Das Tal der Ahnungslosen EVU´s
Hallo in die Runde
Ein Betreiber der sich für ein BHKW entschieden hat, hat auch mit seinem EVU Kontakt aufgenommen.
Die sagten Ihm zu das er das anschliessen darf , das EVU hat wohl nicht damit gerechnet das solche Energiemengen mit einem kleinen BHKW erzeugt werden, aber sonst wollten sie nichts damit zutun haben ,
als Zählervorschlag kam der saldierende Zähler, so viel Strom wird das schon nicht sein er braucht das BHKW sonst auch nicht weiter anmelden, ich hab davon nur Arbeit und ich muss die Daten noch verwalten sagte der Sachbearbeiter.
Ich habe dann mal so ein bisschen hin und her gerechnet und es macht bei dem Betreiber, mit seiner BHKW Situation so keinen richtigen Sinn, ich habe Ihm geraten dort hart näckig zu bleiben und sich um eine korekkte Anmeldung zu bemühen,
das merkwürdige fand ich an der Geschichte das wir als BHKW Betreiber die zum Teil unwissenden EVU´s über die rechtliche Situation aufklären müssen.
Da sich die Verbräuche extrem geändert haben hat man dem Betreiber gleich drei mal einen Sachverständigen geschickt, der hat sich über die korekkte Installation und Anordnung der Zähler so wie über dessen Funktion überzeugt hat ,
spätestens jetzt hatte der Betreiber ein enormes Problem gehabt und währe in Erklärungsnotstand geraten.
Nun bin ich ja mal gespannt wenn der Betreiber seine Rechnung dem EVU übersendet, wie werden die wohl auf das neue KWK Gesetz reagieren wenn die 5,11ct pro Kwh auf den Produktionszähler abgerechnet werden, es bleibt schon Interresant.
Was bei dem EVU natürlich zu zusätzlicher Verwirrung sorgt ist das der Gasverbrauch in diesem Anwendungsfall auch noch gesunken ist was wohl an der alten Kesselanlage die nicht einen guten Wirkungsgrad hatte.
Der User der sich hinter diesen Bericht verbirgt hat mich gebeten Ihn nicht zu benennen.