BHKW Bestandschutz bei Zubau von PV-Anlagen?

  • Hallo zusammen!

    Unsere Eigentümergemeinschaft betreibt seit 14 Jahren ein BHKW.

    Kein Eigentümer hat alleine einen Vertrag mit dem Energieversorger - lediglich das BHKW.

    Nun wollen einige Eigentümer eigene PV-ANLAGEN installieren. Der überschüssige PV-Strom soll ggf. Der Eigentümergemeinschhaft zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden.

    Nun besteht der Energieversorger darauf, dass einige Teile, welche nicht mehr auf dem Stand der Technik sind und gegen DIN-Normen verstoßen, vorab ausgetauscht werden.


    Ist es wirklich so, dass das BHKW seinen Bestandschutz durch eine Zusammenarbeit mit PV-ANLAGEN verliert?


    Beste Grüße

    Michael

  • Moin. Das BHKW als solches wahrscheinlich nicht aber die Verteiler- und Zähleranlage unter Umständen schon.

    So ist es, allerdings ist es auch eine Ermessensfrage, auch hier muss man genaueres wissen.

    Ich möchte an dieser Stelle nochmals Betonen, dass es bei Elektrischen Anlagen wo Gefahren bestehen grundsätzlich keinen Bestandsschutz gibt !


    Beispiel in einem Zählerschrank aus Holz soll ein weiterer Stromzähler montiert werden.

    Dies ist nicht zulässig und es besteht kein Bestandsschutz.


    Grenzwertige Beispiele: Netzbetreiber verlangt das die NH Sicherung demontiert werden, Überspannungsschutz installiert werden muss etc. Dies ist sicherlich sinnvoll, jedoch würde ich mich dazu nicht zwingen lassen, wenn nur der Kaskadenzähler zusätzlich eingebaut werden soll ohne wesentliche Änderung.

  • Mit einem Foto vom Zählerschrank kann man mglw. beurteilen, was da fehlt. Wenn die Zählerplätze nicht reichen, muss nach der aktuellen Norm VDE-AR-N 4100 gebaut werden.

    In der TAB 2019 gibt es ein ganz gute Tabelle zum Bestandsschutz bei Zähleranlagen: