Gebrauchtes BHKW, Vergütungen und Steuern

  • Moin,


    was muss ich steuerlich beachten, wenn man sich ein gebrauchtes BHKW einbaut und bereits im Objekt eine PV Anlage im Betrieb hat, die noch mit Volleinspeisung läuft und aus der damals von der Anschaffung Vorsteuer gezogen wurden. Es besteht also ein Kleingewerbe.


    Muss man dann beim BHKW die gezahlten Stromentgelte die für die eingespeiste Energie erhalten hat versteuern?


    Man erhält derzeit doch noch den derzeitigen Börsenpreis zzgl eingesparte Netzentgelte richtig? Energiesteuer wird nicht mehr zurück erstattet ?


    VG und schönes WE

  • Moin, die Informationen von dir passen nicht so recht zusammen. Bei der Kleinunternehmer Regelung wird weder Umsatzsteuer fällig noch kann Vorsteuer geltend gemacht werden. Für ein gebrauchtes BHKW gibt es nur Vergütung nach KWK-Index wenn das Gerät auch ans Netz darf. Von was für einem Gerät ist denn die Rede?

  • Sorry richtig , dann hat er keine Kleinunternehmerregelung. Denn er hat damals definitiv dir Mwst. zurückbekommen für die PV Anlage. Die Anlage wird auch abgeschrieben sagte er mir gerade, also Bestandteil seiner Steuererklärung.


    Es handelt sich um einen Dachs F von 2012

  • Energiesteuer wird nicht mehr zurück erstattet ?

    Selbstverständlich erhält mn ohne Zeitliche Begrenzung die Energiesteuer zurück, wenn das Gerät korrekt angemeldet ist.


    D.h. beim Energieversorger, beim HZA, bei Bundesnetzagentur ....


    Muss man dann beim BHKW die gezahlten Stromentgelte die für die eingespeiste Energie erhalten hat versteuern?

    Muss man mit dem Finanzamt klären, wenn keine Kleinunternehmer Reglung getroffen wurde, ja da regelmäßige Einnahmen.

  • Der Dachs darf so wie er ist nicht an einem neuen Standort in Betrieb genommen werden. Bei einer Lösung ohne Zulassung ( Schwarz- oder Graubetrieb) stellt sich weder die Frage nach steuerlicher Behandlung noch nach Energiesteuer.(ansonsten nur der verminderte Satz) Soweit eine Ertüchtigung durch den Hersteller vorgesehen ist schaut es natürlich anders aus.

  • Also die Anfrage beim VNB war genehmigt. Es müsse nur ein Update des Reglers bzw Software erfolgen, erklärte mir der von der Netzabteilung. Ich hoffe der hat nix vergessen. BhKW sind ja auch nicht so häufig dabei 😃

  • Ihr habt eine positiv beschiedene Netzverträglichkeitsprüfung für ein BHKW aus 2012 ? Na dann :hutab:

    Ihr solltet vom NB Einspeisevergütung nach KWK-Index+VNNE+USt bekommen. Ob ihr die Einnahmen versteuern müsst hängt davon ab ob ihr das BHKW dem Betrieb zuordnet oder gleich auf Liebhaberei geht.

  • Was hätte deiner Meinung nach gegen eine Generation gesprochen.


    Wir sollten stets dafür sorgen das aktuelle Software auf dem Regler ist, bzgl. Netzüberwachung


    Wo hast du noch bedenken?

  • Die aktuelle VDE-AR-N 4105 für Erzeugungsanlagen und Energiespeicher, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sowie bei der Erweiterung oder Änderung bestehender Anlagen ist einzuhalten.


    Dein Regler dürfte die entsprechende Norm nicht mehr erfüllen.


    Diese ist auch nur durch entsprechende Hardware, nicht jedoch Softwareupdate möglich.


    Ein Merkmal ist z.B. dass der Regler wenn er die Norm erfüllt beim Einschalten des Netzes sagt: Warte auf Stromnetz. Dies soll verhindern, dass bei einem Stromausfall danach alle Eigenerzeugungsanlagen gleichzeitig starten.

  • Ja genau das wurde mit der Hotline in Schweinfurt besprochen, deshalb das Update mit der Anpassung. Dort wurden alle Änderungen übernommen.


    Vielleicht wissen die selber nicht wie das läuft…ich habe explizit nach gefragt, da mit dies bekannt ist.

  • .. wenn man sich ein gebrauchtes BHKW einbaut und bereits im Objekt eine PV Anlage im Betrieb hat,


    Ich weiß nicht was Du genau gefragt hattest bei der angegebenen Stelle, dort ist bekannt das der "alte" Dachs wie Deiner aus 2012 die aktuelle Zulassung der VDE-AR-N 4105 NICHT besitzt. Nur der aktuelle Dachs nach 2018 besitzt die aktuelle Zertifizierung


    Wenn Dein Netzbetreiber Dir den Dachs trotzdem erlaubt ist ja ok!


    Wenn Du oder Dein Elektriker ausfüllst, Dein Gerät hätte die angegebene aktuelle Zulassung VDE-AR-N 4105 wäre das Betrug auch wenn der Netzbetreiber im Glauben, dass ein entsprechendes Zertifikat für Dein Gerät existiert im Moment ans Netz läßt.


    Ich hätte nicht gedacht das ein reines Softwareupdate die aktuellen Anforderungen erfüllt, und nicht geglaubt das Senertec sowas außerhalb eines Pakets verkauft.

    Nein das tut es auch nicht, habe gerade nachgehört und wir sind uns da alle einig, dass nur der Wechselrichter des aktuellen Dachs die Zulassung VDE-AR-N 4105 besitzt, so dass wenn diese vom Netzbetreiber gefordert wird, kein MSR 2 Regler diese erfüllen kann, weil es das entsprechende Einheitenzertifikat dafür nicht gibt. Der Softwarestand ist dabei egal.


    Ob der Netzbetreiber auf die aktuelle Vorschrift besteht oder nicht ist eine Sache, eine alternative Möglichkeit wäre der Einsatz eines z.B. Batteriewechselrichters die die Vorschrift erfüllt, der Dachs aus 2012 wäre dann vom Netz ausgesehen, hinter dem Wechselrichter ( der die Vorschriften erfüllt )


    Vielleicht wissen die selber nicht wie das läuft…ich habe explizit nach gefragt, da mit dies bekannt ist.

    Ich habe gerade selbst telefoniert und "denen ist dies bestens bekannt". Ich gehe davon aus, dass Du als Nichtfachmann Dich missverständlich geäußert hast, denn wenn der Netzbetreiber sagt ist mir alles egal was Du da anschließt hat der Hersteller ebenfalls kein Problem damit.


    Der Hersteller hatte dann lediglich empfohlen die aktuelle Software zu verwenden, was ja nicht falsch ist.

  • Das Problem ist wohl weniger die Benennung "VDE-AR-N4105", die hat der Dachs auch schon 2012 (frag jetzt nur nicht ab wann genau) erfüllt. Das Problem ist wohl eher der Stand der Richtlinie. Wenn die seit 2012 unverändert wäre, dann wäre auch ein Dachs von damals noch "aktuell". Aber das glaube ich nicht, die Anforderungen werden sich mittlerweile geändert haben.

  • Danke für eure Antworten. Wie auch immer, auch wenn jetzt am Thema mit den Steuern vorbeigeht, habe ich als Elektriker schon genau nach der VDE-AR-N 4105 bei den alten Dachsen im Zuge der geplanten Maßnahme nachgefragt. Bzw. wie man das lösen kann. Wir bauen nur neue Dachse ein und war mir nicht mehr sicher wie sich das mit alten Dachsen aktuell verhält. Der gute Herr …. Von unserer Techniker-Hotline in Schweinfurt hat das ganz klar mit einem Update als ausreichend genannt. Aber ich werde da am Montag nochmal anrufen und ihm Mitteilen das er sich lt. eines Forums irrt. Da hab ich kein Problem mit😀


    Für mich spielt das ohnehin keine Rolle, der VNB hat da nix gegen. Zur Not rüstet man das Extern nach.


    Der Kollege von mir würde ja auch eine neue Anlage nehmen, allerdings rechnet sich diese ohne dem weg gefallenen direkt Zuschuss nicht mehr so wirklich. Da stehen immerhin 3500€ zu 33.000€ an Anschaffungskosten. Da wäre ein externe Schutz auch immer noch lohnenswert