Fragen
macht schlau (manchmal).
Der
Betreiber selbst ist derzeit auf Urlaub, aber ich kenne einen Mitarbeiter von
dem Betrieb recht gut. Und was soll ich sagen, es geht immer noch ein bisschen
kurioser. Und die rechtliche Situation
der von mir angesprochenen Anlage ist konkret für diesen §xy konstruiert. (Wobei der Hans_Dampf gar nicht
so weit weg ist mit seinen Vermutungen.)
Mir
war bekannt, dass da ein BHKW läuft, aber ich dachte nicht dass das Biogas ist,
weil das oft in Teillast fährt oder auch abgeschaltet ist. Aber da läuft
wirklich ein Biogas-BHKW, weil der Bruder in der Nähe eine Biogasanlage hat.
Das ist also ein Satellitenmotor zu dessen Anlage, was heute wohl nicht mehr möglich
wäre. Der Satellit hat eine eigene EEG-Einspeisung. Für eine Volleinspeisung,
wenn die Wärme nicht gebraucht wird, ist aber der Wirkungsgrad des kleinen
Motors nicht gut genug und wohl auch zu wartungsintensiv. Deshalb wird er bei
Bedarf runtergeregelt auf Eigenverbrauch, und in der Nacht ganz abgestellt. D.
h. man könnte die von Hans_Dampf beschriebene Situation schaffen, will das aber
gar nicht, weil es anders einfacher geht.
Nämlich
so:
Das BHKW hat mit der diskutierten PV-Anlage gar nichts zu tun. Die PV gehört
nämlich (auf dem Papier) der Mama (82 Jahre jung) und ist ein eigenes,
geschlossenes System. Dass die überhaupt am Netz hängt und keine Insel ist,
kommt wohl davon, dass irgendwo ein gebrauchter Wechselrichter mit einem Blei-Pufferspeicher
übrig war, wobei der Bleipuffer nicht gezielt benutzt wird, der ist halt auch
da. Und sie gehen davon aus, dass das, was ich als zutreffend angenommen hatte
(Keine Vergütung, keine Umlage) in absehbarer Zeit auch möglich sein wird,
wegen der alten PV-Anlagen, die zeitlich aus dem EEG laufen und weil die
heutige Vorgabe einfach Quark ist.
Wobei es
eine interessante Fragestellung wäre, in welchen Situationen, die nicht
künstlich geschaffen sind, die heutige
Regelung überhaupt sinnvoll sein kann bzw. ob sich bei dem Absatz im
Gesetz überhaupt jemand Gedanken gemacht
hat.