Beiträge von bluwi

    Hallo in die Runde,


    kürzlich bin ich (wieder mal) über AllPowerLabs (APL) gestolpert. Die bieten ein BHKW mit Holzvergaser an. Das interessiert mich schon lange, aber irgendwie ist das ein schwieriges Thema.


    Nun meine Fragen in die Runde:
    Kennt jemand das System im Betrieb?

    Oder jemanden, der sowas betreibt?

    Wie wird sowas derzeit zugeordnet, nach KWK oder nach EEG? (ich vermute EEG)

    Ist es heute noch von Bedeutung, ob da Altholz oder „NAWARO“ vergast wird?


    Wie viel von der Wärme muss genutzt werden (wenn im Sommer Holz weg muss, dann will niemand die Wärme haben)?

    Vielleicht weiß der eine oder andere ja, wo Antworten auf die Fragen zu finden sind.


    Gruß

    bluwi

    Ich bin jetzt erst mal bis Mitte Jan. in Urlaub und werde mich anschließend (wie empfohlen :) beim Netzbetreiber schlau machen. Dann melde ich mich wieder.
    Dir und allen anderen Unterstützern hier einen guten Rutch ins neue Jahr.
    gruß
    bluwi

    alikante
    OK, danke! Deine Unterstürtzung hilft mir echt weiter und spart mir ne Menge Zeit.
    (Ich hatte ja mal früher mal Hader wegen Deiner Moderation, aber hiermit bist Du wieder im Plus :) )

    OK, vielen Dank an alle soweit!


    STROMLOS
    Das ist kein besonderes Projekt. Da wird nur an einer alten Wasserkraftanlage ein deutlich veralteter Schaltkasten ersetzt.
    Das hat zwar nix mit BHKW zu tun, aber das Thema ist insoweit das gleiche.



    Und dann gleich noch eine Folgefrage an die Experten :)
    An den Geräten sind ja noch 2 Schütze mit Hilfskontakt (Öffner) erfoderlich. Gibt es für die auch spezielle Anforderungen?


    Gruss
    bluwi

    Hallo Alikante,
    ich hoffe ich nerve nicht, aber es könnte ja für den einen oder anderen auch interessant sein, wenn sich neue Anbieter ergeben.


    Ich hatte da nicht aufgepasst. es gibt ein UFR1001 und ein UFR1001E. Der letzte Link war ohne das E. hier also mit dem E


    https://www.conrad.de/de/ziehl…usgaenge-2-relais-6-a250-
    vac-einbau-tiefe-55-mm-197966.html?sc.ref=Homepage


    Und da stehen in der Doku entsprechende Zertifikate nach VDE AR-N-4105 und DIN V VDE V 0126-1-1


    (Ob das /A1 was anderes ist als -1 ??)


    Gruss
    Bluwi

    Danke! Hilft mir aber offen gesagt noch nicht wirklich weiter.


    Die Frage ist: darf ich damit einen Generator ans Netz koppeln oder nicht?
    Bzw. wenn nicht, wozu ist das dann gut?

    Hallo zusammen,


    @Mod
    ich weiß, man sollte hier nicht leichtfertig oder aus Faulheit neue Themen erstellen, aber ich hab dazu nix gefunden. Falls ich nur zu doof war, bitte das Thema wieder löschen.


    Auf der Suche nach ENS31/32 ist die Luft ziemlich dünn im Netzt, dagegen finde ich jede Menge zu UFR1001. Kann jemand erklären, was da der Unterschied ist?


    Anders herum gefragt: Darf ich mit einer UFR1001 einen Generator ans Netz hängen?


    gruss
    bluwi

    Frage in die Runde:
    Hat jemand einen oder weiß jemand, wo man einen Pelletbrenner der Sunmachine bekommen kann ?
    Muss nicht 100% in Ordnung sein, ist für eine andere Spielerei vorgesehen.


    gruss
    bluwi

    Rentnerwolldeckenverkaufsfahrtveranstaltungen sind was den Verkauf angeht soweit ich weis nicht strafbar, lediglich die Methoden, wie die
    Leute da hingelockt werden mit den nicht gehaltenen Versprechen.

    Die Veranstaltung ist zunächst nicht strafbar, aber wenn es um Vorspiegelung falscher Tatsachen geht, dann ist es das schon und da haben viele auch schon Federn gelassen. Meistens ist es eben nicht eindeutig sondern grenzwertig, weil die Versprechen nicht messbar widerlegt werden können. Die leben davon, dass sich die Leute schämen und auch nicht mehr in der Lage sind, das vor Gericht durchzusetzen.

