Förderung für den Einbau einer Split - W-L. Wärmepumpe ( ca. 12 - 14 KW )

  • Hallo ,


    z.Z. soll angeblich der Topf für die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe leer sein ???


    Lohnt es sich eigentlich noch einen Antrag zu stellen ?


    Wie ist der allgemeine Wissenstand dazu .


    Gruß

  • Der KfW Topf ist leer, da kann man keinen Antrag stellen.

    Woher weißt Du das? Auf der KfW-Seite (wo die Förderprogramme nach wie vor ausführlichst beschrieben und beworben werden) konnte ich dazu nichts finden.


    Wenn die Info korrekt ist, dann wäre das ein weiterer Schildbürgerstreich unserer allseits geliebten Regierung. Die Förderung konnte überhaupt erst ab 27.02.24 beantragt werden, und sechs Wochen später ist der Topf schon leer?? Dann hätten wieder mal nur die paar Leute abgesahnt, die bei Antragsbeginn ihre Projekte schon fertig in der Schublade hatten und diese im Zweifel auch ohne (oder mit weitaus weniger) Förderung durchgezogen hätten. Der Normalbürger (m/w/d) guckt derweil in die Röhre und darf den Spaß auch noch mit seinen Steuergeldern bezahlen. :cursing:


    Aber ich hoffe immer noch, dass das mit dem leeren Topf einfach nicht stimmt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo sailor 773 ,


    danke das Du mir ein bisschen Hoffnung bereitest .

    Könntest Du vielleicht ein wenig an der Sache dran bleiben , ich persönlich mit 86 J. tue mich etwas schwer damit .

    Gruß

  • Na ja, viel Hoffnung wollte ich hier nicht verbreiten – man muss leider eher befürchten, dass an der Info von Dachsfan etwas dran ist. Ich hätte nur gerne die Quelle gewusst um das besser recherchieren zu können.


    Mein Restchen von Hoffnung beruht einstweilen nur auf der optimistischen Annahme, dass selbst unsere Regierung eigentlich nicht so saublöd sein kann.


    Sich ein Heizungs-Verbotsgesetz auszudenken (ja, es ist im Endeffekt immer noch ein Verbotsgesetz) und die empörte Öffentlichkeit damit zu beschwichtigen, dass die bei einem kapitalen Heizungsschaden ab 2024 für jedermann gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzinvestitionen in mittlerer fünfstelliger Höhe mit 40-70% gefördert werden, geht ja noch halbwegs: Nämlich wenn es die Förderung tatsächlich gibt, und zwar so lang bis der Großteil der fossilen Heizungen ersetzt ist. Also eher zehn Jahre als sechs Wochen.


    Aber dann das Förderprogramm mit so wenig Mitteln auszustatten, dass es nach wenigen Wochen schon wieder geschlossen werden muss und kaum jemand davon profitiert (außer wahrscheinlich die Leute, die es am wenigsten nötig haben), würde – wenn es denn so wäre – aus meiner Sicht den Tatbestand der mutwilligen Volks-Verar***ung erfüllen.


    Angesichts der Aberwitzigkeit eines solchen Vorgehens hoffe ich immer noch, dass es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz handelt. Aber mehr Grund zur Hoffnung sehe ich eigentlich nicht, jedenfalls bis es mehr Informationen zum Thema gibt.

    Neue Programme kommen aber wohl nur für Niedrigenergiestandart Gebäude, muss man sehen ob es passt.

    Und das wäre dann der nächste Schritt der Idiotie: Ausgerechnet Niedrigenergie-Gebäude brauchen zuallerletzt eine Heizungs-Erneuerung. Ein KfW-55 Gebäude mit 30 kWh/m2 Heizwärmebedarf erzeugt mit einer modernen Gas-Brennwerttherme weniger CO2 als ein durchschnittliches Bestandsgebäude, dessen 140 kWh/m2 Wärmebedarf von einer Wärmepumpe mit dem deutschen Strommix gedeckt wird. Selbst mit JAZ 4.


    Meiner Meinung nach wäre es von vornherein sinnvoller gewesen, einen Heizungstausch weder zu erzwingen (GEG) noch zu fördern, sondern stattdessen das gesamte verfügbare Geld in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu stecken. Die CO2-Einsparung wirkt dann sofort, und die Umstellung der Heizung auf EE würde über die Jahre ganz von selbst stattfinden – nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sondern weil sie aus Sicht der Betreiber langfristig sinnvoll ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Aber ich hoffe immer noch, dass das mit dem leeren Topf einfach nicht stimmt.

    Ich habe es auch nur gehört, dass die Mittel bei der KfW angeblich !!! ausgereizt sein und eine Auszahlung nicht gewährleistet ist. Habe im Moment ähnliches Problem mit der BAFA, alles eingereicht und wie warten .....auch hier habe ich gehört, dass die Mittel der Grund sein.

    Genaues weiß man aktuelle nicht beider Autoförderung war es ja auch so das die letzten "in den Po gebissen wurden" d,h. nicht bekommen haben.


    Fazit wir "zittern" ob wir die uns verbindlich zugesagte Förderung für die WP erhalten, da diese ausdrücklich vorbehaltlich der Mittel steht. Meine Meinung ist, dass die Mittel nicht garantiert sind.


    Das man keinen Antrag stellen kann, nehme ich zurück habe einen Beitrag von letztem Jahr versehendlich für aktuell gehalten.

    Jedoch bleibe ich dabei, Förderung ist gut sollte man mitnehmen, drauf bauen jedoch nicht.

  • Wenn alle Stricke reißen, bleibt immerhin noch die Förderung nach § 35c EStG. Die hat den Vorteil, dass man sie auch im Nachhinein bekommen kann, wenn es mit der KfW-Förderung aus irgendwelchen Gründen nicht klappt. Aber das sind dann halt nur 20% (nicht 40 oder gar 70), und die 20% noch auf drei Jahre verteilt. Für Leute, deren Finanzierungsmodell auf Kante genäht ist, bedeutet das ein gehöriges Risiko.


    Das ist ja das Ungerechte an dieser Unsicherheit bei der Förderung: Wer genug Geld auf der hohen Kante hat um eine WP einschl. Einbau notfalls bar zu bezahlen, kann die Förderung (wenn es sie dann doch gibt) als Windfall Profit mitnehmen. Wenn nicht, holt er sich über § 35c EStG wenigstens noch 20% von der Steuer zurück. Alle anderen sollten sich auf ein solches Wagnis besser nicht einlassen und stattdessen beten, dass die alte Gas- oder Ölheizung noch möglichst lang hält.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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