein bisschen kurioser. Und die rechtliche Situation der von mir angesprochenen Anlage ist konkret für diesen §xy konstruiert. (Wobei der Hans_Dampf gar nicht so weit weg ist mit seinen Vermutungen.)


    Mir war bekannt, dass da ein BHKW läuft, aber ich dachte nicht dass das Biogas ist, weil das oft in Teillast fährt oder auch abgeschaltet ist. Aber da läuft wirklich ein Biogas-BHKW, weil der Bruder in der Nähe eine Biogasanlage hat. Das ist also ein Satellitenmotor zu dessen Anlage, was heute wohl nicht mehr möglich wäre. Der Satellit hat eine eigene EEG-Einspeisung. Für eine Volleinspeisung, wenn die Wärme nicht gebraucht wird, ist aber der Wirkungsgrad des kleinen Motors nicht gut genug und wohl auch zu wartungsintensiv. Deshalb wird er bei Bedarf runtergeregelt auf Eigenverbrauch, und in der Nacht ganz abgestellt. D. h. man könnte die von Hans_Dampf beschriebene Situation schaffen, will das aber gar nicht, weil es anders einfacher geht.


    Nämlich so:
    Das BHKW hat mit der diskutierten PV-Anlage gar nichts zu tun. Die PV gehört nämlich (auf dem Papier) der Mama (82 Jahre jung) und ist ein eigenes, geschlossenes System. Dass die überhaupt am Netz hängt und keine Insel ist, kommt wohl davon, dass irgendwo ein gebrauchter Wechselrichter mit einem Blei-Pufferspeicher übrig war, wobei der Bleipuffer nicht gezielt benutzt wird, der ist halt auch da. Und sie gehen davon aus, dass das, was ich als zutreffend angenommen hatte (Keine Vergütung, keine Umlage) in absehbarer Zeit auch möglich sein wird, wegen der alten PV-Anlagen, die zeitlich aus dem EEG laufen und weil die heutige Vorgabe einfach Quark ist.


    Wobei es eine interessante Fragestellung wäre, in welchen Situationen, die nicht künstlich geschaffen sind, die heutige Regelung überhaupt sinnvoll sein kann bzw. ob sich bei dem Absatz im Gesetz überhaupt jemand Gedanken gemacht hat.

    sailor773 So ähnlich ist auch mein Wissensstand ,aber man muss ja auch nicht immer alles wissen . Deshalb ja auch meinen Nachfrage an bluwi

    Da stehe ich jetzt grad selber auf dem linken Fuß, das muss ich nachfragen.

    Der Betriebsmodus geht sicher, wenn die Peak-Leistung nicht zu groß ist, weil dann die 10MWh nicht erreicht werden. Aber da ist er sicher weit drüber.


    Ich frage nach und melde mich, wenn ich es weiß.

    Naja, mit dem „eng denken“ ist das so eine Sache. Man stellt sich das „alles können“ öfter mal zu leicht vor. Ich habe mich selbst ein paar Jahre mit den Themen herumgeschlagen.


    Die Biogasmotoren sind in der Regel viel größer und haben einen entsprechend hohen Wirkungsgrad, da kann man mit dem Stirling nicht so viel rausholen, dass sich die Mehrkosten der Maschine amortisieren.


    Stroh ist beim Verbrennen immer Teufelszeug, da graust es jedem, der was machen soll, selbst beim verheizen.


    Hackschnitzel wäre interessant und könnte VIELLEICHT mal was werden, aber da sind z. B. die Dänen auch dran gescheitert. (Das ist das System, das Alikante weiter oben mal anspricht)


    Also „alles können“ und „alles wirtschaftlich können“ sind zwei Welten. Es wäre jetzt mal schön, wenn in irgend einer Nische so ein Ding mal stabil und kostendeckend werkelt und die Firma dann nicht nach 2 Jahren dicht macht.


    p.s. den Stirling schreibt man wirklich mit i nicht mit e

    Nach meiner Auffassung ist das nicht umlagepflichtig. Es gibt keine Vorgabe, dass irgend etwas ins Netz eingespeist werden muss. Es heißt nur, dass der Netzbetreiber gegebenenfalls Überschüsse abnehmen muss, aber nicht vergüten muss. Die kostenlose Abgabe des Überschusses ist also auf der Seite des Betreibers Bestandteil der gesetzlichen Regel. Auch der Steuerberater hat sein OK gegeben. Ungünstigsten Falles wäre das eine Frage von fehlerhafter Auslegung einer nicht konkret geregelten Situation. Wir sind hier ja im EEG und da gilt: Wenn keine Vergütung für die Einspeisung, dann auch keine Umlage für den Eigenverbrauch. Die Nutzung für Geschäftsautos ist zweifelsfrei Eigenverbrauch. Weitere Regelungen gibt es nicht. Und es gibt keine Vorgabe, da irgendwas zu zählen. Es prüft natürlich niemand, ob da jemand sein privates Auto ansteckt. Und wenn das private tanken, wie Sailor773 sagt, kein geldwerter Vorteil mehr ist, dann ist das auch einfach Eigenverbrauch, bis gegebenenfalls ein Richter sagt, dass das keiner sei.

    Meine Meinung!


