Gebrauchtes BHKW, Vergütungen und Steuern

  • die Meldung „Wartezeit auf Stromnetz“ kommt. Hab ich gerade mal getestet.

  • die Meldung „Wartezeit auf Stromnetz“ kommt. Hab ich gerade mal getestet.

    Das ist dann schon mal gut, dann würde ich auch versuchen den zuzulassen, ist oft ein "Kampf".

    Nur so als kleinen Tipp für Planungen wozu Anmeldungen beim Netzbetreiber gehört ist nicht die Störungshotline zuständig sondern die Planungshotline.

    Letztlich ist zu beantragen und alle Unterlagen müssen zur Anmeldung eingereicht werden, wenns durchgeht ist doch gut

    Wenn nicht muss man versuchen sich durchzusetzen, da ich nicht weiß welchen Regler Du genau hast, wobei Du ja einen MSR 2 32bit Regler haben solltest würde ich jetzt auch drum kämpfen den zugelassen zu bekommen.


    Wenn der Netzbetreiber sich auf die aktuelle Norm verbeisst und nichts anderes Zulässt muss man gucken was man macht. Fakt ist leider, dass wie geschrieben, dein Regler die aktuelle Norm die der Netzbetreiber fordern kann, nicht erfüllt.


    Aber wie heißt es so schön die VDE Vorschrift ist kein Gesetz, auch der TÜV ist keine Gesetz, alles sind nur Beweise, dass man einen Standart hat, der die notwendige Sicherheit gewährleistet. Wenn ein zugelassener Elektromeister verhandelt könnte es klappen muss aber nicht. Wir empfehlen immer so etwas bereits im Vorfeld zu klären.

  • im Objekt eine PV Anlage im Betrieb hat, die noch mit Volleinspeisung läuft und aus der damals von der Anschaffung Vorsteuer gezogen wurden. Es besteht also ein Kleingewerbe.

    Zu Anfang war das genau aus dem Grund kein Kleingewerbe. Aber wenn die Anlage noch mit Volleinspeisung läuft, ist sie im Zweifel vor 2009 in Betrieb gegangen. In dem Fall wäre jedenfalls (wenn man das für vorteilhaft hält) ein Wechsel zur KUR problemlos jederzeit möglich, da die 5-Jahresfrist gemäß § 15a UStG schon längst abgelaufen ist.


    Sofern bei dem gebrauchten BHKW die Umsatzsteuer ausgewiesen wurde (Erwerb von einem USt-pflichtigen Gewerbebetrieb) und man diese Vorsteuer anrechnen lassen möchte, würde damit die Frist gemäß § 15a UStG aber wieder neu beginnen. Meiner Meinung nach würde in dem Fall auch die PV-Anlage wieder in die USt-Pflicht rutschen, wobei das bei Volleinspeisung ja nichts macht.

    Muss man dann beim BHKW die gezahlten Stromentgelte die für die eingespeiste Energie erhalten hat versteuern?

    Wenn wir von der Einkommensteuer reden: Im Prinzip muss man das, und zwar nicht nur die Vergütung für den eingespeisten Strom, sondern auch den Wert des selbst verbrauchten Stroms. Sofern das BHKW allerdings weniger als 2,5 kW(el) Leistung bringt, kann man auf Antrag dessen Betrieb als Liebhaberei einstufen lassen. Dann muss man bei der ESt die Einnahmen aus der Stromerzeugung nicht versteuern, kann aber im Gegenzug auch keine Kosten absetzen.


    Bei der Umsatzsteuer hängt alles davon ab, ob man die KUR nutzt oder nicht.

    Man erhält derzeit doch noch den derzeitigen Börsenpreis zzgl eingesparte Netzentgelte richtig? Energiesteuer wird nicht mehr zurück erstattet ?

    Wenn das BHKW die aktuellen Anforderungen des Netzbetreibers für eine Zulassung erfüllt, bekommst Du wie alle anderen den Börsenpreis des Vorquartals plus vNNE. Erfüllt es diese Anforderungen nicht, so darfst Du es gar nicht erst anschließen.


    Energiesteuer wird meiner Meinung nach auch bei einem gebrauchten BHKW teilweise erstattet, sofern der Jahresnutzungsgrad mindestens 70% beträgt (§ 53a Abs. 4 EnergieStG). Die Hocheffizienz für die vollständige Entlastung gemäß Abs. 6 nachzuweisen könnte bei einem gebrauchten BHKW schwierig sein.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich habe jetzt erstmal einen Antrag beim VNB gestellt und alle Datenblätter hinzugegeben.


    Nach Baujahr, Neu oder Gebraucht wurde da im Formular nicht gefragt.

    Mal abwarten wie es weitergeht.


