Hallo zusammen!
Unsere Eigentümergemeinschaft betreibt seit 14 Jahren ein BHKW.
Kein Eigentümer hat alleine einen Vertrag mit dem Energieversorger - lediglich das BHKW.
Nun wollen einige Eigentümer eigene PV-ANLAGEN installieren. Der überschüssige PV-Strom soll ggf. Der Eigentümergemeinschhaft zum Verbrauch zur Verfügung gestellt werden.
Nun besteht der Energieversorger darauf, dass einige Teile, welche nicht mehr auf dem Stand der Technik sind und gegen DIN-Normen verstoßen, vorab ausgetauscht werden.
Ist es wirklich so, dass das BHKW seinen Bestandschutz durch eine Zusammenarbeit mit PV-ANLAGEN verliert?
Beste Grüße
Michael