    1.      Ja, mit einer PV-Anlage auf einem Gewerbegebäudes hast Du die Situation ganz schnell. Da ist das Problem nur das Wochenende. Ein Supermarkt hat nicht einmal das Problem mit dem WE (Stichwort Kühlung).

    2.      Mein Steckenpferd ist die Überdachung eines Firmenparkplatzes mit PV und die Abgabe des Überschusses an E-Autos von Mitarbeitern. Für mich wäre das ein strategischer Stützpfeiler der E-Mobilität. (Leider bisher nur einmal umgesetzt). Aber unser Gesetzgeber kann mit Logik nix anfangen, nur mit Bürokratie und macht es einem nicht leicht, was Sinnvolles zu tun. Da hast Du nicht nur das Thema „extra Gewerbe“ an der Backe, weil rechnerisch €500 übrig bleiben, da streitest Du um „Gebäude oder Freifläche“ und weil die Buchhaltung stimmen muss, hast Du dann auch noch den „Geldwerten Vorteil“ an der Backe, den Du erfassen und abrechnen musst.
    Aber:
    Keine Vergütung; Keine Erfassung; Keine Abrechnung

    Da der Verzicht auf die Vergütung einer gesetzlichen Option entspricht, ist das vom Steuerprüfer nicht zu beanstanden. Er kann allenfalls versuchen, einen Unterschied zu konstruieren, ob man den Überschuss dem Netzbetreiber „schenkt“ oder einem Mitarbeiter. Wobei die Wahrscheinlichkeit, dass der überhaupt was merkt, gegen Null geht, weil es keine Zahl gibt, wo er ansetzen kann.


    3.      Aber es müssen keine großen Leistungen sein, um auf die Vergütung zu verzichten. Im Gegenteil, gerade bei sehr kleinen Anlagen steht das bürokratische Heiopei mit Gewerbe und Eigenverbrauchserfassung in keinem Verhältnis zum Ertrag. Ich darf ja noch nicht einmal den Zähler selber anschließen, ich brauch ja einen geeichten Zähler und einen zertifizierten Stempel für den Anschluss, was den Ertrag der erste Jahre schon gleich mal auffrisst. Und dann mache ich für 100 oder 200€ nicht nur die Bürokratie für den Netzbetreiber, ich mache dem Finanzamt auch noch den Unternehmer, damit ich von meinem neu gewonnenen Reichtum auch ausreichend abführe.


    Dass man in allen Fällen seinen Eigenverbrauch sinnvoll managen sollte, muss ich hier vermutlich nicht erläutern.


    alikante
    Danke, super! (wenn man doof ist, muss man halt jemanden finden, der weiß wo’s steh
    :thumbup: )


    Der Dachs läuft ;)
    Danke auch Dir für deine Ausführungen.
    Ich habe selbst kein BHKW und plane nicht, mir eines anschaffen, wenn es nicht mit Holz betrieben werden kann. Das hat den einfachen Grund, dass ich meinen Strom mit Wasserkraft mache. Da kann ich bei einem BHKW keinen Eigenverbrauch mehr rechnen.

    Allerdings gebe ich nebenbei Ratschläge bezüglich Energie und Heizung (ohne Honorar) und da stellt sich bei einer potentiellen Anlage die Frage, wie viel Strom wirklich bleibt. Bei PV rate ich öfter mal, auf eine Vergütung der Einspeisung zu verzichten, wenn der Eigenverbrauch sehr hoch ist.

    Danke!

    Ich nehme an, das sollen 10MWh bzw. 10.000 kWh sein. Die Zahl ist mir schon geläufig, die ist sozusagen "allgemein" und gilt auch bei Wasser und PV Einspeisung. Aber bei PV gilt das wohl nur, wenn eine Einspeisung von Überschüssen bzw. eine Vergütung dafür erfolgt. Es gibt da den Modus, dass man die Einspeisung überhaupt nicht vergütet bekommt, aber auch keine Umlage für den Eigenverbrauch abführen muss. das ist insbesondere Interessant, weil, dann die ganze Bürokratie wegfällt.


    Das ist aber EEG und deshalb die Frage nach der Situation mit KWK

    Hallo in die Runde.
    Vielleicht kann mir ja jemand sagen wo ich suchen muss, um zu finden. Ich stöbere jetzt schon eine Weile rum, aber offensichtlich zu ungeschickt. Was ich eigentlich suche: Unter welchen Bedingungen muss ich bei einem BHKW EEG-Umlage abführen. Ich finde jede Menge, wann sich was geändert hat, das sind aber immer Situationen die mich nicht betreffen.

    Konkret habe ich die Frage:
    Wenn ich am Netz hänge, aber nicht einspeise, wird dann für den Eigenverbrauch Umlage fällig.
    Gruß Bluwi

    Das ist der Unterschied zwischen einer Meinung die man hat, weil man weiß, wovon man spricht (weil man z. B. schon mal vorort war), und einer Meinung , die man halt so hat, weil man es schon immer gewusst hat.


    Wobei man schon anmerken muss, dass der Mann eine ausgesprochene Ausnahme ist und selbst untern den seriösen Ausnahmen noch eine herausragende Stellung einnimmt. Insofern habe ich sogar ein gewisses Verständnis, wenn jemand das nicht glauben will.