AK Energiepolitik

  • Und bei allem Respekt für Gunnar und Firestarter, es sprengt mein durchaus flexibles Denkvermögen, dass da was rauskommt, was ich unterschreiben könnte, ohne meine sonstigen Bemühungen durch Unglaubwürdigkeit auszuhebeln.



    Nun dann wärs zuminderst Ratsam die Bemühungen zu Koordinieren
    so wie damals in Waterloo


    Machst halt den 1. Duke of Wellington


    wenns net weitergeht denkst Dir


    "Ich wollte, es wäre Nacht, oder die Preußen kämen"


    eventuell können dann firestarter oder Gunnar helfen, hmmm rechnet sich Gunnar zu den Preußen _()_
    firestarter ist Berliner Preußischer gehts nicht mehr :rolleyes:

  • Und bei allem Respekt für Gunnar und Firestarter, es sprengt mein durchaus flexibles Denkvermögen, dass da was rauskommt, was ich unterschreiben könnte, ohne meine sonstigen Bemühungen durch Unglaubwürdigkeit auszuhebeln.


    Im PV- oder BHKW-Forum?


    Was aber momentan wichtig ist, wäre der aktenkundige Beleg unserer Ideen im BMU/BMWi, weil dort die Vorlage für das Eckpunktepapier zusammengekaspert wird. Und wenn man dort unter Zeitdruck steht, weil noch tausende andere Dinge auf der Tagesordnung stehen, dann gibt's im Zweifel nix Neues dazu. Wichtig ist auch, sich auf wenige Punkte zu konzentrieren, die auch leicht umzusetzen sind, d.h. mit minimalem Änderungsaufwand im Gesetz.


    [Blockierte Grafik: http://asue.de/cms/upload/bros…-kenndaten-abb-3-8_sw.jpg]
    Quelle: ASUE BHKW-Kenndaten 2011


    Ein Faktum ist die größenabhängige spezifische Investsumme. Auch wenn Mini-BHKWs unter 50 kW bis zu 10 Jahre bis theoretisch 8760 Stunden gefördert werden, so sind die meisten Anlagen doch bei Vbh von 3000-6000 zu Hause. Daher wird m.E. eine weitere Stufe gebraucht, welche die Anlagengrößen bis 5 kW berücksichtigt. Ich glaube, dass 20-50 kW BHKW keine weitere monetäre Förderung brauchen: Kapitalrücklaufzeiten von 3-5 Jahren sind m.E. Anreiz genug. Hier müsste an den Rahmenbedingungen gearbeitet werden, welche im Wohnungsbau (und nicht nur im Hotel/Wohnheim) den hausinternen Stromverkauf einfacher machen. Ganz wichtig: keine EEG-Umlage innerhalb der Kundenanlage.


    Des Weiteren ist die Vereinfachung der Förderung / Reduzierung der Transaktionskosten für die Mikros wesentlich: Bis 3 kW könnte man einem Anlagenbetreiber die Wahl offenlassen, ob er eine jährliche Vergütung nach KWK-G haben möchte, oder einmalig einen Pauschalbetrag in Höhe von xxxx Euro/kW installierter Leistung, z.B. abgeschätzt mit 3000h/pa * 10a * 10ct/kWh = 3000 €/kW.

    Die Grenze, ab der ein Netzbetreiber den KWK-Strom auch nach Ablaufen der Förderung abnehmen und zum üblichen Preis vergüten muss, ist von 50kW auf 2 MW anzuheben, da es in diesem Leistungsbereich der kleinen KWK nur sehr wenige Stromhändler gibt, die sich mit einem solchen Kleckerkram abgeben.


    Insgesamt zeigt sich, dass das angepeilte Förder-Volumen für die KWK von 750 Mio Euro pro Jahr nicht erreicht werden.
    http://www.eeg-kwk.net/de/file…istprognose_2002-2015.pdf
    Daher wäre auch darüber nachzudenken, dass man bei der Förderdauer der größeren KWK-Anlagen die Begrenzung von 30.000 Vbh auf 40.000 Vbh erhöht. Maximale Dauer von 4 bzw. 6 Jahren ist sowieso kontraproduktiv, wenn man flexible KWK-Strukturen aufbauen möchte - das geht naturgemäß schlecht mit einer Anlage, die Strichlast läuft.


