Fakten: Öl-Brennwerttherme (2009), MikroBHKW 1kW el. Leistung mit Gas-Zusatzbrenner, Brennstoffzelle, beides neu installiert. Öl-Brennwerttherme dient als Backup.
Strom und Wärme werden gegen Berechnung des Gas-Verbrauchs beider Aggregate anteilig an die Mieter und den Eigentümer abgegeben, identisch zu der bisherigen reinen Wärmeerzeugung durch die Öl-Brennwerttherme.
Vorsteuer wurde von Finanzamt für beide Aggregate inkl. Installationskosten erstattet.
Nach aktueller USt.-/ESt.-Erklärung wurde vom Finanzamt auf Liebhaberei erkannt, da keine Absicht Totalgewinn zu erwirtschaften erkennbar sei. Folglich wurde die erstattete Vorsteuer in voller Höhe für beide Aggregate zurückgefordert.
Vom Netzbetreiber wurde gemäß der gewählten Option eine Einmalzahlung für eingespeisten Strom geleistet und die Umsatzsteuer diesseits beim Finanzamt entsprechend erklärt und abgeführt.
Das Finanzamt fordert nun im Widerspruchsverfahren eine Marktanalyse, Ertrags- und Kostenplanung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Ertragslage zu verbessern, eine langfristige Prognoserechnung als Nachweis der Absicht Totalgewinn zu erwirtschaften.
Was tun?