    Die Förderung einer Neuanlage kommt vom VNB doch nur wenn man bei der BAFA diese angemeldet ist richtig? Insofern kommen im Falle einer Inbetriebnahme der gebrauchten Anlage auch keine unberechtigten Förderanteile vom VNB, hoffe ich mal.


    Sorry das ich da so nachfrage, ich kümmere mich nur um die Maschine, der Rest drum herum wird Extern gemacht.😃

  • Die Förderung einer Neuanlage kommt vom VNB doch nur wenn man bei der BAFA diese angemeldet ist richtig? Insofern kommen im Falle einer Inbetriebnahme der gebrauchten Anlage auch keine unberechtigten Förderanteile vom VNB, hoffe ich mal.

    Nur wenn Du eine BAFA Zertifikat hast und es beim Netzbetreiber einreichst bekommst Du ein KWK Zuschlag.


    Ich mag den Begriff "Förderung" dafür nicht so gern, denn jedes BHKW wird gefördert, z.B. dadurch das wir Baseload bekomem nudn den Strom einfach dem Netzbetreiber aufs Auge drücken dürfen, dass wir eine Energiespeuerrückvergütung bekommen usw.

  • Wie ist das mit der BAFA wenn ein gebrauchter Dachs 50% Modernisiert wird, wird das wohl akzeptiert oder muss der zuvor schon im Besitz gewesen sein?

  • Wie ist das mit der BAFA wenn ein gebrauchter Dachs 50% Modernisiert wird, wird das wohl akzeptiert oder muss der zuvor schon im Besitz gewesen sein?

    Bis Ende des Jahres meines Wissens soll dann wohl Schluß sein, weil der Staat keine Fossilbetriebenen Anlagen mehr fördern will, wird Dir nach BAFA Anmeldung der Modernisierung 30 tsd Bh bei einer 50 % Modernisierung mit 4 / 8 ct / kWh Zuschlag zusätzlich zum Baseload und vermiedenen Netzkosten ausgezahlt.

  • Danke für die Info,


    irgendwie finde ich nichts genaues dazu im Netz. Ich rufe da Montag mal. Insbesondere wäre natürlich auch wichtig, ob die zu modernisierende Anlage bereits zuvor bei Betreiber über 10 Jahre im Betrieb gewesen sein muss oder ob es keine Rolle spielt wem die Anlage zuvor gehörte.


    So ein Modernisierungskit wäre ja noch bezahlbare Alternative, auch wenn der Zuschlag die Kosten natürlich nicht deckt aber dafür hat man erstmal wieder Ruhe. Ich muss mal schauen was zum Regler im Sanierungs-Kit steht. Ob das dann trotz fehlender Bauteile der vom Gen 1.1 sein wird.


    Melde mich dann dazu nochmal

  • Insbesondere wäre natürlich auch wichtig, ob die zu modernisierende Anlage bereits zuvor bei Betreiber über 10 Jahre im Betrieb gewesen sein muss oder ob es keine Rolle spielt wem die Anlage zuvor gehörte.

    Selbstverständlich muss das Gerät aus der BAFA Förderung heraus sein, d.h. mind. 10 Jahre lang in Betrieb gewesen sein.

    Nimm es mir nicht übel, aber dafür gibt es Lehrgänge die man als Fachpartner besuchen muss, wo alles unterrichtet wird.


    Das ist hier ein Betreiberforum und keine Informationsstelle für Handwerker die entsprechende Dienste ohne entsprechendes Wissen und absolvierten Lehrgängen anbieten wollen. Etwas was mich persönlich immer extrem ärgert udn was ich unseriös finde.


    So ein Modernisierungskit wäre ja noch bezahlbare Alternative, auch wenn der Zuschlag die Kosten natürlich nicht deckt aber dafür hat man erstmal wieder Ruhe.

    Es hat nie jemand gesagt, dass die Kosten für eine Modernisierung vollständig über den KWK Zuschlag rückfließen, denn der Betreiber hat ja sehr viele Verschleißteile erneuert und zwar kein Neugerät jedoch ein Modernisiertes zuverlässiges Gerät.


    Das neue KWKG ist ja in der Mache, soweit ich gehört habe, endet alle Förderungen mit fossilen Brennstoffen und somit fällt auch die Modernisierung möglicherweise zu Jahreswechsel.

  • Ich nehme es dir nicht Übel…mir sind deine Bemerkungen dazu in diversen Themen bereits aufgefallen und nehme es zur Kenntnis. Nimm du es mir bitte auch nicht Übel wenn ich hier unabhängig mal danach gefragt habe. Ich kann dich da aber auch ein wenig verstehen aber ich bin hier rein Privat unterwegs. (Werde mein Profil aber anpassen um dabei bleiben zu dürfen) In der Regel kümmern sich Kollegen aus dem Center mit den entsprechenden Schulungen darum, aber die müssen nicht alles wissen insbesondere wenn es Privat Angelegenheiten sind und reine Vorabinformationen sind.


