Dachs: Passwort für Serviceebene?

  • Einen MSR 1 Netzparallel kannst Du vergessen, als Neuanmeldung. Bestandsschutz gilt natürlich weiter.

    Genau das wäre die Frage gewesen, wenn ich jetzt noch eine Begründung erhalten würde, wieso man es vergessen kann, wäre super.

    Was sind die Ausschlusskriterien?

  • Ich zitiere mal den Text aus der Produktinformation:

    Es entspricht in Verbindung mit Wechselrichtern mit integrierter Inselnetzerkennung den Bedingungen für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), bzw. VDE-AR-N 4110:2018-11


    Fazit: Nein.

    Aus meiner Sicht ist das Gerät ein Ersatzteil für Bestandsanlagen.

  • Gerade in die Anleitung geschaut, ich könnte mir vorstellen, dass das Teil vollständig eingeständig ist, und keine Verbindung (außer natürlich die Stromversorgung) zum Wechselrichter hat.

    Das mag ja alles sein, jedoch wird ein Zertifikat benötigt, dass die Vorschrift allein bzw. zusammen mit dem Dachs MSR 1 durch das Schaltgerät erfüllt wird. Ich habe den Text so verstanden, dass allein das Schaltgerät die Vorschrift nicht erfüllt.

  • Entscheidung Netzbetreiber muss eingeholt werden, aus meiner Sicht Auslegungssache.

    Der Schutz als solches scheint mir gegeben, die vollständige Erfüllung der Vorgaben nicht.


    Ich persönlich habe wie bereits oft geschrieben, einiges an Netz gebracht, da Netzbetreiber meiner Ansicht gefolgt sind, dass der Anlagenschutz vollständig gegeben ist und bei derartig kleinen Anlagen da ein Auge zugedrückt werden kann.

    Versuch macht Klug.

  • Lp80


    welcher VNB wäre das ?

    Bei Bayernwerk könnte das schwierig werden, weil einfach zu groß und unbeweglich.

    Bei einem kleineren regionalen VNB wäre es wohl durchaus einen Versuch wert, wie Dachsfan ja schon geschrieben hat.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • ;) Bayernwerk, vielleicht Hilft da Vitamin D, mal schauen, ich habe aber auf jeden Fall mitgenommen, dass es nicht unmöglich ist. Ansonsten wird das Teil nur im Ersatzstrom betrieben. Soll ja sowieso nur anlaufen, wenn der Strom vollständig vom Haus Eigentümmer verbraucht wird.

    Erstmal Danke für euer Feedback

  • Bist du selbst Nutzer oder machst du das beruflich daß du das für jemand so einbauen sollst ?

    Hintergrund ist eigentlich nur die Haftungsfrage.

    Für mich selbst könnte ich auch damit leben, wenn es einfach angeschlossen wird.

    Für jemand fremden wäre natürlich grünes Licht vom VNB besser

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  • Sagen wir es Mal so, eigentlich baue ich eher PV Anlagen mit allem drum herum, (Ersatzstromumschaltung, Optimierung schaltbarer Verbraucher, verwenden dynamischer Stromtarife, ...) für einen Freund wird an einem größeren Projekt gearbeitet, bei dem der Dachs auch mit dabei ist. Somit ist die Haftungsfrage bekannt und entsprechend geklärt. (Er trägt die Haftung 😀) Derzeit hängt der Dachs auch nur als "Notstromaggregat" am Ersatzstrom. Trotzdem wäre es ja viel schöner, wenn alles sauber angemeldet ist, dann könnte man den Dachs auch in der dunklen Jahreszeit als Energielieferant nutzen.

  • Hast ja recht, wenn der "Kunde" klar darüber ist daß es im "Graubereich" ist, dann ist es halt so.

    Und natürlich wäre es toll wenn du die Anmeldung durchkriegst, dann aber bitte auch hier die Erfahrungen bzw.

    Anforderungen posten.


    Achso, welche PLZ bist du oder Großraum ?

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  • Mal ne ganz andere Frage , wie bekommst du ein so stabiles Hausnetz hin das der Dachs mit seinen Schutzeinrichtungen anspringt und dann auch läuft ? Oder setzt du diese komplett außer Funktion ?