Moin,
was muss ich steuerlich beachten, wenn man sich ein gebrauchtes BHKW einbaut und bereits im Objekt eine PV Anlage im Betrieb hat, die noch mit Volleinspeisung läuft und aus der damals von der Anschaffung Vorsteuer gezogen wurden. Es besteht also ein Kleingewerbe.
Muss man dann beim BHKW die gezahlten Stromentgelte die für die eingespeiste Energie erhalten hat versteuern?
Man erhält derzeit doch noch den derzeitigen Börsenpreis zzgl eingesparte Netzentgelte richtig? Energiesteuer wird nicht mehr zurück erstattet ?
VG und schönes WE