    Und das Versprechen, dass die Umwandlung mit einem sehr guten Wirkungsgrad erfolgt, damit wirbt auch so mancher Hersteller von Elektroradiatoren. :cursing:

    Das ist leider so und auch nicht ganz seriös, aber da sehe ich beide "Tatbestände" nicht eindeutig erfüllt. Zum einen sagen die nicht, dass da deutlich mehr rauskäme als anderswo, man kann hier nicht eindeutig "Vorspiegelung falscher Tatsachen" ausmachen. Das ist, so meine ich, bei DBO eindeutig gegeben.


    Zum anderen ist die Frage zu stellen, ab wann ein Vermögensschaden auszumachen ist. "Sauteuer" muss noch kein Vermögensschaden sein, wenn die Relation irgendwie noch im Rahmen ist und ich z. B.nicht teurer als die teuerste, sinnvolle Alternative bin. Auch das sehe ich bei DBO als gegeben. denn eine Durchlauferhitzer plus Umwälzpumpe ist eindeutig deutlich billiger.

    schau Dir mal die Verkaufsprospekte der IONTHERM Geräte an - ob das noch Grenzwertig oder schon Betrug ist ???

    Du hast meinen Beitrag etwas missverstanden. Das vorherige war nach meiner Auffassung schon im Grenzbereich, weil den Leuten viel zu hohe Gewinnmmöglichkeiten vorgegaukelt wurden.


    Das jetzt ist eindeutig Betrug!. Wenn jemand von besonders hohen Wirkungsgraden bei der Umwandlung von Strom in Wärme (ohne Wärmepumpe) spricht, dann ist das "Vorspiegelung von Tatsachen um jemanden zu täuschen". In Verbindung mit einem Vermögensschaden (das ist z. B., wenn man unnötig viel Geld ausgiebt) Betrug.


    siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug


    Beide Bedingungen sind nach meiner Auffassung erfüllt.
    Denn jeder Heizlüfter für € 13,35 aus dem Baumarkt hat den maximalen Wirkungsgrad von 100% bei der Umwandlung von Strom in Wärme. Der Wirkungsgrad kann also ( 1. Hauptsatz) nichts besonderes sein (ergo: Vorspiegelung falscher Tatsachen)


    Und selbst wenn ich die Veteilung der elektrischen Wärme über Wasser bevorzuge, dann kann ich das mit jedem Durchlauferhitzer + Umlaufpumpe für einen Bruchteil der Kosten des Iontherm. ( ergo: Vermögensschaden)


    Das ist also sowohl im moralischen, als auch im juristischen Sinne einfach Betrug. Nach meiner Auffassung kommen da auch noch die Attribute "gewerblicher Betrug" und schwerer Betrug" hinzu.

    . . dass die Messung der von ihnen vertriebenen Geräte einen Wirkungsgrad von 1 zu 6 ergeben hätte. Dies ist schlichtweg falsch.

    Naja, kommt drauf an, ob man das richtig liest. 1 zu 6 sind ja nicht wie versucht wird zu suggerieren 600% sondern korrekt gelesen knapp 17 % :love: . Das wäre juristisch nicht angreifbar.


    Aber ich sehe schon auch, dass sich da mit der Firma was verändert hat. Die sind halt auch nur hinter dem schnellen Geld her. Wenn das schnelle Geld seriös nicht zu machen ist (was extrem selten geht), versucht man es zunächst im Grenzbereich der Legalität (hat scheint auch nicht so gut geklappt) und wenn das auch nicht geht, dann eben mit Betrug. Ich frage mich nur immer wieder, ob selbsternannte "Geschäftsleute" wirklich so blöd sein können, den Müll zu glauben oder ob sie schlicht ignorieren, dass das dicke Ende unausweichlich ist.

    Zitat

    Es wird an einer Stelle nämlich von Kopftemperaturen zwischen 150 und 180 Grad gesprochen

    Wenn diese 30 Grad auf der heissen Seite so viel ausmachen, dann kann das auf der Seite des Rücklaufs ja ebenso sein. Ausschlaggebend ist ja vermutlich die Differenz !

    Möglicherweise würde der Stirling bei 30° RL seine max. Leistung liefern

    Wirkungsgrad und Leistung eines Stirlings hängen stark von der Differenz und der absoluten Temperatur ab. Sie geht als Faustregel linear mit dem Ergebnis aus der Formel : Differenz / Obere Temperatur(in Kelvin). Es gibt deshalb auch kein Maximum bei 30°C. Je niedriger die untere Temperatur, desto besser Wirkungsgrad und Leistung.