    Ich habe seit 11 Jahren ne Gold Schulung und komme bestens mit den Maschinen technisch zurecht aber entschuldige bitte wenn ich das Drumherum nicht mehr alles auf dem Schirm habe, insbesondere bei den ständigen Änderungen im KWGg. Ich finde es ernsthaft gemeint sehr beeindruckend welches aktuelles Wissen über die aktuelle Lage du hast, sicherlich auch durch das intensive mitwirken in diesem tollen Forum geschuldet.


    P.S. Ich errichte nur Neuanlagen und führe Wartungen durch. Modernisierung und Gebrauchtanlagen kommen nie vor. Nur Austausch gegen Neu. Deshalb bitte ich um Entschuldigung dich genervt zu haben.


    Wenn du seinerzeit in Osnabrück deine Nachschulungen besuchst, sind wir uns bestimmt schon diverse Male übern weg gelaufen.


    Du hast im Übrigen möglicherweise meine Frage nicht verstanden. Das alte Anlagen erst nach 10 Jahren wieder eine Modernisierung nutzen könnt ist hier sicherlich jedem Klar. Aber muss die Anlage vorher schon beim selben Betreiber über die 10 Jahre gelaufen haben, soll heißen das die Anlage bereits am selben Standort ein 10 Jahre lange Förderung erhalten haben muss. Hier geht es ja um eine Anlage die vorher bei einem anderen Betreiber an einem anderen Standort einen Zuschuss erhalten hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike1178 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Mike1178 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aber muss die Anlage vorher schon beim selben Betreiber über die 10 Jahre gelaufen haben, soll heißen das die Anlage bereits am selben Standort ein 10 Jahre lange Förderung erhalten haben muss. Hier geht es ja um eine Anlage die vorher bei einem anderen Betreiber an einem anderen Standort einen Zuschuss erhalten hat.

    Nein ist rein auf die KWK Anlage bezogen, völlig unabhängig vom Betreiber der ja durch Verkauf des Gebäudeobjekt mehrfach wechseln kann ohen das die Anlage "umzieht", was sie ebenfalls darf.


    Nimm du es mir bitte auch nicht Übel wenn ich hier unabhängig mal danach gefragt habe.

    Nein absolut nicht.

    Leider bin ich nach einem Vierteljahrhundert sehr empfindlich geworden, was unwissende und ungeschulte Kollegen angeht, ist nicht gegen Dich gerichtet - sorry falsch es so angekommen ist.


    Ich erhalte täglich ! ! ! mehrere Anrufe von Betreibern die sich bei mir über Handwerker beschweren die ihnen viel Geld für wenig Leistung abgenommen haben und ihnen angeblich alles mögliche Versprochen haben, jedoch nichts gehalten haben. Ich möchte mir auch an dieser Stelle die Anrufe verbitten, denn ich will das nicht und beende auch sehr schnell das Telefonat.Ich habe anderes zu tun und dafür leider keine Zeit.


    Auch ich fühle mich privat hier und nicht als Firma ( sonst müsste ich für das was ich schreibe ja auch haften ). Ich glaube das war auh schon große Diskussion, dass man will, dass sich die Anwesenden outen also schon als Fachmann oder Nichtfachmann selbst einordnen. Ist aber für mich nicht wichtig, nur so am Rande.


    .. bei den ständigen Änderungen im KWGg. Ich finde es ernsthaft gemeint sehr beeindruckend welches aktuelles Wissen über die aktuelle Lage du hast, sicherlich auch durch das intensive mitwirken in diesem tollen Forum geschuldet.

    Da bin ich völlig bei Dir, ständige Änderungen und auch wechselseitige Rechtsansichten bringen auch mich zu verzweifeln.


    Auch ich habe "nur unter der Hand" davon gehört das die Modernisierungsförderung möglicherweise zum Jahresende ausläuft.

    Soweit mir bekannt ist, ist das aber auch noch nicht entschieden.

    Ich würde es auch für falsch halten, denn aus meiner Sicht ist KWK sehr wichtig und sollte künftig in Verbindung als virtuelles Kraftwerk per VHPready entsprechend gesteuert werden. Auch sollte im Sinne der Umwelt überschüssiger Strom dann auch wirklich mit dem Elektrostab abgebaut werden, extrem preiswert für den BEtreiber natürlich, der ja die Dienste des Elektrostab dem Netzbetreiber zur Verfügung stellt und die Wäme gern fast geschenkt annimmt.


    Zu der letzteren Bemerkung, ich kämpfe bereits seit Jahrzehnten für Kraft-Wärme-Kopplung und sehe darin im Gegensatz zu Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken die Zukunft. Warum sollte nicht in den Gebäuden die beheizt werden sollen für diese der Strom erzeugt werden ?