    Gruß,
    Gunnar

  • Was aber momentan wichtig ist, wäre der aktenkundige Beleg unserer Ideen im BMU/BMWi,
    weil dort die Vorlage für das Eckpunktepapier zusammengekaspert wird. Und wenn man dort
    unter Zeitdruck steht, weil noch tausende andere Dinge auf der Tagesordnung stehen,
    dann gibt's im Zweifel nix Neues dazu.



    Und was muß ich als Bayer bei den Worten eingestehen


    das der Ministerpräsident von Bayern keine Hilfreicher Geselle ist was das betrifft


    http://www.sueddeutsche.de/bay…ofer-der-anarch-1.1099167


    aber ich hab den nicht gewählt :whistling:


    Hier müsste an den Rahmenbedingungen gearbeitet werden, welche im Wohnungsbau (und nicht nur
    im Hotel/Wohnheim) den hausinternen Stromverkauf einfacher machen. Ganz wichtig: keine
    EEG-Umlage innerhalb der Kundenanlage.



    Da kann ich nur zu 100% zustimmen, eventuell sollte man als Karotte für die Politik es so deklarieren
    das Stromkunden die gleichzeitig Wärmeabnehmer aus der KWK von der EEG-Umlage befreit weil
    ein Wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, der


    A von Volkswirtschaftlicher Bedeutung weil Primärenergieverbrauch gesenkt


    B die Wirtschaftlichkeit von dezentraler KWK leichter darstellbar


    C erhebliche Einsparungen im Netzausbau realisierbar sind und Speicherinvestitionen vermeidbar.

  • Gunnar


    Du hattest doch mal eine Zahl
    ...wie weit die EEG-Umlage steigen würde,
    wenn die BHKWs mit Objektstromverkauf an Dritte, die NCIHT mehr zahlen müsste


    Glaub, da müsste irgendwas um die 1/100tel oder tuasendstel cent bei rauskommen.
    Ich denk, dass wäre ein gutes politisches Argument, dass der Nutzen (Senkung der EEG-Umlgae) lächerlich ist
    im Vergleich zum Schaden, der durch hunderte contractoren entsteht, sie momentan alle mit angezogener Handbremse halt nciht s machen, weil eine große Unsicherheit besteht, bzw es nciht wirtschaftlich ist.
    ...und natürlich für die lieben Netzbetreiber
    (hier könnt man die als Zweckbündnis gewinnen?)
    die Abrechnugnsproblematik einen gehörigen bürokratischen Aufwand bedeutet

  • Der Referentenentwurf des EEG ist bekanntlich seit gut zwei Wochen publiziert, die Verbände hatten ein paar Tage zur Stellungnahme und eine abgestimmte Version geht am Montag ins Kabinett. Hier ist der weitere Fahrplan der Gesetzesnovelle: Die erste Lesung des Regierungsvorschlags wird in einer ersten Lesung am Mittwoch, den 8.6.2011 behandelt. Dann wird noch knapper Monat in den Ausschüssen gearbeitet und das EEG kommt dann zur 2.+3. Lesung am 30. Juni zur Abstimmung.


    In der kommenden Sitzungswoche wäre es also praktisch, wenn die Fachparlamentarier im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, ggf. im Nachhaltigkeitsbeirat über unser Anliegen informiert werden.


    Daher möchte ich hier zum Briefeschreiben aufrufen. Ein kurzes Anschreiben von einer Seite reicht mit dem Positionspapier als Anlage. In diesem Schreiben kann auf individuelle Punkte hingewiesen werden, sei es dass man eigene Erfahrungen einbringt, sei es dass man auf eine Stellungnahme des MdB in der Presse oder seiner Homepage Bezug nimmt. Meist sind die Abgeordneten besonders empfänglich, wenn die Absender aus dem eigenen Wahlkreis oder dem Landeslisten-Land kommen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)