Hallo,
nachdem mein Kaminkehrer gesehen hat das ich ein BHKW besitze ( das Abgasrohr wurde schon von seinem Vorgänger vor mehreren Jahren abgenommen) teilte er mir mit, das seit ein paar Jahren beim BHKW( meins ist Eigenbau) auch die Abgasrohre und das CO überprüft werden müssen.
Habe dann im WWW zu diesem Thema mal gesucht und er dürfte recht haben.Jetzt ist es aber so, das mein BHKW im Jahr nur ca. 20h läuft.
Und das mit Diesel und nicht mit Heizöl. Die paar Stunden Laufzeit ändern allerdings auch nichts an der Überprüfungspflicht, soweit ich das gelesen habe. Was jetzt aber von Interessse wäre: Ab wann gilt das BHKW als Mobil ? Ich könnte es auch als Notstromaggregat mobil deklarieren.
Würde es reichen, wenn ich nur Reifen an das BHKW montiere ? Alle elektr. Leitungen zum BHKW sind schon von Anfang an über Zentralstecker
zum Abnehmen. Wasseranschlüsse könnte ich über Hydraulikkupplungen ausführen.
Leider fand ich im Internet keine genaue Definition was den Unterschied zwischen MOBIL und Stationär ausmacht.
P.S. ich habe nichts gegen meinen Kaminkehrer, der macht auch nur seine Arbeit.
Gruß
Solaris