Einspeisung des KWK-Stroms ins Netz mit Verkauf an einen Dritten auch innerhalb eines Gebäudes mit 8 Wohneinheiten?


  • n den von BHKW-Frank angedachten Szenario, ist aber ganz Klar
    Nachts Einspeisen Tags Kassieren, das wird so nix :strafe:


    Na pamiru48, da haben wir aber informativ eins auf die Mütze gekriegt, was?
    Ich muß über die verschiedenen Denkansätze erst mal grübeln. Da steckt einiges an unterschiedlichen Szenarien drin.

  • Da steckt einiges an unterschiedlichen Szenarien drin.

    Eigendlich gibt es nur 1 Szenario für KWK.


    Strom wird im Objekt erzeugt und auch dort verbraucht, dafür bekommt der Erzeuger 5,11Cent (u.U.+Märchensteuer)vom VNB zuzüglich einen mit dem Verbraucher ausgehandelten Preis.(u.U.abzüglich EEG Umlage)


    Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist dafür bekommt der Erzeuger 5,11Cent + VNNE + EEX (u.U.+Märchensteuer)vom VNB


    eigendlich ganz einfach oder???


    mfg

  • zuzüglich einen mit dem Verbraucher ausgehandelten Preis


    Genau das ist ebend der fragliche Knackpunkt !?! Handele ich mit dem Mieter z.B. 20 Cent/kWh aus - dann "will" ich den auch vom NB haben (dürfen ?) - lt. KWKG.....

  • dann "will" ich den auch vom NB haben (dürfen ?) - lt. KWKG.....

    wieso das denn ?? Der Vorteil von KWK ist doch gerade das ich nix mit dem VNB und seinem Netz zu schaffen habe. Deshalb habe ich ja für eingespeisten Strom lt. KWKG nur den Anspruch auf VNNE+EEX.(KWK Zuschlag mal aussen vor) Wenn ich allerdings mit Strom richtig Geld verdienen will muß ich mich aufblähen und zu den großen 4 gesellen.


    mfg

  • Handele ich mit dem Mieter z.B. 20 Cent/kWh aus - dann "will" ich den auch vom NB haben (dürfen ?) - lt. KWKG.....



    Darfst Du ja solang Du nicht Zeitversetzt übers Netz liefern willst,
    sondern schön alles mit korrekten Zählern die Erzeugung und Verbrauch Zeitgleich messen
    schön im Haus verbrauchst :imsohappy:

  • Mal wieder eine Antwort von den "Schnapsbrennern"... je mehr ich da nachbohre, desto teurer wird`s 8o

  • Mal wieder eine Antwort von den "Schnapsbrennern"... je mehr ich da nachbohre, desto teurer wird`s

    Ich habe vor ca. 4 Wochen eine schriftliche Anfrage beim Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)gestellt. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten.

  • Da sollten wir in Kontakt zum Informationsaustausch bleiben !
    Ich halte mich erst einmal zu dieser RA-Kanzlei auf Grund der bereits von dort bezifferten Kosten (5 - 7 Std. 'a 285 € + Schäuble-Steuer) zurück.
    Bei mir ginge es um den Drittverkauf von ca. 9.000 kWh aus der BHKW-Überschußeinspeisung, welche ich in einem rd. 120 m entfernt liegendem MFH - ohne BHKW - an die (auch meine) Mieter verkaufen könnte... Der KWK-Bonus bleibt ja erhalten - nur, wieviel machen die anderen Komponenten der öffentlichen Netznutzung aus ??? Bin da auch am prüfen über den buzzn-Pool...


    Das von Gunnar Kaestle eingestellte Modellprojekt Mannheim gibt da einige wesentlich und zukunftsorientierte Denkanstöße - unbedingt lesen !!! :wissenschaftler:

  • Da sollten wir in Kontakt zum Informationsaustausch bleiben !

    Ich habe direkt an das, wahrscheinlich zuständige, Referat im BMWi geschrieben. Ich melde mich wieder wenn ich eine Antwort habe.
    Bei einer Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Trinwasserverordnung hatte ich eine Antwort bekommen mit der ich meiner Problemlösung näher gekommen bin. Vielleicht klappts auch hier mit einer rechtsverbindlichen Antwort. Zusätzlich habe ich die Bundesnetzagentur angeschrieben.


    Ich halte mich erst einmal zu dieser RA-Kanzlei auf Grund der bereits von dort bezifferten Kosten (5 - 7 Std. 'a 285 € + Schäuble-Steuer) zurück.

    Das ist wirklich eine teure Auskunft. Warten wir mal die Antworten ab.

  • Vom [color=#NaN2603]Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.


    habe ich unten stehende Antwort erhalte. Somit bleibt allses wie bereits von [/color]Manfred aus ObB [color=#NaN2603]ausgeführt[/color][color=#NaN2603]. [/color][color=#NaN2603]Vielen Dank an Alle die sich dieses Themas angenommen haben.


    [/color]Sehr geehrter BHKW-Frank,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Das KWKG regelt mit diesem Prinzip (früher „single buyer“ genannt) den Anspruch des KWK-Anlagenbetreibers auf Durchleitung seines erzeugten Stromes zu seinem Kunden durch das Netz des Netzbetreibers. Das ist gedacht als Alternative zu der einfachen Einspeisung, bei der der Anlagenbetreiber nur den „üblichen Preis“ (Börsenpreis) erhält (neben KWK-Zuschlag und vermiedenem Netznutzungsentgelt, die beide auch bei Wahl des single-buyer-Prinzips gezahlt werden vom Netzbetreiber). Vorteil des single-buyer-Prinzips ist aber, dass der Anlagenbetreiber einen über dem Börsenpreis liegenden Strompreis erzielen kann, wenn er einen Kunden dafür findet. Allerdings muss in diesem Fall für die Durchleitung, die der Netzbetreiber nicht verweigern darf (hier liegt ein weiterer Vorteil von KWK-Anlagen durch diese Regelung im KWKG), das Durchleitungsentgelt entrichtet werden. Für die Durchleitung selbst gelten dann die Vorgaben des EnWG der diesem nachgelagerten Stromnetzzugangsverordnung und Stromnetzentgeltverordnung. Dort ist vorgeschrieben, dass die Ein- und Ausspeisung von Strom in Netze abgewickelt werden muss über Bilanzkreise. Diese können gebildet werden von Stromerzeugungsanlagenbetreibern, Netzbetreibern oder Händlern. Die in jeden Bilanzkreis eingespeisten und ausgespeisten Strommengen müssen entsprechend der Vorgaben ausgeglichen sein am Ende jeder Meßperiode (1/4-Stunde). Nicht ausgeglichene Bilanzen werden mit Regelenergie, die der Verursacher bezahlen muss, vom Netzbetreiber zur Sicherung der Systemstabilität ausgeglichen.

    Es muss also aus den vorgenannten Gründen ein direkter Zusammenhang (Ausgleich) bestehen zwischen Ein- und Ausspeisung, oder einer der beiden Geschäftspartner (Betreiber oder Kunde) kauft sich die notwendige Regel- und Ausgleichenergie von einem Stromanbieter (Versorger, Händler) zu. Dazu müsste ein entsprechender Vertrag geschlossenj werden. Die Ausregelung durch den Netzbetreiber ist nämlich mit einer Pönalisierung verbunden und wird demzufolge teurer.